Hallo Ihr Sifanisten,
ich hab mal eine ungewöhnliche Frage.
Da es immer häufiger zu Anfragen zwecks "orthopädischer Bürostuhle" kommt, stelle ich mal die Frage in die Runde
Nach erfolgreicher Kostenübernahme durch die Rentenversicherung (DRV) kann die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter sich einen Bürostuhl aussuchen.
Dieser Bürostuhl ist dann Eigentum des Mitarbeiters, darin besteht (evtl.) auch das Problem. I.d.R. sind die Bürostühle genormt (DIN EN 4550; 4551; 1335), aber was ist wenn der Mitarbeiter sich einen aussucht bei dem dies nicht der Fall ist? (Was höchst unwahrscheinlich bei einem ortho. Bürostuhl ist.)
Ich möchte natürlich das der Mitarbeiter seinen Stuhl mitbringt, aber auf der anderen Seite natürlich auch das der Stuhl einer entsprechend Norm und somit im Idealfall sicher ist.
Wie würdet ihr vorgehen?
(Ich hoffe ich konnte meine Gedanken "einigermaßen" zu Text bringen)