Eigener Bürostuhl / Schreibtisch (z.B. Orthopädischer Bürostuhl durch DRV) am Arbeitsplatz

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  • Hallo Ihr Sifanisten,


    ich hab mal eine ungewöhnliche Frage.


    Da es immer häufiger zu Anfragen zwecks "orthopädischer Bürostuhle" kommt, stelle ich mal die Frage in die Runde :)


    Nach erfolgreicher Kostenübernahme durch die Rentenversicherung (DRV) kann die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter sich einen Bürostuhl aussuchen.
    Dieser Bürostuhl ist dann Eigentum des Mitarbeiters, darin besteht (evtl.) auch das Problem. I.d.R. sind die Bürostühle genormt (DIN EN 4550; 4551; 1335), aber was ist wenn der Mitarbeiter sich einen aussucht bei dem dies nicht der Fall ist? (Was höchst unwahrscheinlich bei einem ortho. Bürostuhl ist.)
    Ich möchte natürlich das der Mitarbeiter seinen Stuhl mitbringt, aber auf der anderen Seite natürlich auch das der Stuhl einer entsprechend Norm und somit im Idealfall sicher ist.


    Wie würdet ihr vorgehen?
    (Ich hoffe ich konnte meine Gedanken "einigermaßen" zu Text bringen)

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  • Moin


    hatte ich schon mehrfach.
    Zusammen mit dem Betriebsarzt schaue ich mir den Arbeitsplatz an.
    Dabei schauen wir was MA benötigt. Oft funktioniert unser Standartstuhl. Es gibt auch einen Sanitätsladen mit dem wir zusammen arbeiten.
    Dann wird das entsprechende bestellt...(theoretisch).
    Bei einem Beschäftigten habe wir ein Produkt empfohlen, dass MA privat gekauf hat und nachgewiesen funktioniert.
    Aber nun meint der Einkauf über anderen Anbieter was bestellen zu müssen.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Da es immer häufiger zu Anfragen zwecks "orthopädischer Bürostuhle" kommt, stelle ich mal die Frage in die Runde :)

    Was heißt denn häufig? Orthopädische Bürostühle gibt es glaub ich einen bei uns im Haus, bei über 1000 Beschäftigten.
    Ein guter, ergonomischer Bürostuhl gehört bei uns aber auch zur Grundausstattung.
    Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische werden deutlich öfters per Attest gefordert.

    Gruß Roland

  • Ich glaube, du machst dir Gedanken, die so nicht notwendig sind. Bevor die DRV eine Kosteübernahme für die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls gibt, hatte der Versicherte im Rahmen des Antragsverfahrens einiges einzureichen. Die DRV prüft nämlich auch, wofür sie Geld zur Verfügung stellen. Im Zweifel hat der Arzt konkrete Empfehlungen zur Ausstattung des Stuhls gegeben, schließlich soll er ja dem "Leiden" des Patienten entgegenwirken, zumindest aber dazu dienen, den Gesundheitszustand nicht zu verschlechtern.
    Was für Anfragen erhältst du denn genau und von wer stellt diese Anfragen an dich?