Mich hats erwischt..............

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  • hi,


    ist das Urteil damit gemeint? klick


    Ich bin mir nicht ganz sicher wie man das mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Verbindung bringen kann...

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • DA bin ich mir auch nicht sicher. Ihr wisst ja: "Auf hoher See und vor Gericht..."


    Nichtsdestotrotz ist es in meinen Augen wichtig zumindest mal darüber nachzudenken, dass wir uns in unserer Position nicht immer auf ein: "Ich hab' ja nur eine beratende Funktion!" zurückziehen können. Auch wir sollten uns der Tatsache bewußt sein, dass wir ein hohes Maß an Verantwortung tragen, für die wir naturgemäß auch mal zur Rechenschaft gezogen werden können. Sei es nun "nur" intern oder eben auch extern.


    Ich für meinen Teil kann gut damit leben - schließlich werde ich auch dafür gut bezahlt.


    Schönes WE.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • hi,


    ist das Urteil damit gemeint? klick


    Ich bin mir nicht ganz sicher wie man das mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Verbindung bringen kann...

    Anbei die Antwort von der Firma. Wir sind gerade dabei mit denen ein neues Rechtskataster einzuführen.


    "Der Artikel stammt aus dem Jahr 2010 und ist daher auch nicht mehr wirklich neu.
    Der BGH hat damals herausgestellt, dass das bloße Überwachen eines Beauftragten oder einer Fachkraft nicht mehr ausreicht, um seinen Pflichten nachzukommen. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese über den Jahresbericht oder – je nach Dringlichkeit – sofort in anderer Weise an die Geschäftsführung kommuniziert werden. Sie haben insoweit eine Garantenpflicht für die Verhinderung vom Unternehmen ausgehender Rechtsverstöße bei einem entdeckten Mangel bzw. Missstand. Bei unterlassender Meldung drohen haftungsrechtliche Konsequenzen. Eigentlich eine Sache, die heutzutage selbstverständlich ist. Keine Fachkraft würde einen Missstand bewusst verschweigen und damit haftungsrechtliche Risiken für das Unternehmen in Kauf nehmen."

    Dann hoffe ich für Dich, dass du auch immer Deine Glaskugel dabei hast, wenn Du ne Begehung oder GBU machst.........................
    sorry, aber da bekomme ich Plaque.
    Und...wir haben rechtlich lediglich ein beratende Funktion! Keine Weisungsbefugnis etc.


    Mängel müssen wir, wie jeder andere Mitarbeiter auch, natürlich melden.
    Aber selber beseitigen oder die Beseitigung veranlassen...nee

  • Sorry der erste Teil meines Postings bezog sich auf dieses hier.


    Nochmal die Antwort vom Juristen:
    Anbei die Antwort von der Firma. Wir sind gerade dabei mit denen ein neues Rechtskataster einzuführen.



    "Der Artikel stammt aus dem Jahr 2010 und ist daher auch nicht mehr wirklich neu.
    Der BGH hat damals herausgestellt, dass das bloße Überwachen eines
    Beauftragten oder einer Fachkraft nicht mehr ausreicht, um seinen
    Pflichten nachzukommen. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese
    über den Jahresbericht oder – je nach Dringlichkeit – sofort in anderer
    Weise an die Geschäftsführung kommuniziert werden. Sie haben insoweit
    eine Garantenpflicht für die Verhinderung vom Unternehmen ausgehender
    Rechtsverstöße bei einem entdeckten Mangel bzw. Missstand. Bei
    unterlassender Meldung drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.
    Eigentlich eine Sache, die heutzutage selbstverständlich ist. Keine
    Fachkraft würde einen Missstand bewusst verschweigen und damit
    haftungsrechtliche Risiken für das Unternehmen in Kauf nehmen."

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  • sorry, aber da bekomme ich Plaque.

    ...na dann mein herzliches Beileid... ;)


    Es ist ja durchaus legitim, dass man unterschiedliche Ansichten in seiner Berufsauffassung und Wahrnehmung hat. Ich bin halt jemand, der Entscheidungen treffen kann und auch trifft - selbstverständlich im Rahmen meiner Möglichkeiten. Zu diesen Entscheidungen stehe ich auch und glaub mir, das Wissen um Konsequenzen ist bei einer Entscheidungsfindung nicht unbedingt hinderlich.
    Manchmal ist es in meinen Augen mit einem: "Ich hab's dir ja gesagt und jetzt sieh zu wie du klarkommst!" nicht getan.


    Wenn du allerdings die Rückendeckung deiner Linie hast, ist das gar nicht so schwer. Mein Chef sagt mir auch schon mal: "Du bist draußen mein verlängerter Arm!" Darüber bin ich froh und versuche dem halt auch gerecht zu werden.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Gibt ja Creme. :)


    Dann hast Du Glück, wenn Dein Chef so drauf ist. Bei uns ist es leider so, dass die obere und mittlere Führungsebene (alter Schlag) immer noch nicht kapiert haben, worum es geht. Die von mir angebotenene Schulungen für Führungskräfte zum Thema, wurden abgelehnt.


    Ganz anders die untere Führungseben der Betriebsleiter, die wollen und machen und kämpfen genauso wie ich!


    Ich kämpfe da gegen Windmühlen. Und nicht nur ich. Auch der Immissionsschutz, Gewässserschutz (BimSchG Nebenbestimmungen, AwSV etc.) - Beauftragte dokumentiert nur um seinen Arsch zu retten.
    Brandschutzbeauftragter bin ich für einige Standorte auch noch. Zurzeit fordere ich neue Brandschutzkonzepte ein (was zum Glück fruchtet, aber alles nur direkt über die untere Führungseben der Betriebsleiter), da alte einfach ignoriert wurden und Genehmigungen im täglichen Arbeiten nicht eingehalten werden.
    Echt keinen Bock mehr!

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach der Rechtsprechung unmittelbar der Geschäftsführung zuzuordnen. In der Regel haben sie eine Beratung und Kontrollfunktion.


    Der für die Überwachung von Rechtsvorschriften Verantwortliche (z.B. in der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist nach Ansicht des BGH „Überwachungs- und Beschützergarant“. Das ist neu – mit weitreichenden Konsequenzen!"

    Schön, dass die Urteile mit Aktenzeichen benannt werden, damit man sich eine eigene Meinung bilden kann... Sifa als Überwachhungs- und Beschützergarant... selten so einen Humbug gelesen. Und sowas schafft es auch in Sifa-Sibe.
    Für mich ein bewusst angstmachend formulierter Artikel zur Auftragsbeschaffung.


    Unabhängig davon: @sifafettie alles Gute für das Verfahren

  • Lest mal das hier.
    Das ist inbesondere für die Externen unter uns wichtig.
    Ich kann das bis zu einem gewissen Punkt auch nachvollziehen. Wer eine Dienstleistung anbietet muss natürlich auch gewährleisten können dass diese adäquat ausgeführt wird. Und hier ist eben die Beratung entsprechend hoch anzusetzen. Seien wir mal ehrlich zu uns selbst. Welche externe FASI übernimmt nicht den ein oder anderen Betrieb in einer Branche von der sie grundsätzlich keine Ahnung hat...

    Dateien

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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  • Zitat aus der gleich Ausgabe:


    Impressum
    ... • Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers. ...


    Genehmigung hast Du vorliegen? :D

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Diese zivilrechtliche Haftung ist der Hintergrund für die Versicherung. Als ich extern war, hat die Chefin gleich gesagt, dass Fehler damit einen Hintergrund haben, der angefangen werden kann (Bedingungen sind auch klar).


    Aber das Überprüfen ist nicht festgelegt. Die einschlägigen Regeln beschreiben, wie zu PRÜFEN ist. Die Überprüfung und die Begehung kann demnach nur einen soll-ist Vergleich leisten, und dies auch nur bei offensichtlichen Abweichungen.


    Begehung ohne Plan ist auch keine gute Idee. Der Begehungsplan ist aber immer selektiv. Noch besser: eine Begehung muss vorab Ziele formulieren. Entweder man begeht auf PSA/Schutzeinrichtungen oder auf Gefahrstoffe oder/oder/oder. Eine 100% Übersicht ist in komplexen Produktionsstätten oder auf Baustellen schlicht unmöglich. Man kann nicht jedem Werker die Bohrmaschine aus der Hand reißen.


    Man kann aber als SiFa die ordnungsgemäße Einhaltung der Termine checken, und Stichproben zur Vollständigkeit vornehmen.


    Die Vorstellung, dass eine SiFa Haarrisse im Mast eines Staplers finden müsste, ist abwegig. Verschlissene Reifen oder verbogene Gabeln muss er bemerken. Abgelaufene Plaketten natürlich auch.


    In Endeffekt ist das Überprüfen von Arbeitsmitteln keinesfalls die göttliche Macht für alles und jederzeit komplett die technische Sicherheit zu garantieren.


    Wie ich mal von einem Auftrag (Lärmmessung) abgezogen wurde: Fräse der Größe einer kleinen Stadthalle offen wie Scheunentor. Alle Schutzvorrichtungen sabotiert. SiFa hat geschwiegen. Und ich habe den Mangel (die Sabotage) angemerkt...

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • ... • Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers. ...

    Ich habs nicht gedruckt. Das ist ein pdf.... also gescannt.


    Klugscheißer... :D

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    Mike

  • Genehmigung hast Du vorliegen

    Der Mike ist bestimmt Mitglied im VDSI oder?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Der Mike ist bestimmt Mitglied im VDSI oder?

    Ja. Bin ich. Willste jetzt meinen Mitgliedsausweis sehen?

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