UV Druckfarben - Umgang und Handhabung

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  • Hallo,


    ich bearbeite zur Zeit das Thema "UV Druckfarben", da die REACh-Agentur in Helsinki eine geänderte Einstufung von Inhaltsstoffen umgesetzt hat.
    Wir haben jetzt
    - H315 Causes skin Irritation
    - H319 Causes serious eye Irritation
    - H317 May cause an allergic skin reaction
    - H360D May damage the unborn child
    - H411 Toxic to aquatic life with long lasting effects
    zu beachten.



    Meine Fragen:
    - Kann man für die "normale" Produktion eine gute hygienische Praxis (Arbeitskleidung, Schutzbrille, geeignete Handschuhe, Ordnung und Sauberkeit) als ausreichend ansehen?
    - Reicht das Beschäftigungsverbot (an der Druckmaschine) für schwangere Frauen aus oder macht es Sinn, dieses auf alle Frauen (evtl. <50) auszudehnen?
    - Welche Schutzklasse muss Schutzkleidung beim direkten Umgang (Instandhaltung, Reinigung) haben?
    - Sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen vorzusehen (Cremen und Salben hilft allenthalben)?
    - Gibt es geeignete präventive Maßnahmen, z.B. Allergietests?
    - ...



    Leider gibt es von den Lieferanten im Moment noch nicht viel Spezifisches zum Umgang mit diesen Farben, da auch diese von der geänderten Einstufung "überrascht" wurden und nun mit Hochdruck an einer Substitution einiger Stoffe arbeiten.



    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • - Reicht das Beschäftigungsverbot (an der Druckmaschine) für schwangere Frauen aus oder macht es Sinn, dieses auf alle Frauen (evtl. <50) auszudehnen?

    Kann man so nicht sagen, dazu wären weitere Daten zum auslösenden Stoff notwendig. Besitzt der Stoff einen AGW? Mit Schwangerschaftsgruppe?


    Y ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.
    Z ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.


    Ausdehnung der Begrenzung auf Frauen im gebärfähigen Alter ist üblicherweise nur bei Blei- und Quecksilberverbindungen vorgeschrieben. Vorsorglich könnte man so eine Regelung einführen, aber nur auf freiwilliger Basis.
    Weitere Umgangsvorgaben usw. kann man der Gefahrstoffverordnung, hier speziell §10 entnehmen.

    Gibt es geeignete präventive Maßnahmen, z.B. Allergietests?

    Mit dem Test kannst Du nur feststellen, ob jemand allergisch reagiert. Dann ist es aber zu spät bzw. begründet nur eine Umsetzung in einen anderen Bereich.

    - Sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen vorzusehen (Cremen und Salben hilft allenthalben)?

    Solange man die Stoffe konkret nicht kennt eher nicht. Erste Hilfe soll eigentlich keine Medikation und auch keine Salben, Puder usw. verabreichen. Ausnahmen gibt es nur bei relativ wenigen Stoffen wie z.B. Flusssäure.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    danke.

    Kann man so nicht sagen, dazu wären weitere Daten zum auslösenden Stoff notwendig. Besitzt der Stoff einen AGW? Mit Schwangerschaftsgruppe?

    Die auslösenden Stoffe sind:
    CAS: 119313-12-1
    ELINCS: 404-360-3
    Reg.nr.: 01-2119485011-49-xxxx
    2-Benzyl-2-dimethylamino-4-morpholinobutyrophenone
    Repr. 1B, H360D; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410
    ≥1-<2.5%
    Dermal DNEL workers 0.8 mg/kg bw/d (human) (chronic; systemic)
    Inhalative DNEL workers 2.3 mg/m3 (human) (chronic; systemic)



    CAS: 119344-86-4
    Reg.nr.: 01–212005З282–5–000
    1-butanone, 2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(4-morpholinyl)phenyl]-
    Repr. 2, H361d
    1-2.5%


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Somit beide Stoffe ohne AGW. Den DNEL kann man aber als Richtgröße ansehen, den man unterschreiten sollte. Ob das dann für schwangere ausreicht ist trotzdem nicht bekannt.
    Beim ersten Stoff ist der H360D keine EU Vorgabe, nach dieser ist er "nur" aquatisch toxisch. Allerdings gibt es bei der echa auch einzelne Meldungen zu H360D und wenn der Lieferant diese übernimmt, hat man das zunächst einmal als solches zu werten.
    Ich würde aus Vorsorgegründen schwangere aus dem Bereich heraus nehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.