Mich hats erwischt..............

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  • Hi,


    hast du bei deinem Ex-Arbeitgeber mal angeklopft? Aus meiner Sicht geht es um eine Rechtsstreitigkeit, die seine unternehmerische Tätigkeit betrifft und somit ein Fall für seine Betriebsrechtsschutzversicherung ist.


    Falls der Kontakt zum Ex-Arbeitgeber nicht gut ist, such das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Wenns ein guter Arbeitgeber ist, dann stellt er dir den Rechtsschutz oder beteiligt sich zumindest an den anfallenden Kosten. Vor Gericht und auf hoher See ist leider nichts unmöglich und bei dem Streitwert übersteigen die Kosten für die zweite Instanz (falls es so weit kommen sollte) vermutlich bereits die Kosten des Streitwerts, so dass man sich überlegen muss, wie weit man bei diesem Streitwert gehen will (zur Sachlage kann ich keine Einschätzung treffen, dazu müsste man die Gegebenheiten vor Ort und die Gefährdungsbeurteilung im Original kennen).


    PS: Ohne Verkehrs- und Strafrechtsschutz-Versicherung würde ich den Job als externe Sifa definitiv nicht machen. Eine gute Rechtsschutz-Versicherung ist in der heutigen Zeit Gold wert. Aus eigener Erfahrung kann ich nur das Komplettpaket aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz empfehlen. Sicher ist sicher ;)


    schöne Grüße

  • Aus meiner Sicht geht es um eine Rechtsstreitigkeit, die seine unternehmerische Tätigkeit betrifft und somit ein Fall für seine Betriebsrechtsschutzversicherung ist.
    [...] Vor Gericht und auf hoher See ist leider nichts unmöglich und bei dem Streitwert übersteigen die Kosten für die zweite Instanz (falls es so weit kommen sollte) vermutlich bereits die Kosten des Streitwerts, so dass man sich überlegen muss, wie weit man bei diesem Streitwert gehen will.e

    Das mit der Betriebsrechtsschutzversichung deines alten Arbeitgebers ist ein Versuch wert. War früher ebenfalls bei einem Dienstleister angestellt und wir hatten für die Fälle eine entsprechende Versicherung. Bei uns war es zudem so, dass der Geschäftsführer immer die bestellte Sifa war und wir "normalen" Sifas die Betreuung wahrgenommen haben. Wäre in dem Fall nicht auch der alte Arbeitgeber mit in der Verantwortung?


    Recht haben und Recht bekommen ist häufig allein eine Frage des Geldes. Musste ich früh lernen und hab daher auch eine umfassende Rechtsschutzversicherung.


    Aussagen von Anwälten sind auch keine Gesetzesgrundlage :D. Kopf hoch!

    Gruß Roland

  • Wie so etwas enden kann hat User Mike144 hier erzählt.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ich bin zwar noch nicht so lange wie die anderen Kollegen hier im Geschäft, aber mindestens genauso verwundert und erschrocken.


    Für mich war/ist klar wie auch laut Gesetz, verantwortlich für die GefBe ist nicht die SiFa sondern der Unternehmer bzw. seine Meister, FL,etc. Zudem waren die getroffenen Maßnahmen mmn. präzise und ausreichend. Wie kann denn da jetzt jemand auf die Idee kommen und dir da so ans Bein zu pi**en? Eine bodenlose Frechheit, ich kann nicht nachvollziehen wie man da so einen Aufstand machen kann. Ich hoffe das ganze hat sich schnell zu deinen Gunsten geklärt!


    Stay safety,


    YoungSifa!

    :87:

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  • Für mich war/ist klar wie auch laut Gesetz, verantwortlich für die GefBe ist nicht die SiFa sondern der Unternehmer bzw. seine Meister, FL,etc.

    Für die korrekte Beratung ist durchaus die SiFa verantwortlich.

    Zudem waren die getroffenen Maßnahmen mmn. präzise und ausreichend.

    Gerade das wurde ja als nicht ausreichend bemängelt und somit als Fehlberatung gewertet.



    Ich habe das Gefühl, der Staat greift hier zu Methoden, die man eigentlich nur von unseriösen Kettenbriefen her kennt.
    Ein solcher Strafbefehl soll die Gerichte entlasten, das sehe ich bei eindeutigen Dingen durchaus ein.
    Im geschilderten Fall, ist es aber meiner Meinung nach nicht so eindeutig und ob der Adressat der einzige ist, den man hier belangen sollte, ist für mich auch fraglich.


    Wie viele solcher Strafbefehle werden von den Empfängern ohne Widerspruch akzeptiert? So manch einer wird, wenn der zu zahlende Betrag in für ihn erträglichem Rahmen ist, bezahlen. Das ist eine einfache Abwägung. Wird bezahlt, ist das Verfahren am Ende. Zahlt man nicht, kommt es zum Prozess mit unbestimmtem Ausgang. Das Kostet Zeit, Nerven und Geld. In Summe möglicherweise mehr, als wenn man gleich bezahlt, auch wenn man sich zu Unrecht beschuldigt fühlt.


    Trotzdem wünsche ich viel Erfolg, denn meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass ein abhängig Beschäftigter hier zur alleinigen Verantwortung gezogen wird, obwohl er seine Arbeitsleistung erbracht hat. Für die Erbringung von Arbeitsleistung wird in der Regel nur durchschnittliche Qualität gefordert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Update
    07.02.19 ist Verhandlung.
    Persönliches Erscheinen ist Pflicht, nix nur Anwalt.
    Jetzt kommst du das Erste Mal in 50 Jahren, wegen sowas vorn Kadi.........

  • ...als Beschuldigte/r?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • 07.02.19 ist Verhandlung.
    Persönliches Erscheinen ist Pflicht, nix nur Anwalt.
    Jetzt kommst du das Erste Mal in 50 Jahren, wegen sowas vorn Kadi.........

    ja das ist nicht schön .... gar nicht schön ...


    Ich drücke dir die Daumen, das Du mit einem breiten Lächeln aus den Gerichtssaal gehst



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Mal dumm gefragt...


    Die "Baulichen Maßnahmen", die Du "hättest erkennen können" - gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, eine DGUV Publikation oder eine Norm?


    Oder spinnt sich das Gericht hier etwas zusammen? Natürlich kann man Stapler in Tunneln fahren lassen, und nur durch spezielle Schleusen wieder herauslassen, nachdem alle freilaufenden Mitarbeiter den Raum verlassen haben. Das ist aber kein technischer Standard :)


    Wenn Du "lediglich" aufgezeigt hast, was im Regelwerk vorkommt, und auf den Betrieb zutrifft, würde ich eher in Richtung falsche Beschuldigung des Gerichts gehen, und selbst Anzeige erstatten.

  • ja das ist nicht schön .... gar nicht schön ...
    Ich drücke dir die Daumen, das Du mit einem breiten Lächeln aus den Gerichtssaal gehst



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Ich sehe das als Chance den Sachverhalt mal klar darzulegen. Denke daswegen ist wohl auch mein Erscheinen "erwünscht".


    Nö. Lediglich die Forderung nach einer Trennung / Kennzeichnung der Verkehrswege, wie im Genehmigungsantrag BImSchG und und der GBU
    ja schon vor dem Unfall dokumnetiert.

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  • Dann hast Du nach meiner Ansicht nichts weiter damit zu tun. Eventuell verwechselt hier das Gericht auf einer abnorm weltfremden Art die SiFa (Berater) mit den Verantwortlichen.


    Falls möglich, würde ich auch hier disziplinarische Maßnahmen gegen das Gericht versuchen.


    Oder sehen wir es positiv: den letzten beißen die Hunde, aber wenn der Letzte die Dokumentation nachweisen kann, worauf der Prozess abzielt, ziehen die Hunde (hoffentlich) eine Etage höher :)

  • Hallo,

    Wenn Du "lediglich" aufgezeigt hast, was im Regelwerk vorkommt, und auf den Betrieb zutrifft, würde ich eher in Richtung falsche Beschuldigung des Gerichts gehen, und selbst Anzeige erstatten.

    Falls möglich, würde ich auch hier disziplinarische Maßnahmen gegen das Gericht versuchen.

    Weil? Nicht das Gericht klagt hier an, sondern die Anklage führt
    die Staatsanwaltschaft. Das Gericht prüft nur, anhand der Anklage-
    schrift ob es die Anklage zulässt. Hier ist das Gericht im ersten
    Ergebnis dazu gekommen, dieses zu tun. Wenn man sich hier
    wirklich Gedanken zu "falsche Beschuldigung" etc. machen würde,
    dann müsste man das in Richtung Staatsanwaltschaft richten. Wobei
    ein solches Vorhaben kaum Aussicht auf Erfolg hat.

    Update
    07.02.19 ist Verhandlung.
    Persönliches Erscheinen ist Pflicht, nix nur Anwalt.
    Jetzt kommst du das Erste Mal in 50 Jahren, wegen sowas vorn Kadi.........

    Was jetzt aber auch nicht überrascht, da es sich um ein Straf- und
    nicht um ein Zivilverfahren handelt. Viel Glück dabei!


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin.


    Ich kann das absolut nachvollziehen. Nur bei mir hieß da "fahrlässige Tötung".
    Das Gefühl was du da als FASI hast ist beschissen, um es nett zu sagen. Du machst, und tust, und redest und dokumentierst und dann passiert eine kleine Kleinigkeit und jemand versucht dich aufzuhängen.
    Das mit der "Angst bei der Begehung" kann ich ABSOLUT nachvollziehen. Bei mir hats vor einem halben Jahr im Burn Out geendet.


    Mein Tipp: Such dir einen Anwalt der sich mit Arbeits- und Gesundheitsschutz auskennt.
    Wenn du willst können wir telefonieren. Schreib mit ne PN.


    Gruss Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Wie so etwas enden kann hat User Mike144 hier erzählt.

    Ja... das kann ich wohl

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • DAS hier ist mal interessant:


    "Beratung und Kontrolle durch Fachkraft für Arbeitssicherheit


    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach der Rechtsprechung unmittelbar der Geschäftsführung zuzuordnen. In der Regel haben sie eine Beratung und Kontrollfunktion. Der BGH hat die Haftungsmaßstäbe der sog. Compliance-Rechtsprechung in einem Urteil aus dem Jahr 2009 verschärft. Verantwortliche für die Überwachung rechtlicher Pflichten (Legal Compliance) übernehmen als Delegierte der Geschäftsführung für diese die Überwachung des Betriebes.


    Der für die Überwachung von Rechtsvorschriften Verantwortliche (z.B. in der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist nach Ansicht des BGH „Überwachungs- und Beschützergarant“. Das ist neu – mit weitreichenden Konsequenzen!"


    Findet ihr hier.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)