Einsatzzeit für neuen Standort

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  • Hallo zusammen,


    ich weiß wie man die Betreuungszeit errechnet und das es immer für das Kalenderjahr gilt.
    Jetzt habe ich aber einen Standort der gerade erst Ende Oktober öffnen - jetzt möchte mein Chef natürlich wissen wieviel Stunden dort noch anfallen dieses Jahr (ab Januar wird ja dann voll gerechnet) und wer von unseren SIFA's das betreut
    Ich dachte mir ich rechne das ganz einfach Ich habe 200Stunden im Jahr nach DGUV2 - das durch 12 wäre ich bei etwa 16-17 Stunden im Monat. Also müsste ich für den Rest des Jahres ja nur eine Betreuungszeit von 32-34 Stunden veranschlagen.
    Gilt natürlich nur für die reine Grundbetreuung.


    Würdet ihr das auch so machen oder gibt es da eine andere "Faustregel" die ich nicht kenne?


    Danke euch!

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  • Hallo,


    ja, aber...........


    Du hast an dem Standort kein vorhandenes System, keine Substanz und auch keine Struktur. Du kannst nichts pflegen, ....


    Will heissen: Anfang bei Null. Damit sind die relativen Werte für eine Betreuung nur theoretisch.
    Ich würde da überhaupt keine Zahlen abgeben, denn daran wirst du festgenagelt.
    Mache ein bis zwei Begehungen, verschaffe dir einen Überblick und schätze dann ab.
    Verschiedene Bereiche werden damit verschiedene Baustellen mit unterschiedlichen Zeiten. Die Zeiten der Grundbetreuung kannst du somit vergessen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wird der Standort komplett neu eröffnet oder von einem anderen Standort verlagert?
    Ich würde die Betreuungszeit hier deutlich höher ansetzen, da ja z.B. die ganzen Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen (ich gehe davon aus, es liegt nichts vor). Alle Anlagen sind sicherheitstechnisch zu bewerten. Da halte ich schon den Stundensatz für ein ganzes Jahr für tendenziell zu gering, außer man hat vielleicht einen reinen Verwaltungsbetrieb.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja solche Fragen tauchen immer wieder auf. Viele Neukunden bei denen Arbeitssicherheit Neuland ist und rein gar nichts haben wollen immer nur Betreuung/Einsatzzeiten gem. DGUV 2. Wenn ich denen die Einsatzzeiten sage und darauf verweise, das bei Neustart die Zeiten sich um einiges erhöhen zwecks Aufbau blocken viele gleich ab. Die wollen nur Alibi-Arbeitsschutz um was vorweisen zu können. Hier weis ich dann was mich bei Auftragsannahme erwartet und lehne ab.
    Gruß Martin

  • Wenn ich denen die Einsatzzeiten sage und darauf verweise, das bei Neustart die Zeiten sich um einiges erhöhen zwecks Aufbau blocken viele gleich ab.

    Viele sehen es einfach nicht ein, warum die spezifische Betreuung einen höhreren Anteil als die Grundbetreuung haben soll. Grundbetreuung wird als Mindestbetreuung verstanden.


    Ich würde für das Restjahr auch keine Stunden mehr angeben. Nutze die verbliebene Zeit des Jahres, um dir einen Überblick zu verschaffen und dann die Stunden für 2019 einigermaßen passend aufzuzeigen.

    Gruß Roland

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