Fragestellung zur Gestaltung von Reißleinen nach DIN EN 620

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  • Hallo an alle!


    ich bin neu im Forum und habe gleich eine Frage an die hiesigen Experten für Maschinensicherheit.


    In der DIN EN 620 steht:
    "Die Höhe der Not-Halt-Einrichtung muss zwischen 0,6 m und 1,7 m von der Oberfläche aus, auf der die Bedienungsperson steht, betragen."


    Leider ist das bei der betreffenden Maschine aufgrund eines geständerten Stahlbaus nicht möglich.


    Weiß jemand ob, ich an einer waagerechten Reißleine mehrere kleine senkrechte Reißleinen befestigen kann, um diese besser erreichbar zu machen. Ist das normkonform / konform zur Maschinenrichtlinie?
    In der DIN EN 620 steht dazu leider nichts. Im WWW bin ich leider auch nicht fündig geworden und ziemlich ratlos. ?(


    Vielen Dank für eine Rückmeldung!

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  • Wozu sollen die senkrechten Reißleinen dienen? Das die Person bewußt daran zieht? Dann tun es auch Not-Aus/-Halt-Schalter. Die waagerechte Reißleine soll bei unbewußten Handlungen schützen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo A_B!


    Ja, die Person soll bewußt daran reißen. Taster sind schwierig zu installieren, der Reißleinenschalter ist schon vorhanden.
    Ich hatte bisher immer gedacht, dass Reißleinen auch dafür da sind, um bewußt daran zu ziehen und um möglichst einen großen Bereich abzusichern, was bei einem Taster nicht der Fall ist.
    Man lernt ja nie aus...

  • Morjen Sifa15,


    ich habe die senkrechten Reißleinen an einem Stetigförderer (Hängebahn) in der Gefährdungsbeurteilung als konform beurteilt.
    Generell müssen Auslöseweg und -kraft eingehalten werden , s. a. DIN EN 617 Nr. 5.7.7.6.


    A_B reflektiert ggf. auf waagerechte Reißleinen, z. B. bei galvanotechnischen Anlagen - da soll die Auslösung beim Hinüberbeugen übers Bad erfolgen, um vor der Kollision mit
    dem (den) Verfahrwagen, der die gesamt Badlänge befährt - zu schützen.
    In deinem Fall musst du die Wirksamkeit bei den vorliegenden Gefährdungen prüfen.


    mfg.

    Uwe

  • So ist es. Wobei die DIN EN 620 nicht Reißleinen als solches behandelt. In der Norm geht es in erster Linie um "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut".

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  • Ein weiterer Punkt ist, dass Sicherheitsbauteile der Maschinenrichtlinie unterliegen und somit CE-Kennzeichnungspflichtig sind. Inwieweit das zusätzliche Anbringen von senkrechten Leinen eine "wesentliche Veränderungen" ist und die oben erwähnten Auslösekräfte eingehalten werden, kann ich nicht beurteilen.

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