Dokumentation der Prüfung von Tragmitteln (Anschlagmittel)

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  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade meine Ausbildung zur SiFa angefangen und hätte da mal eine Frage, die sich mir aktuell stellt.


    Wir sind gerade dabei unsere Anschlagmittel (Hebebänder und Rundschlingen) zu prüfen. Jetzt bin ich über die BGR 500 Abschnitt 3.15.5 ("Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über die Prüfungen vo Tragmitteln nach den Abschnitten 3.15.2.1 und 3.15.3 ... Nachweis geführt wird.") gestolpert.


    Könnt ihr mir sagen wie Ihr das bei euch im Unternehmen macht? Wir haben hier ca. 2000-3000 Hebebänder und Rundschlingen. Da gestaltet sich die Dokumentation eher schwierig. Meine Idee ware jetzt spontan gewesen, die geprüften Anschlagmittel mittels farblichen Kabelbinder o.ä. zu "markieren"


    Ich bin auf eure Antworten gespannt.


    Liebe Grüße und einen guten Start in den Tag :) (_)?

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  • Meine Idee ware jetzt spontan gewesen, die geprüften Anschlagmittel mittels farblichen Kabelbinder o.ä. zu "markieren"

    Wie willst du die dann dokumentieren ? Sollte es mit einem Anschlagmittel Probleme geben z. Bsp. Hebeband reißt und es ereignet sich ein Unfall . Dann mußt du die Prüfung nachweisen. Wie geht das bei 2000-3000 . Oder hast du so viele Farben ??
    Siehe 3.6.3 der DGUV Regel 100-500 (vorher BGR 500)


    Es wird empfohlen, die Ergebnisse der Prüfungen zu dokumentieren und mindestens drei Jahre aufzubewahren. Aus der Dokumentation über die Prüfung sollen ersichtlich sein:
    – Datum der Prüfung, – Ergebnis der Prüfung, – Name des Prüfers, – Adresse des Prüfers, – Berufsbezeichnung des Prüfers, – Dienststelle oder Firma, bei welcher der Prüfer beschäftigt ist, – Prüfungsart (Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung), – festgestellte Mängel, – Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen, – Entscheidung, ob eine Nachprüfung erforderlich ist, – Termin für die nächste Prüfung.


    Ist sicher ein immenser Aufwand aber hilft Rechtssicherheit zu schaffen. Wir erfassen alle Anschlagmittel mittels angebrachter Nummer die Bereichsbezogen zugeordnet werden kann. Es wird jedes prüfpflichtige Anschlagmittel und jede Prüfung dazu dokumentiert.


    Eine Vorstellung von Dir hier im Board solltest Du dringend nachholen.



    EURE VORSTELLUNG im Sifapage Board

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo scampa,


    da gibt es (zumindest einen) Anbieter - Sp.... - , bei dem kannst du die Rundschlingen mit RFID kaufen; passendes Lesegerät wird auch angeboten.
    Ggf. kannst du das System auf eure Anschlagmittel übertragen.
    Wäge auch mal die Kosten der Prüfung/Neubeschaffung - je nach Länge und Tragfähigkeit - ab.
    mfg.

    Uwe

  • Wir erfassen alle Anschlagmittel mittels angebrachter Nummer die Bereichsbezogen zugeordnet werden kann.

    Und wie erkennt der Nutzer vor Ort, dass sich das Anschlagmittel noch im gültigen Prüfzeitraum befindet? Ich gehe davon aus, dass dies durch die farbigen Kabelbinder abgebildet werden sollte.
    Prüfung und notwendige Dokumentation dürfte klar sein. Wie aber vor Ort kennzeichnen? Bei Anlagen usw. nutzt man oft entsprechende Prüfsiegel oder -plaketten. Beim Anschlagmittel geht dies oft nicht, daher finde ich die Idee mit dem Kabelbinder als durchaus sinnvoll. Eine eindeutige Zuordnung des Anschlagmittels zum Prüfprotokoll kann dann noch durch eine Inventarnummer oder ähnliches erfolgen.


    RFID ist eine nette technische Spielerei, ermöglicht aber nicht ohne Hilfsmittel zu erkennen, ob das Anschlagmittel noch im Prüfzeitraum ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hier halte ich die Verwechslungsgefahr mit der Farbkennzeichnung von Anschlagmitteln zur Tragfähigkeit für gegeben.

    Wie aber vor Ort kennzeichnen?

    Hierzu gibt es Prüfanhänger

    Dateien

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Ich gehe davon aus, dass dies durch die farbigen Kabelbinder abgebildet werden sollte.

    Ja genau! :) Die Kabelbinder sollen im Endeffekt meinen Kollegen dienen, die damit arbeiten. Ich hatte mir natürlich erhofft, dass es eine "simple" Lösung zum Thema Dokumentation gibt.


    Mit den Kabelbindern hatte ich mir das im übrigen so gedacht, dass ich für jedes Jahr eine andere Farbe nehme (ähnlich wie eine TÜV-Plakette)

    Einmal editiert, zuletzt von scampy ()

  • Wir erfassen Rundschlingen usw gar net und sie werden auch nicht weiter markiert mittels Kabelbinder od Plakette..


    Das ganze hält i.d.r nicht so zuverlässig wie man es brauchen könnte so unsere Erfahrungen weil sie bei uns sehr oft auch geschlauft werden. Wir gehen 1x Jährlich durch und sacken alles ein was schlecht ist, des weiteren ist der Bediener vor der Nutzung eh dazu angehalten diese zu prüfen und sie wenn es sichtbare Schäden gibt diese dann zu tauschen gegen eine neue.
    Gleichzeitig notieren wir das ganze und versuchen damit dann den verschleiß zu senken durch optimierte Nutzungsbedingungen wie z.B Kantenschutz zum aufstecken usw


    Zumindest bei uns werden Rundschlingen eher als "wegwerfartikel" betrachtet, auch wenn es sicher nicht die Lösung ist die man sich wünschen kann

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Dierk,


    da bin ich bei dir. Wir verfahren ähnlich. Üblicherweise kann ich durch Prüfung der Bänder und Schlingen nicht soviel zusätzliche Standzeit rauskitzeln, dass sich ein solches Verfahren rechnet. Wir tauschen alles was die "Altersgrenze" erreicht hat aus.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Würde ich euch grundsätzlich zustimmen, aber mir stößt da noch so ein bisschen die DGUV Regel sauer auf:


    "3.15.1
    Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmemittel nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch einen Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel behoben worden sind."


    Somit müssten alle Lastaufnahmemittel vor dem ersten Gebrauch dokumentiert und kontrolliert warden.


    Korrigiert mich gerne, falls ich falsch liege :)

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  • Somit müssten alle Lastaufnahmemittel vor dem ersten Gebrauch dokumentiert und kontrolliert warden.

    Damit liegst du schon ganz gut


    Aber ich sehe gerade bei Rundschlingen u Co keine Chance mit den gegebenen Mitteln eine wirklich dauerhafte Kennzeichnung zu erstellen, außer ich finde einen Hersteller der die Invent Nr und Firmenlogo bzw Name in den Mantel einbringt weil ich nicht auf nur einen Ort/Werk gebunden bin sondern "weltweit"



    Deshalb ist der erste Gebrauch jeder Gebrauch bei uns

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Vor der gleichen Problematik stehe ich auch. Und habe bisher keine gute Lösung gefunden.
    Wir haben zwar keine tausende Bandschlingen, aber doch so viele, dass man da keinen Überblick hat.
    Teilweise finde ich die Prüfanforderungen auch echt schwierig umsetzbar.

  • Wir markieren alle unsere Hebemittel (Schlingen, Ringschrauben....) mit einer speziellen Farbe.
    Alle werden einmal pro Jahr von einer sachkundigen Person geprüft und farblich markiert (jedes Jahr eine neue).


    Dieses Jahr beispielsweise gelb. Dazu gibt es einen Aushang, wo der Mitarbeiter sieht (alles was gelb ist, ist bis zum 31.12.2018 gut).
    Um es den Mitarbeitern einfach zu machen sind dieses Jahr auch alle Maschinenprüfungsplaketten gelb, nächstes Jahr alle grün usw.


    Was wir schriftlich dokumentieren ist die Anzahl aussortierter Hebemittel.
    Beispiel 100x 1 Tonnen Schlingen geprüft; 4 aussortiert.
    80x 2 Tonnen Schlingen geprüft; 2 aussortiert


    Falls es da Extremfälle gibt, können wir den Prüfungsintervall anpassen und haben eine schöne Statistik der letzten Jahre. Diese dient als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung.


    Vor Ausgabe eines neuen Hebemittel prüft der Mitarbeiter (geschult) an der Ausgabe das Hebemittel und kennzeichnet es entsprechend.


    --> Dieses Vorgehen ist nicht zu 100% perfekt, aber sehr praktikabel für uns und unsere Mitarbeiter.

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  • Bei einem meiner Kunden wird auf der Rückseite des blauen Etiketts ein Aufkleber angebracht. Dieser hat drei Spalten (Jahre) und 12 Zeilen (Monate). Nach der Prüfung wird das entsprechende Feld markiert. Diese Idee stammt von einem Rundschlingenhersteller, der standardmäßig diese Felder abbildet.