Hallo zusammen,
ich bin gerade meine Ausbildung zur SiFa angefangen und hätte da mal eine Frage, die sich mir aktuell stellt.
Wir sind gerade dabei unsere Anschlagmittel (Hebebänder und Rundschlingen) zu prüfen. Jetzt bin ich über die BGR 500 Abschnitt 3.15.5 ("Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über die Prüfungen vo Tragmitteln nach den Abschnitten 3.15.2.1 und 3.15.3 ... Nachweis geführt wird.") gestolpert.
Könnt ihr mir sagen wie Ihr das bei euch im Unternehmen macht? Wir haben hier ca. 2000-3000 Hebebänder und Rundschlingen. Da gestaltet sich die Dokumentation eher schwierig. Meine Idee ware jetzt spontan gewesen, die geprüften Anschlagmittel mittels farblichen Kabelbinder o.ä. zu "markieren"
Ich bin auf eure Antworten gespannt.
Liebe Grüße und einen guten Start in den Tag (_)?