Umweltverträglichkeit nach GHS

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  • Hallo zusammen,


    im Moment schwimme ich im Umwelt-Dschungel und finde mich gar nicht zurecht.



    Zusammengefasst:
    Wir werden eine neue Lötstraße bekommen. Das ist eine etwas größere Maschine, die u.a. elektronische Bauteile verlötet.
    Dazu wird ein Lot aus Zinn, Silber und Kupfer verwendet. Flussmittel ist Kolophonium. Laut Sicherheitsdatenblatt hat das Zeug für den Anwender die üblichen Einschränkungen mit dem Hinweis auf die PSA.
    Ebenso gibt es Hinweise auf die Umweltvertäglichkeit mit Einträgen H400 (=sehr giftig für Wasserorganismen) und H410 (=dito mit langfristiger Wirkung).


    Es ist nicht geplant das Lötzinn im Wasser zu entsorgen oder direkt einzuleiten.


    Aber,
    die produzierten Platinen werden gewaschen. Laienhaft: Wasser und ein Lösemittel. Vergleichbar mit einer Spülmaschine, die wir so auch im Haushalt haben. Dieses, nach dem Spülen vorhandene Brauchwasser, soll ins normale Abwassersystem. Für das gibt es vom entsprechenden Abwasserverband Grenzwerte.


    Könnte es dann möglich sein, das Auswaschungen vom Lötzinn (verdünnt) in das Wasser kommen könnten und wie kann man das feststellen? Die Grenzwerte liegen da bei den Metallen im Grammbereich pro m³ Wasser. Durch das Spülen wird es evtl. kleine Dosen geben!


    Ich habe keine Ahnung.


    Jetzt kann man natürlich sagen, mess doch einfach das Abwasser. Ok, das habe ich noch nicht. Wir würden gerne im Vorfeld alles machen, damit später das Leben einfacher wird. Der Hersteller der Lötstation, der Hersteller des Lötzinns und auch die Besitzer von Referenzanlagen halten sich bedeckt.


    Hat wer eine Idee?


    Vielen Dank.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin,


    wenn ich das jetzt richtig lese, seid ihr kein Direkteinleiter. Ihr leitet euer Abwasser in die kommunale Abwasserwege ein.
    In dem kommunalen Netz wird das sehr verdünnt und in der nachgeschalteten Kläranlage aufbereitet.
    Wenn bedenken zu bestimmten Stoffen des Lötzinnes gibt würde ich mich mit der Kläranlage in Verbindung setzen, ob die ein "Problem" sehen.


    Gruß
    Mattes

  • Die Metalle dürften als Salze im Wasser vorhanden sein evt. auch als organische Verbindungen. Für die biologische Stufe einer Kläranlage kann dies kritisch sein, denn dann sterben dort die Mikroorganismen ab. Allerdings besitzen Kläranlagen in der Regel ensprechende Fälleinrichtungen, die in gewissen Grenzen in der Lage sind, die Metalle abzutrennen. Von einem Anlagenhersteller kann man eigentlich erwarten, dass er hier Referenzwerte liefern kann oder zumindest unterstützend tätig ist. Ansonsten würde ich mit dem örtlichen Wasserentsorger also Klärwerk die maximal zulässigen Parameter abklären und vom Anlagenhersteller die Einhaltung dieser Werte verlangen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    danke ersteinmal.


    Es ist sicherlich etwas tricky.


    Der Anlagenhersteller macht ja seine Maschine. Das Lötzinn ist eine Empfehlung und sicherlich austauschbar.
    Das wollen wir ja nicht einleiten. Wir reden hier vom Spülwasser in dem (vielleicht) Auswaschungen enthalten sein könnten.


    Alles noch sehr schwammig.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Die Werte der Kläranlage sind bekannt und ich denke, recht hoch.
    Wahrscheinlich kommen wir da überhaupt nicht ran.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Die Werte der Kläranlage sind bekannt und ich denke, recht hoch.
    Wahrscheinlich kommen wir da überhaupt nicht ran.


    Leider habe ich jetzt ad hoc keine weiteren Vorschläge. Würde mich dennoch interessieren, wie man schlussendlich dann verblieben ist. :)

  • Hi Siggi,


    hast du mal in die Anhänge zur Abwasserverordnung geschaut?
    Da sind einzelne Branchen mit Grenzwerten der zu erwartenden Belastungen aufgeführt (hatte in meiner Zeit bei der Textilindustrie regelmäßig den Anhang 38 vor Augen)


    Auch als Indirekteinleiter kann eine entsprechende Genehmigung erforderlich sein - habt ihr die, stehen da Grenzwerte für euer Abwasser drin.
    Habt ihr keine, braucht aber eine, muss sie beantragt werden
    Und ehe "Ungemach droht" kann ein Gespräch mit der entsprechend zuständigen Behörde hilfreich sein - es kann aber auch schlafende Hunde wecken.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Thorsten,


    mein Grundproblem ist die blanke Theorie.


    Wir wollen nicht das Lötmaterial entsorgen, sondern Lötstellen abwaschen/säubern. Das ist die erste Verdünnung von wenig Schadstoffen. Dieses kommt dann weiter verdünnt als Spülwasser ins Abwasser und das läuft gemeinsam und damit stark verdünnt, in die Kläranlage mit sehr viel anderem Wasser.
    Erst dort sind die Grenzwerte interessant.


    Ich denke, wir kommen da nie ran, aber ich möchte das im Vorfeld gerne ausschliessen, bzw. Massnahmen ergreifen, die helfen können. Jetzt ist noch Zeit und Geld da. Später könnte zumindest die Zeit knapp werden.


    Die Unwissenheit "wurmt" mich halt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wir wollen nicht das Lötmaterial entsorgen, sondern Lötstellen abwaschen/säubern.

    Das ist uns schon klar. Allerdings können schon sehr kleine Mengen der Metalle entsprechende Wirkungen zeigen. Lange Zeit verwendete man zinnorganische Verbindungen im Bootsanstrich gegen Bewuchs. Wenn man Moos auf Dachflächen vermeiden möchte bringt man am Giebel ein Band aus Kupfer an. Ich könnte noch weitere Beispiele liefern. Alles wirksam in kleinsten Konzentrationen.


    Daher den Anlagenhersteller um Referenzwerte anfragen. Da sollte er eigentlich einige Erfahrungswerte aus anderen Betrieben liefern können. Alternativ um Referenzkunden anfragen und diese dann direkt kontaktieren. Zur Not entsprechende Betriebe um Wasserproben bitten und selbst analysieren lassen. Die Analyse unternimmt eigentlich jedes Labor, das Wasseruntersuchungen durchführt, nur ob man an das Probenmaterial kommt, da hätte ich so meine Bedenken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Als Gewässerschutzbeauftragter sehe ich das auch so wie Axel...


    Ob jetzt Spülwasser oder Prozesswasser spielt erstmal im Normalfall keine Rolle. Als Indirekteinleiter haben wir z.B. die Satzung der Gemeinde, den Anhang 40 der Abwasserverordnung und schlussendlich auch den Bescheid vom Landratsamt zu erfüllen.


    Auch in unserem Falle dürfen die Teilströme nicht durch verdünnen auf Konzentrationen unterhalb der Grenzwerte gebracht werden. Sollten Teilströme zu hoch belastet sein, kommt entweder eine interne Abwasserbehandlung oder eine externe Abholung der Abwässer in Frage.


    Bei eurem Spülwasser der Platinen hilft wohl nur erstmal im IBC sammeln und davon eine qualifizierte Stichprobe ins Labor zu schicken und eine Auswertung auf Metalle mittels Aufschluss und anschliessendem AAS Verfahren vorzunehmen.
    Noch als Info: Metalle sind im mg/L im Grenzwertbereich angegeben. Z.B.:

    • Nickel, Kupfer 0,5 mg/l
    • Zink: 2,0 mg/l
    • Zinn: 2 mg/l
    • Alu, Eisen 3 mg/l ....


    Der Anlagenbauer von euch kann und sollte auch, bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlage, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Einleiten in das öffentliche Kanalnetz beilegen, sofern er bestätigen kann, das bei eingesetzten Materialen und Chemie keine beeinträchtigung des Kanalnetzes oder der Kläranlage kommen kann.


    Ansonsten hilft nur ein nachfragen bei der Behörde wie das gehandhabt werden soll. Aber das wichtigste noch als Schluß:
    Ein Blick in den §58 WHG zu werfen. Da steht:

    § 58

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen


    (1) 1Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde, soweit an das Abwasser in der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. 2Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5, 8 und 10 kann bestimmt werden,

    1. unter welchen Voraussetzungen die Indirekteinleitung anstelle einer Genehmigung nach Satz 1 nur einer Anzeige bedarf,
    2. dass die Einhaltung der Anforderungen nach Absatz 2 auch durch Sachverständige überwacht wird.


    3Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder, die den Maßgaben des Satzes 2 entsprechen oder die über Satz 1 oder Satz 2 hinausgehende Genehmigungserfordernisse vorsehen, bleiben unberührt. 4Ebenfalls unberührt bleiben Rechtsvorschriften der Länder, nach denen die Genehmigung der zuständigen Behörde durch eine Genehmigung des Betreibers einer öffentlichen Abwasseranlage ersetzt wird.
    (2) Eine Genehmigung für eine Indirekteinleitung darf nur erteilt werden, wenn

    1. die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden,
    2. die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
    3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen.


    (3) Entsprechen vorhandene Indirekteinleitungen nicht den Anforderungen nach Absatz 2, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.
    (4) 1§ 13 Absatz 1 und § 17 gelten entsprechend. 2Eine Genehmigung kann auch unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

  • Schon mal über eine Analyse nachgedacht? War die Anlage schon im Probebetrieb? Im Moment weißt du ja über dein Abwasser nüscht. um sicher zu gehen solltest Du eine Analyse auf die in der Abwassersatzung geforderten Parameter durchführen lassen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick