Fremdmitarbeiter unterweisen / betreuen

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  • Hallo zusammen,
    bei uns gibt es gerade Diskussionen wie es sich mit Fremdmitarbeitern verhält die in unserer Fa. arbeiten. Wie muss hier denn der rechtlich gute Rahmen sein ( Unterweisung - Betreuung - Koordination ....) und wie organisiert ihr das in euren Betrieben ?


    Danke für eure Hilfe.


    Gruß aus dem Schwarzwald


    Jörg

    Kann so sein - muss aber nicht :)

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  • Hallo Jörg,
    wir haben eine Fremdfirmenrichtlinie mit angehängter Betriebsanweisung. Die bekommt die Fremdfirma mit der Auftragsbestätigung mitgeschickt. Die Dokumente müssen, ausgefüllt und unterschrieben, spatendes bei Einfahrt auf unsere Firmengelände vorliegen. Je nach Auftrag erhalten die Fremdfirmenmitarbeiter Unterweisungen (Bei Benutzung des Arbeitskorbes, ....) und Erlaubnisscheine (Schweißen,....), das Ganze vor Arbeitsbeginn. Koordination bzw. Betreuung erfolgt über den Anforderer von uns.


    Hier das Inhaltsverzeichnis unserer Fremdfirmenrichtlinie:




    1. Allgemeines ............................................................................................................ 2
    1.1 Geltungsbereich .............................................................................................. 2
    1.2 Gesetzliche, tarifliche und sonstige Vorschriften ............................................. 2
    1.3 Alkohol-, Rauschmittel-, Drogenverbot und Nichtraucherschutz...................... 2
    1.4 Arbeitszeit ........................................................................................................ 2
    2. Informationspflicht ................................................................................................... 2
    3. Baustelleneinrichtung.............................................................................................. 3
    3.1 Telefon- und Netzwerkanschlüsse ................................................................... 3
    3.2 Elektrischer Strom ........................................................................................... 3
    4. Personaleinsatz ..................................................................................................... 3
    4.1 Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeiter .................................................. 3
    4.2 Erlaubnisbedürftige Arbeiten (Schweißerlaubnisscheine) ............................ 3
    5. Werkzeuge, Maschinen und Geräte........................................................................ 3
    6. Arbeitsschutz .......................................................................................................... 4
    6.1 Allgemeine Verkehrssicherheitspflichten des Auftragsnehmers ...................... 4
    6.2 Weisungen zum Arbeitsschutz ........................................................................ 4
    6.3 Einhaltung besonderer Regelungen ................................................................ 4
    6.3.1 ESD ......................................................................................................... 4
    6.3.2 Erstunterweisung .................................................................................... 4
    6.3.3 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ..................................................... 4
    6.3.4 Verhaltensregeln ..................................................................................... 5
    6.3.5 Sicherheitskennzeichnung ..................................................................... 5
    6.3.6 Unzulässige Handlung ........................................................................... 5
    6.4 Regeln für die Arbeit vor Ort ............................................................................ 5
    6.4.1 Absicherung von Baustellen .................................................................... 5
    6.4.2 Arbeitsmittel ............................................................................................. 5
    6.4.3 Gefahrstoffe............................................................................................. 5
    6.4.4 Sicherung und Freigabe von Arbeiten an Betriebsanlagen ..................... 5
    6.4.5 Lärm ........................................................................................................ 5
    6.4.6 Beendigung von Arbeiten ........................................................................ 5
    7. Umweltschutz ......................................................................................................... 6
    7.1 Abfall .............................................................................................................. 6
    7.2 Boden und Gewässer ..................................................................................... 6
    8. Brand und Explosionsschutz ................................................................................... 6
    9. Verhaltensregeln auf dem Werksgelände von XXX............................................ 6
    10. Schrott .................................................................................................................. 6





    Gruß von der schwäbischen Alb.
    Christoph

  • Hallo Jörg,


    welchen Umfang willst Du abdecken?
    Für Mitarbeiter nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten ja im großen und ganzen dieselben Regularien, wie für deine eigenen Leute!


    Bei Handwerkern, Besuchern etc. kommt es darauf an. Schlussendlich müssen die beteiligten Arbeitgeber ihre jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen miteinander abstimmen.
    Im Zweifelsfall würde ich vorrangig auf die Stellen schauen, wo Euer Betrieb eine Gefährdung für die Fremdfirmenmitarbeiter darstellt.


    Dann würde ich noch schauen, was die tun können, und was deine Leute gefährden könnte (Einsatz von Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln etc.).
    Den Details sind dabei (fast) keine Grenzen gesetzt....

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Grundsätzlich kommt niemand erstmalig ins Werk, ohne eine entsprechende Grundeinweisung zu erhalten. Diese ist 12 Monate gültig und wird über unser Zuganstool nachgehalten - kein Zutritt ohne gültige Unterweisung. Heißt im Klartext: Das Drehkreuz bleibt geschlossen weil der Zugangsausweis automatisch vom System gesperrt wird.


    Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen werden durch den zuständigen Fremdfirmenkoordinator vor Ort durchgeführt und allgemein erforderliche Unterweisungen durch den zuständigen AN werden stichprobenartig bei den Fremdfirmen überpfüft.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hier kann man auch nachlesen, was vom Auftragnehmer verlangt wird.


    BGI 865 / DGUV Information 215-830 - Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo in die Runde,


    vorab eine kurze Vorstellung meinerseits:


    Ich lebe und arbeite im nördlichen OWL. Wir sind ein mittelständischen Betrieb mit weltweit ca. 400 Mitarbeitern.


    Meine Ausbildung zur SiFa habe ich letztes Jahr beim TÜV-Süd gemacht. Dieses Jahr kam dann noch der fachspezifische Teil der BG RCI und die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragen hinzu. Zusätzlich kümmere ich mich als UMB um unser Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, welches wir in 2017 durch den TÜV haben zertifizieren lassen.


    Durch viele Bauaktivitäten und neue Produktionsanlagen stellt sich auch bei uns die Frage, wie wir mit Fremdfirmen auf unsrem Gelände umgehen. Gerne wir übersehen, dass man als Auftraggeber bei dem Thema Arbeitssicherheit, Umweltschutz und auch Brandschutz für das Tun des Auftragnehmers mitverantwortlich ist


    Die BAuA hat freundlicherweise ihre Fremdfirmenordnung ins Netz gestellt. Wenn man die entsprechend anpasst, dürfte man damit eigentlich schon mal eine gute Basis haben.


    viele Grüße aus OWL


    Kai

  • Hallo,


    wir haben das Ganze über eine Fremdfirmenrichtlinie welche wir jährlich an unsere Unternehmenspartner (Handwerkerbetriebe) die ständig bei uns im unternehmen auflaufen, geregelt. Diese wird versendet und wir erhalten eine Fremdfirmenerklärung unterschrieben zurück. Damit bestätigen uns die Firmen das ihre Beschäftigten auf unsere spezifischen Themen unterwiesen wurden. Damit uns niemand durch die Lappen geht, muss jede Fremdfirma beim Pförtner oder auch Besucher einen kleinen Fragebogen ausfüllen, wo wir einige Sachen abfragen.
    Wenn Fremdfirmen bei uns im Hause sind, gehe ich als FaSi generell einmal vorbei und schaue nach den rechten.
    Das Wissen die Firmen in aller Regel auch und sind schon sehr bestrebt, alle Regeln die wir aufgestellt haben auch einzuhalten.
    Es funktioniert!


    Wir haben ca. 1400 Beschäftigte auf verschiedene Standorte, an meinen Standort sind wir ca. 250 Beschäftigte.


    Gruß
    Gerald

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  • Guudsje meint: nach den rechten oder nach den Rechten..... :Lach::44:*schal*

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick