Prüfprotokoll für Bürocontainer

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    ich führe bei einem Kunden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch unter anderem an Büro / Sanitätcontainer. Diese sollen ebenfalls auch nach UVV geprüft werden.


    Hat da jemand ein Protokoll für mich oder weiß wo man sowas bekommen an.


    Bevor ich das Rad neu erfinde und was selber erstelle, halt die Frage ob jemand sowas hat.


    Vielen Dank schonmal im voruas.


    Grüße aus Neuwied

  • ANZEIGE
  • Hallo,
    ich kenne UVV Prüfungen für Container, Absetzer und Kipper ABER noch nicht für Bürocontainer.
    Prüfung der Innereien nach DGUV V3, ok. Ansonsten können evtl. die Anhängeösen geprüft werden,
    was aber nichts mit der UVV Prüfung zu tun hat.
    Schönes Wochenende

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Die Container (ob Büro oder Sanitätsraum) haben einmal einen Sicherungskasten der sich üblicherweise über den Fenstern befindet. Dieser muss geprüft werden. Dann sind Container meist mit elektrischen Heizkörpern oder auch Klimageräten ausgestattet. Das kann aber alles normal dokumentiert werden. Da gibt es meines Erachtens kein spezielles Protokoll.


    Ansonsten, die Ausstattung des Raumes.


    Guudsje, du bist immer schnell mit Antworten aber die DGUV Vorschrift 3 betrifft die Prüfung von elektrischen Geräten und hat mit einer Gefährdungsbeurteilung nichts zu tun.

  • ANZEIGE
  • Dann habe ich die Eingangsfrage falsch verstanden. Ich hatte es so gelesen, dass momentan die DGUV 3 Prüfung läuft und zusätzlich weitere UVV-Prüfungen durchgeführt werden sollen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Diese sollen ebenfalls auch nach UVV geprüft werden.

    Wenn das der Auftraggeber wünscht, kann er bestimmt auch die UVV nennen, nach der geprüft werden soll.
    Könnte es sein, er möchte ein Prüfbuch nach Landesbauordnung für fliegende Bauten?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Könnte es sein, er möchte ein Prüfbuch nach Landesbauordnung für fliegende Bauten?

    Glaube kaum, denn die Aufstellung von Bürocontainern (zu diesem Zweck) erfordert in der Regel die Einreichung eines regulären Bauantrags durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde – einschließlich Bauzeichnung, Angaben zur Statik, Energieeffizienz und anderem mehr.


    Bei den restlichen Nutzungsarten gibt es je nach Bundesland (Landesbauordnung) und Standort (Bebauungsplan) erhebliche Unterschiede bei genehmigungspflichtig und genehmigungsfrei (dann mit Prüfbuch) ...

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo,



    wie schon gesagt die BGV A3 Prüfung von Verteilung, Heizung, Klimageräte, Boiler usw. wird gemacht.


    Der Kunde ist halt der Meinung das der ganze Conatiner (man sieht diese immer auf Baustellen stehen, die man entsprechend als Büro, Umkleide, Schlafcontainer nutzt zw. als Sanitärcontainer) nach UVV geprüft werden muss. Aber was geprüft werden juss und nach welcher Vorschrift gibt es keine Aussage.


    Hab schon gesagt was man prüfen kann wäre, gibt es Beschädigungen die die Statik der Träger beeinträchtigen, sind die Transport bzw. Öffnungen zum Stapeln und sichern der Container beschädigt. Sind wen einbauten sind diese zu montiert daß diese nicht umfallen können usw.


    Ich wurde halt gefragt,mach dir mal gedanken und prüfe sie dann in einem neben der DGUV V3 noch weiter.


    Konnte auch keine Vorschrift finden wo dieses gefordert wird und bei diversen Herstellen von solchen Container findet man auch nichts. Der Hersteller wo diese her sind (Östereich) wurde angefragt und kam die Aussage keine Ahnung wie diese zu prüfen sind.


    Aber trotzdem allen vielen Dank.


    Grüße aus Neuwied

  • ANZEIGE
  • Moin Roland,


    wie gesagt, behandele die Container neben der DGUV 3 einfach als Räume, und da geben die Arbeitsstättenrichtlinien ja einiges her, wonach man schauen muss. Grundflächen, Verkehrswege, Bewegungsflächen, Beleuchtung, Klima, Möblierung, Sanitärräume etc.). Prüfen bedeutet ja nicht zwingend messen und mit Tabellenwerten vergleichen. Das geht noch bei der Beleuchtung, Klima, Lärm etc. aber es gibt ja auch Faktoren wie die ergonomische Ausgestaltung der Arbeitsplätze, Anzahl der Toiletten usw. Da dürfte sich genug finden, womit Du Dir die Zeit vertreiben kannst. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • (man sieht diese immer auf Baustellen stehen, die man entsprechend als Büro, Umkleide, Schlafcontainer nutzt zw. als Sanitärcontainer)

    Ich kenne solche Prüfungen auch nicht. Hier kommt dann eher die Gefährdungsbeurteilung abhängig von der Nutzung zum tragen.


    Geprüft werden müssen Container die Lasten aufnehmen wie Bauschutt, Abfälle usw.


    Das trifft bei Container als Büro usw nicht zu. Die Elektrik ist hier das wichtige.

  • Hallo,


    hatte gestern mit einem ehmaligen Mitarbeiter der BG Bau telefoniert. Diese müssen nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Ein Protokoll dafür gibt es aber nicht auch keine direkte Vorschrift.


    Der Kunde erstellt jetzt was eigenes wo die Anschlagpunkte, Einbauten, Träger usw. erfasst werden als Protokoll.


    Grüße aus Neuwied

  • Hallo Kollegen,


    bei uns im Hause gibt es jetzt genau auch diese Diskussion über die Prüfung von Baustellencontainern, wie ich bei euch lese gibt, oder gab es da auch Diskussionen wie und wonach geprüft werden muss.


    Gruß aus Weismain :998:

    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    Prüfe diese nach DGUV Vorschrift 3 und mache eine runderum Sichtprüfung (UVV) der Anschagöffnungen. Diese gibt mir der Kunde der diese Verleiht als Prüfung vor.


    Grüße aus Neuwied

  • Wenn der Kunde diese anmietet, erledigt sich das Thema bei Übernahme durch den Bereitsteller, da dieser die notwendige Prüfdokumentation vorlegen muss, basierend auf den Anforderungen der BetrSichV. Die Einbauten nach DGUV V3 und Ösen und Statik und co. Der Nutzer macht bei Annahme eine Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel.

    Guudsje´s Anmerkungen sind nicht falsch, wenn es darum geht geeignete Container auszuwählen. Ich habe hier z. B. einen Mannschaftscontainer von 6x2,8m wo zur Pausenzeit 10 MA inkl. Stühle, Tisch und Schränke eingepfercht sitzen, Bleuchtung mittels Baustrahler und die Heizung steht irgendwo in der Ecke auf dem Boden =O