Filme/Negative auf Nitrozellulosebasis

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  • Hallo zusammen.


    Ich habe derzeit das Problem, dass ein Archiv mit genanntem Material umgezogen werden soll. Derzeit ist geplant, dass alle Negative/Filme mit Proben einem Brandversuch unterzogen werden. Die Prozessplanung läuft bereits. Im Anschluss werde ich dann eine GFB erstellen.
    Im www existieren Aussagen, wie "Finger weg von dem Thema" bis zu "alles relativ unproblematisch". Selbst das Bundesarchiv und der zuständige UVT halten sich aussagentechnisch sehr zurück :whistling:


    Hat jemand von Euch dieses Thema schon einmal behandelt und kann mir hierzu weiterhelfen?


    LG


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Das müssen dann aber schon verdammt alte Filme sein auf Nitrozellulosebasis. Transportrechtlich wird das dann auch interessant.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,


    wundert mich, dass sich das Bundesarchiv zurückhält. Die haben mit dem Sachverhalt doch gut zu tun und wissen, dass der Umgang mit Nitrofilmen dem SprengG sowie den zugehörigen SprengV unterliegt.


    Nitrofilm ist besonders leicht entflammbar und bei verhältnismäßig niedrigen Temperaturen selbstentzündlich. Neue Nitratfilme entzünden sich ab ca. 130 °C, ältere bereits ab 38 - 41 °C. Die Verbrennung erfolgt schnell und annähernd explosionsartig. Die FIlme unterliegen aus sehr guten Gründen dem SprengG. Ab wann sich ein alter Film entzündet, lässt sich dabei kaum vorhersagen. Nitrofilm brennt ohne Sauerstoff und ist daher kaum löschbar. Da die Filme auch jederzeit unbrauchbar werden können (kein langfristig sicheres Speichermedium), ist die erste Frage, ob die Daten wirklich auf diesen Filmen erhalten werden müssen. Beim Errichten des Lagers ist eine Lagergenehmigung des SprengG mit entsprechenden baulichen Vorgaben bezüglich des Explosionsschutzes erforderlich. Beim Transport sind die gefahrgutrechtlichen Vorschriften für die UN-Nummer 1324 FILME AUF NITROCELLULOSEBASIS zu beachten.


    Aus meiner Sicht als ABC-Fachberater im Brand- und Katastrophenschutz: unberechenbares Zeug (oftmals ist das Alter der Nitratfilme und damit die Eigenschaften nicht bekannt). Kann sich bei verhältnismäßig niedrigen Temperaturen (um die 40°C) selbst entzünden und geht im Brandfall explosionsartig in Flammen auf. Das Gefahrenpotential hängt von der Menge, der Verpackung und den Rahmenbedingungen am Lagerort oder beim Transport ab. Die Einschätzung "alles relativ unproblematisch" teile ich nicht, die Filme unterliegen aus guten Gründen dem SprengG und haben eine eigene UN-Nummer im Gefahrgutrecht erhalten.


    Nachtrag: Die für das SprengG zuständige staatliche Aufsichtsbehörde ist bezüglich der Lagerung der richtige Ansprechpartner. Für Fragen rund um den Transport ist z.B. das Bundesamt für Güterverkehr ein geeigneter Ansprechpartner.


    schöne Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrH ()