Mich hats erwischt..............

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  • Oh das liest sich, gerade wenn man in der Ausbildung erst steckt echt nicht gut.
    Ich wollte dazu mal ein Frage in den Raum stellen.
    Warum erstellt die SiFa eine Gefährdungsbeurteilung und nicht der Unternehmer.? Mitwirken vllt aber erstellen und damit verantwortlich sein?
    Sind solche Sachen nicht erst bei grober Fahrlässigkeit möglich?

    wenn man sich als SiFA durchsetzt und die Verantwortlichen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen dann kommen so Sachen bei raus wie:
    Absturzgefahr bei Arbeiten auf 5 Meter höhe --- Mitarbeiter wird unterwiesen dass er aufpassen soll. (eigene Erfahrung)


    also, ich bereite die dann lieber selber vor, gehe das von mir ermittelte dann mit dem Verantwortlichen durch und er unterschreibt es dann am Ende. Vermerkt wird dann was noch umzusetzen ist und bis wann.
    Damit bin ich dann doch meiner Beratungstätigkeit voll umfänglich nach gekommen.

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  • Eine SiFa erstellt die Unterweisung Gefährdungsbeurteilung GENAU dann, und ist VOLL verantwortlich, wenn er die Arbeitssicherheit seiner unterstellten Mitarbeiter bewertet:


    - Sekretariat
    - Praktikant
    - unterstellte SiFa
    - ....

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Eine SiFa erstellt die Unterweisung GENAU dann, und ist VOLL verantwortlich, wenn er die Arbeitssicherheit seiner unterstellten Mitarbeiter bewertet:


    - Sekretariat
    - Praktikant
    - unterstellte SiFa
    - ....

    Versteh ich nicht........

  • Das Entscheidende bei der GBU sind doch die Maßnahmen, die am Schluss rauskommen. Egal ob externe oder interne Sifa, wenn man eine GBU leitet (oder selber macht oder nur die FK berät): wir sind die Leute mit der sicherheitsctechnischen Fachkunde, insofern sind wir immer irgendwie mit im Boot, wenn denn was passiert.


    Die Frage ist doch, wie beweise ich im Ernstfall, dass ich meinen Job vernünftig gemacht habe?


    In aller Regel geht man in der Praxis doch so vor, dass man den Stand der Technik recherchiert und die dabei gefundenen Sicherheitsmaßnahem in der GBU dokumentiert, mit der Empfehlung an die Verantwortlichen diese doch umzusetzen.


    Wenn man das sorgfältig macht und in der konkreten Situation kein offensichtliches orts- oder betriebsspezifisches Problem erkennbar ist, so dass man vom Stand der Technik abweichen müsste, ist man zu 99% auf der sicheren Seite. Man berücksichtigt den Stand der Technik, also greift die "Vermutungswirkung"; ich darf begründet vermuten, dass Sicherheit hergestellt ist (sobald ich die Maßnahmen abgeleitet und an die richtige Stelle adressiert habe, die verantworliche FK darf das erst vermuten, wenn der Stand der Technik auch umgesetzt ist).


    Danach schaut man bei seinen Begehungen, ob die Maßnahmen umgesetzt und wirksam sind, wenn nicht gibt's eine neue Maßnahmenempfehlung. Bei Lebensgefahr im Verzug evtl. auch eine Meldung an die Gewerbeaufsicht.


    Was die Verantwortlichen von den Maßnahmen tatsächlich umsetzten oder ob sie Abweichungen dulden, entzieht sich unserer direkten Verfügungsgewalt, also sind wir da erstmal aus der Verantwortung raus.


    Wenn wir bei Begehungen etwas sehen, müssen wir handeln , wenn wir gerade keine Begehung machen können wir nichts sehen...


    Gruß
    Schmandhoff

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  • In aller Regel geht man in der Praxis doch so vor, dass man den Stand der Technik recherchiert und die dabei gefundenen Sicherheitsmaßnahem in der GBU dokumentiert, mit der Empfehlung an die Verantwortlichen diese doch umzusetzen.

    Das ist aber in der Praxis nicht immer möglich.
    Wir haben im Betrieb eine Stelle ca. 4m breit. Dort haben wir Staplerverkehr in beide Richtungen, teilweise wird rangiert und ich habe Fußgänger. Dies ist regelmäßig auch Thema bei der ASA Sitzung. Prinzipiell ist diese Stelle zu eng, aber eine praktikable Lösung kann ich nicht wirklich anbieten.
    Die Mitarbeiter werden jährlich in der Unterweisung speziell auf diese Stelle hingewiesen.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Das ist aber in der Praxis nicht immer möglich.Wir haben im Betrieb eine Stelle ca. 4m breit. Dort haben wir Staplerverkehr in beide Richtungen, teilweise wird rangiert und ich habe Fußgänger. Dies ist regelmäßig auch Thema bei der ASA Sitzung. Prinzipiell ist diese Stelle zu eng, aber eine praktikable Lösung kann ich nicht wirklich anbieten.
    Die Mitarbeiter werden jährlich in der Unterweisung speziell auf diese Stelle hingewiesen.

    Dann lass es in diesem Bereich hoffentlich niemals zu einem schweren Arbeitsunfall kommen...die Reaktion der BG (oder anderer Stellen) gegenüber eurer Leitung dürfte im Fall der Fälle aber durchaus interessant aussehen.

    Gruß,
    Marco



    ------------------------------------------------
    If you're going through hell...keep going!

  • Staplerverkehr in beide Richtungen, teilweise wird rangiert und ich habe Fußgänger

    https://www.bgrci.de/praxishan…etriebliche-verkehrswege/


    https://www.baua.de/DE/Angebot…df?__blob=publicationFile


    Gilt auch für Niederbayern :)

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Wie wäre es mit einer Ampelschaltung?

    Haben wir auch schon überlegt, stört aber gewaltig den Betriebsfluss :/

    Dann lass es in diesem Bereich hoffentlich niemals zu einem schweren Arbeitsunfall kommen...die Reaktion der BG (oder anderer Stellen) gegenüber eurer Leitung dürfte im Fall der Fälle aber durchaus interessant aussehen.

    Die BG war schon öfter hier im Haus und hat bisher in diesem Bereich nichts bemängelt.

    bgrci.de/praxishandbuch-bausto…etriebliche-verkehrswege/


    baua.de/DE/Angebote/Rechtstext…df?__blob=publicationFile


    Gilt auch für Niederbayern

    Die ASR 1.8 kenne ich natürlich ;)
    Aber ich glaube wenn ich jetzt als Maßnahme vorschlage ein Gebäudeteil wegzureisen damit wir einen breiteren Verkehrsweg bekommen, dann komme ich damit auch in Niederbayern nicht durch. :)


    Wie gesagt, ich bin mir der Problematik durchaus bewusst und die kommt auch regelmäßig bei ASA Sitzungen auf den Plan, aber eine umsetzbare Lösung haben wir bisher noch nicht gefunden.

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  • Haben wir auch schon überlegt, stört aber gewaltig den Betriebsfluss :/

    Rangieren und Warten bis der zweite Stapler oder die Fußgänger beiseite gesprungen sind, stört den Betriebsablauf nicht?
    Man kann eine Ampelschaltung mit Nährerungsschalter ausstatten. Wer zuerst in den jerweiligen Erfassungsbereich einfährt erhält grün. Der andere muss kurz warten. Oder über Bodenschleifen.
    Ich denke, da gibt es ein paar Möglichkeiten.
    Nur weil der TAP zu Euch nichts sagt, heißt das nicht, dass die Situation in Ordnung ist. Verantwortlich seid immer noch ihr selbst.


    P.S. Einfach mal gegenrechnen. Ein Mitarbeiter wird durch einen Stapler oder heruntergefallenen Ladung verletzt. In wieweit ist Euer Betriebsablauf jetzt gestört??? Welche Kosten entstehen jetzt?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Ergänzungen

  • Haben wir auch schon überlegt, stört aber gewaltig den Betriebsfluss :/

    Die BG war schon öfter hier im Haus und hat bisher in diesem Bereich nichts bemängelt.

    Die ASR 1.8 kenne ich natürlich ;) Aber ich glaube wenn ich jetzt als Maßnahme vorschlage ein Gebäudeteil wegzureisen damit wir einen breiteren Verkehrsweg bekommen, dann komme ich damit auch in Niederbayern nicht durch. :)


    Wie gesagt, ich bin mir der Problematik durchaus bewusst und die kommt auch regelmäßig bei ASA Sitzungen auf den Plan, aber eine umsetzbare Lösung haben wir bisher noch nicht gefunden.

    Hey Marco S.


    solang nichts passiert ist 'alles gut' (eine sehr beliebte Denkweise, vor allem weiter oben)! Vor allem weil alles andere oft 'unnützes' Geld kostet.


    Falls doch, sollte man sich nur darüber im Klaren sein, dass die Tatsache, dass ihr schon länger über den Punkt diskutiert, aber bis zum Tag X keine Abhilfe geschaffen habt (und ggf. billigend in Kauf genommen habt, dass etwas passieren kann), nicht unbedingt positiv ausgelegt werden wird.
    Und wie von Mick1204 gesagt, nur weil die BG nichts sagt, bedeutet dies nicht, dass alles iO ist.


    Zu viel hätte wenn und aber, ich weiß...aber genau darum geht es ja im Endeffekt: Prävention!

    Gruß,
    Marco



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  • P.S. Einfach mal gegenrechnen. Ein Mitarbeiter wird durch einen Stapler oder heruntergefallenen Ladung verletzt. In wieweit ist Euer Betriebsablauf jetzt gestört??? Welche Kosten entstehen jetzt?

    solang nichts passiert ist 'alles gut' (eine sehr beliebte Denkweise, vor allem weiter oben)! Vor allem weil alles andere oft 'unnützes' Geld kostet.

    Das alles ist mir bewusst und wie gesagt ist dies ein Dauerthema bei uns, welche ich nach euren Kommentaren nach meinem Urlaub nochmals aufgreife. Vor allem daher, da ich die GB Gabelstapler sowieso überarbeite und die Verkehrswege hier als offenen Punkt stehen habe.


    Dahingehend noch eine Frage zu den Abmessungen.
    Wenn sich die Stapler nicht begegnen, sprich ein Stapler wartet bis der andere Stapler eine Engstelle durchfahren hat und fährt dann erst weiter, dann rechne ich den Verkehrsweg nur mit einer Staplerbreite + Randzuschlag.
    Kann ich eine Begegnung nicht ausschließen, dann Staplerbreite x 2 + Begegnungszuschlag + Randzuschlag
    Richtig?

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  • Moin Marco,


    in der ASR A1-8 (Verkehrswege) gibt es Maße und Beispiele. Hilft das weiter?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • in der ASR A1-8 (Verkehrswege) gibt es Maße und Beispiele. Hilft das weiter?

    Guten Morgen Waldmann, die ASR kenn ich, daher


    Wenn sich die Stapler nicht begegnen, sprich ein Stapler wartet bis der andere Stapler eine Engstelle durchfahren hat und fährt dann erst weiter, dann rechne ich den Verkehrsweg nur mit einer Staplerbreite + Randzuschlag.
    Kann ich eine Begegnung nicht ausschließen, dann Staplerbreite x 2 + Begegnungszuschlag + Randzuschlag
    Richtig?

    Diese Frage :)

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  • Kann ich eine Begegnung nicht ausschließen, dann Staplerbreite x 2 + Begegnungszuschlag + Randzuschlag
    Richtig?

    In der Regel ja, aber es gibt da noch eine Ausnahme. Siehe ASR 1.8 unter Punkt 4.3, dort findest Du: "(4) Bei einer geringen Anzahl von Verkehrsbegegnungen (ca. 10 pro h) darf die Summe aus doppeltem Rand- und einfachem Begegnungszuschlag bis auf 1,10 m herabgesetzt werden, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung für die Beschäftigten entsteht. "
    => beim gemischten Verkehr mit Fußgängern kann der Begegnungs- und Randzuschlag von 1,9m auf 1,1m herabgesetzt werden

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Soo...mal wieder was Neues<X nun als ehm. SiGeKo (angestellt bei einem externen Dienst)
    November 2016 Unfall auf einer Baustelle:
    - MA fällt durch eine lose Gerüstbohle ca. 1,50m tief
    - MA verklagt Gerüstbauer
    - Ca 2,5 kg Schriftverkehr wurde meiner alten Firma, zu meinen Händen zugestellt, welchen ich Freitag abgeholt habe
    - Tenor: Anwalt des Gerüstbauers weisst in dem Brief darauf hin, dass bei einer Verurteilung dessen, der SiGeko in Regress genommen werden kann und
    irgendwas von SiGekO vorladen steht auch noch drin
    - Mittwoch mal wieder zum Anwalt latschen, weil ich da nicht durchsteige...........


    Sachverhalt:
    - Vertragliche Vereinbarung mit Bauherr: Begehung alle 2 Wochen (natürlich erst in der Ausführungsphase bestellt........)
    - Am Tag des Unfalls und auch davor war mein Vorgänger auf der Baustelle (Protokolle habe ich alle, steht auch nix drin von Gerüst....), das war sein letzter
    Besuch, danach (14 Tage später) hatte ich meinen erste Besuch


    Nur mal als erste Info, ich berichte gerne wie es weiter geht.


    80.000 Man im Stadion und wer bekommt nen Ball an Kopp??......ICH!
    <X<X<X<X<X

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  • Coole Nummer. Anwalt druckt Geld (für sich). Im übrigen begeh ich JEDEN Tag, schaffe aber nicht mehr alles. Lose Bohle? 1,5 m Sturz? Wie hat er DAS geschafft? Das interessiert mich ernsthaft, weil wackelige (nicht lose) Bohlen haben wir ohne Ende. Dürfen nicht wackelig sein, aber wenn die alle korrigiert werden, bleibt die Baustelle auf der Stelle stehen.


    Oder war das eine Konstruktion auf einer Plattform, wo die Böden nicht genau passen, und dann irgendwie quer geschichtet werden? Und da ist ein Boden abgeflogen, und hat eine Lücke hinterlassen, in die der Mitarbeiter gefallen ist? Nur 1,5 m? Da wäre ich aber froh für unsere Jungs... Wir haben meist einige Meter mehr bis nach unten.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Mein Beileid.
    Gib mal gern regelmäßig updates, mich interessiert der Verlauf!
    Aber im Allgemeinen - wenn du sogar erst nach dem Unfall bestellt wurdest, solltest du doch überhaupt nicht antastbar sein ?!

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    Die gute Nachricht, mein Freund: Wir gehen einen langen Weg

    Die schlechte ist: Es war der falsche, doch das Ziel ist ganz okay