Mich hats erwischt..............

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  • Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten.1500 Euro.
    Unfall aus 2015 (!!!!) mit Gabelstapler
    Die erstellte Gefährdungsbeurteilung enthielt nicht ausreichende Hinweise auf den Gefahrenbereich.
    Ich habe so formuliert: Gefährdung durch nicht sichere Verkehrswege. Massnahme: Verkehrswege für Fussgänger und Fahrzeuge sind zu trennen und zu kennzeichnen.
    Zusätzlich eine GBU für FFZ wo ich auf einen Sicherheitsabstand von min 0,5 m hingewiesen habe.
    Einen Tag nach dem Unfall sofort eine Unfalluntersuchung gemacht und weitere Massnahmen festgelegt (feste Absperrungen etc.)
    Bin ziemlich fertig, Donnerstag Termin beim Anwalt.


    Wofür sollen wir noch alles haftbar gemacht werden??
    Mach das nun 17 Jahre, langsam verliere ich die Lust.
    Ich berichte weiter, wenn gewünscht.

    2 Mal editiert, zuletzt von sifafettie ()

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  • Moin,


    heftige Sache.
    Dann drücke ich Dir einmal die Daumen, dass alles gut geht!


    Allerdings erschließt sich mir nicht, warum Du als FASI/SIFA einen Strafbefehl erhältst.

    :bremse:

  • Moin,


    Mist.


    Den Frust kann ich verstehen. Ersteinmal Kopf hoch und sachlichen Beistand holen.


    (Mich würde vor allem die Begründung interessieren und deine berufliche Funktion bei dem Ding.)


    Danke.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Morgen,


    mehr als seelischen Beistand kann man wohl nicht geben.


    Mich würde allerdings auch die Begründung interessieren, warum Du als FaSi in der Verantwortung stehst und verknackt werden sollst.


    Kopf hoch ..


    Gruß
    Gerald *Kaef*

  • ...(Mich würde vor allem die Begründung interessieren und deine berufliche Funktion bei dem Ding.) ...

    Bist/Warst Du dort als interne oder externe SiFa tätig?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Tut mir Leid für dich!
    Drücke dir auf jeden Fall die Daumen, sowas wünsche ich wirklich keinem von uns.
    Wenn bei einer bekannten und dokumentierten Gefährdung schon 1.500 € anfallen, wird mir auch ganz anders, wenn ich bedenke welche Summen bei nicht dokumentierten Gefährdungen aufgerufen werden könnten.


    Halt uns auf jeden Fall auf dem Laufenden. Weitere Information würden mich auch interessieren. Willst du den genauen Tatbestand hier einstellen?
    Mit Strafbefehl meinst du sicherlich ein verhängtes Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit?

    Gruß Roland

    Einmal editiert, zuletzt von RKKV ()

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  • Begründung:
    "Die erstellte Gefährdungsbeurteilung enthielt nicht ausreichende Hinweise auf den Gefahrenbereich. Als verantwortliche (Sifafettie: bin ich das??) Fachkraft für
    Arbeitssicherheit hätten Sie erkennen müssen, dass der Unfall durch, zum Beispiel bauliche Maßnahmen, hätte vermieden werden können."
    BÄNG!


    War da als externe SiFa, angestellt bei einem überbtr. Dienst.
    Zu allem Übel bin ich da seit Anfang 18 als interne angestellt.............meine GF "freut" sich echt riesig.
    Wenn ich meine Unschuld beweise, ist wohl der nächste Adressat die GF oder der Betriebsleiter. (die haben bis dato keine Post bekommen.
    Ach, der Staplerfahrer ist auch mit dran.



    Nix Bußgeld und Ordnungswidrigkeit. da käme ich eventuell mit klar.
    Tatbestand: fahrlässige Körperverletzung (steht aber im Eingangspost schon) Tagessätze usw. man ist da nicht vorbestraft, kommt auch nicht ins Führungszeugnis, "nur" ins Bundeszentralregister, trotzdem kacke.


    Ich häng den Job an den Nagel..................
    Man kann doch nicht alles sehen! Und Zack bis t wieder in der Fahrlässigkeit und kriegst wieder eine vorn Bug geknallt.

  • ...Wenn ich meine Unschuld beweise, ist wohl der nächste Adressat die GF oder der Betriebsleiter. (die haben bis dato keine Post bekommen.
    Ach, der Staplerfahrer ist auch mit dran...

    Hat sich schon jemand nach der Unterweisung / Befähigung/ Fahrauftrag des Staplerfahrers erkundigt?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Erstmal alles gute bei weiterer Entwicklung.


    Aber mal ne Frage zum Thema:
    Es heißt doch immer die der Unternehmer erstellt die Gefährdungsbeurteilung und er haftet auch für die Richtigkeit.
    Die Sifa berät und kann nur bei nachweislich falscher Beratung belangt werden.
    Grade eine Externe Sifa kann nicht alle Fakten kennen...


    In deinem Fall sehe ich aber nicht unbedingt eine falsche Beratung sondern "nur" eine (verzeihung) Mangelhafte.



    Sehe ich das falsch?

  • Mal abgesehen davon, aber muss man nicht erst immer eine Aussage bei der Polizei machen bevor man eine Strafe bekommt?


    Als Ausstehender schwer nachvollziehbar wie das alles so abläuft. Als Betroffener, na ja, man mag es sich nicht ausmalen.

    :bremse:

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  • Moin,


    noch ist ja "nichts passiert". Ein Strafbefehl bedeutet ja nicht, dass der Richter von der Schuld überzeugt ist, sondern er einen hinreichenden Tatverdacht bejaht, der in einem regulären Verfahren dessen Eröffnung rechtfertigen würde. Strafbefehle werden von Seiten der Judikative gerne verwendet, um sich zu entlasten, da die Verhandlung wegfällt. Einspruch einlegen und sich anwaltlich vertreten lassen. Der Einspruch muss nicht begründet werden, nur die Frist ist sehr kurz bemessen, das sollte man im Auge behalten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hat sich schon jemand nach der Unterweisung / Befähigung/ Fahrauftrag des Staplerfahrers erkundigt?

    Ja, das ist alles rund.

    Seh ich auch so.
    Und ja, mangelhaft würde ich nicht sagen, sondern lückenhaft.....aber ist Wortklauberei. Mittlerweile bzw. nach dem Unfall vor 3 Jahren, dokumnetiere ich auch anders was Verkehrswege etc. angeht.

  • Da bin ich als noch nicht mal SiFa ziemlich geschockt.
    Ich würde mich freuen wenn du uns auf dem laufenden Hälst.
    Ich dachte bis gerade das du nur Beratend bist und nicht "so" dafür belangt werden kannst ;(

  • Hallo,

    Mit Strafbefehl meinst du sicherlich ein verhängtes Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit?

    Nein, Strafbefehl = Straftat (Vergehen)

    Mal abgesehen davon, aber muss man nicht erst immer eine Aussage bei der Polizei machen bevor man eine Strafe bekommt?

    Nein, Aussage bei der Polizei ist stets freiwillig und zu keinem Zeitpunkt
    ein Zwang.


    Anwalt suchen und sich beraten lassen. Ich drücke Dir die Daumen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Habe echt Angst überhaupt noch ne Begehung etc. zu machen, weil ich eventuell was übersehen haben könnte und mir dieses nachher wieder vorgeworfen wird.......:-(

  • Moin,


    wie gesagt. Es ist noch gar nichts passiert. Der Strafbefehl wäre im "normalen" Verfahren die Verfahrenseröffnung, also der Startschuss zu einem rechtsstaatlichen Verfahren. Wichtig ist jetzt, sich anwaltlich beraten zu lassen und vor allem die Einspruchsfrist (innerhalb von zwei Wochen muss der Einspruch bei Gericht eingegangen sein) nicht zu verpassen. Ich bin kein Jurist und kenne weder die örtlichen Gegebenheiten, halte es aber für unwahrscheinlich, dass die Sache kein gutes Ende findet.


    Ansonsten würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass man bei jeder Begehung immer die "Hosenträger an Gürtel Variante mit Vorhängeschloss" vorschlägt, was in der Regel gleichbedeutend mit einem immensen investiven Aufwand ist. Du schlägst dem Unternehmer vor, die Verkehrswege der Fußgänger zu den Staplern durch eine 1m hohe Stahlbetonmauer, die einem Frontalaufprall eines Staplers mit Maximalgeschwindigkeit standhalten muss, zu trennen. Wenn der Unternehmer seiner Fürsorgepflicht nachkommt, wird er versuchen, Dir aufgrund Deines Vorschlags einen guten Psychologen zu vermitteln. :whistling: Es dürfte auch Dein letzter Vorschlag in diesem Unternehmen gewesen sein.


    Wie gesagt: Anwalt aufsuchen, beraten lassen. Dass man in einer solchen Situation nicht gelassen bleiben kann, sich das Hirn zermartert und nicht gut schläft, kann ich mir denken. Nehme auch Deinen Arbeitgeber mit ins Bott, sage ihm, wie es Dir geht, was Sache ist und wie es theoretisch weitergehen kann. Gemeinsamer Feind eint :!:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moje,


    ich stimme Guudsje da voll zu, Anwalt suchen und Einspruch einlegen.


    Du machst einen wichtigen job und das schon seit vielen Jahren lass dich jetzt davon nicht unterkriegen. |?