Mich hats erwischt..............

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  • Das Problem ist, das es ja jetzt mein Arbeitgeber ist, wo der Unfall passiert ist.
    Als der Unfall passierte, war ich dort noch als Externer, seit Anfang 18 eben als Interner.
    Machts nicht einfacher............

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  • Moin,


    das habe ich schon verstanden, aber der Arbeitgeber war damals mindestens in der Organisationsverantwortung und ist es heute immer noch. Jetzt hat er eine Fürsorgepflicht für Dich und ist gleichzeitig in das Verfahren involviert, ob er bislang Post bekommen hat oder nicht. Mache Betroffene zu Beteiligten.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich bin ja gerade in der Ausbildung zur Sifa und zufälligerweise habe ich mir die Lerneinheit Rechtspflichten und Rechtsfolgen vorgenommen.
    In den Teilnehmerunterlagen steht zur Verantwortung der Sifa:


    "Sie kann sich haftpflichtig machen, wenn sie ihre Verpflichtungen gegenüber der Arbeitgeber verletzt, ihre Aufgabe schlecht oder gar nicht erfüllt und der Arbeitgeber daraufhin versäumt, eine notwendige Maßnahme zu treffen und infolge dieser Versäumnisse ein Schaden eintritt.
    .
    .
    Strafrechtlich ist sie verantwortlich wie ein Sachverständiger. ... Sie haftet z.B. für einen falschen Rat"


    Ich finde das schon sehr krass für einen "falschen Rat" haftbar gemacht werden zu können. Es sind auch einige Beispiele vorhanden:

    Beispiel: Bei einer Kontrolle übersieht die Fachkraft für Arbeitssicherheit einen technischen Sicherheitsmangel. Sie gibt daraufhin die Ma-schine frei. Hier liegt ein fehlerhaftes und pflichtwidriges Handeln vor.


    Beispiel: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt Sicherheitskontrollen im Betrieb nicht durch, obwohl sie erforderlich sind. Daraufhin ver-unglückt ein Mitarbeiter schwer. Wenn die Kontrollen stattgefun-den hätten, wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Verantwortlich ist in diesem Fall der Unternehmer bzw. der Vorgesetzte, nicht aber die Fachkraft.
    Beispiel: Anders liegt der Fall, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit kontrolliert, einen Mangel erkennt, aber die Meldung bzw. die In-formation an die Vorgesetzten unterlässt. Da sie verpflichtet ist, erkannte Sicherheitsmängel an die Vorgesetzten bzw. Betriebs-leiter zu melden, kann sie im Schadensfall strafrechtlich zur Ver-antwortung gezogen werden, wenn sie das nicht macht. Wie die Vorgesetzten dann mit der Meldung umgehen, liegt nicht mehr im Verantwortungsbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit.


    Das ganze macht mich schon sehr nachdenklich.


    Dir sifafettie wünsche ich jedenfalls viel Glück

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Hallo sifafettie


    wünsche Dir auch viel Mut und gute Nerven .


    Mich würde interessieren wer die Gefährdungsbeurteilung unterschrieben hat und wo und in welchem Zusammenhang ist Dein Name als Sifa genannt ( Ersteller, Beratend, Beteiligt usw. )


    Was wird dem Staplerfahrer vorgeworfen ? Missachtung von ..... ?


    Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Kämpfen ist angesagt.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo sifafettie


    Kopf hoch nur nicht den Mut verlieren.


    Auch bei Gericht passieren Fehler ... denn ich denke als erster Adressat müßte doch der Arbeitsgeber gelten.


    Kurzfristige Rechtsberatung in Anspruch nehmen und fristgerecht den Einspruch einreichen.


    Gruß Leo

    vG

  • Hallo Miteinander,


    ich bin beim Lesen fast vom Stuhl gefallen. sifafettie wünsche ich alles Gute und drücke die Daumen das alles zu deinem Gunsten ausgeht.
    Ich nehme mir gerade sämtliche GBUs vor, an denen ich mitgewirkt habe. Ich bin eine interne Fasi und werde mir zu der Thematik mal eine Rechtsberatung gönnen, um quasi in meinem Handeln "sauber" zu bleiben. Gerade als Frischling, der ich nun mal noch bin, läuft man vielleicht doch in die ein oder andere (Haftungs-) Falle...
    In einer VDSI Ausgabe ist mal ein Bericht über diese Thematik verfasst worden.


    Gruß Alex

  • @florian1100
    Die Genehmigung zum Nachdruck und zur Veröffentlichung Deines Anhangs im Forum liegt Dir vor?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Unterschrieben hat der Betriebsleiter ich stehe als mitwirkender Ersteller drauf
    Staplerfahre keine Ahnung
    Heute Termin beim Anwalt
    Bekannte (Behördenvertreter) sagt, alles wird gut. Anschuldigungen sind haltlos, ma sehn.

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  • Heute Termin beim Anwalt

    Kannst ja mal mitteilen was er so für eine Einschätzung hat.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Puuhh das stimmt ja nachdenklich. Dir alles Gute. Lass den Kopf nicht hängen.


    Gruß
    der Denjen

    Mir scheissegal wer Dein Vater ist! Wenn ich hier angel dann läuft keiner übers Wasser!
    :rock2:

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  • Lass den Kopf nicht hängen.
    Du hast auf die Gefahren hingewiesen und um eine Trennung von Personen und Fahrzeugen verlangt. Kam da jemand und fragte nach Möglichkeiten, wie diese aussehen soll? Hattest du die Mittel so eine Absperrung oder dergleichen selbst zu beauftragen? Nein? Dann konntest du ja nur drauf hinweisen...


    Ich drücke dir die Daumen und hoffe auf einen guten Ausgang.


    LG Drache

    Ohne Kaffee, ohne mich. :49::D

  • Moin


    ich habe mal in einem Vortrag gehört, dass Richter frei sind zu entscheiden, welche Gutachten sie bei der Urteilsfindung benutzen.
    Es gabe wohl schon Fälle, dass Richter trotz wissenschaftlichen fundierten Gutachten diese nicht anerkannten.
    Die meisten Richter haben ja kaum spezielle Fachkenntnisse.


    In diesem Sinne am besten darlegen, dass deine Gefährdungsbeurteilung fachgerecht war und die Abwesenheit von Pech beim Richter.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ich bin ja ein Befürworter des Standpunktes, dass die GB für die Unternehmer eine eierlegende Wollmilchsau ist und sehr viel besser geeignet Risiken zu erkennen als viele andere "Vorschriften". Der Nachteil dieser sich wandelnden Arbeitswelt ist - das haben noch nicht alle verstanden. Und zu denen gehören leider auch Personen auf der anderen Seite!


    Was will er uns damit sagen?!?!


    Keep calm. Ich glaube nicht, dass ein Gutachter, bzw. Richter nach Beratung durch einen solchen, in einem ordendlichen Verfahren, sollte es den überhaupt soweit kommen, einer solchen, dahingero.... Begründung folgen wird.


    Klar trifft dich das erstmal. Ich glaube allerdings dass die Suppe bis zum Auslöffeln noch einiges an Temperatur verlieren wird.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Kannst ja mal mitteilen was er so für eine Einschätzung hat.

    Gerne:
    Sinngemäß folgendes:
    Als SiFa immer mit einem Bein im Knast =O trotz ArbSchG, ASiG
    Man kann halt nicht alles sehen und jeden Unfall (Definition sollte ja jeder SIFa bekannt sein) vorhersagen und von daher ist immer ein Risiko da, in eine Fahrlässigkeit zu kommen.
    Bei externen kommt es dann noch auf die Vertragsgestaltung an.
    Er würde den Job nicht machen wollen....
    Auf Grund meiner Aktenlage haben wir aber Einspruch eingelegt. Und sieht nicht so übel aus.
    Nun kommts dann auf den Richter an, ob er einen guten Tag hat oder nicht.
    Der Staatsanwalt hat wohl Langeweile gehabt.


    Jetzt heisst es warten.
    Doof ist dass ich keine Rechtsschutz habe...... :SX/
    Wenns in die Hose geht, kostet das ne Stange
    Überlege ernsthaft den Job zu schmeissen.......

  • Puhh das ist mal harter Tobak. So als angehender Kollege schon etwas abschreckend. Ich hoffe das die Vorredner recht behalten.


    Gruß
    Denjen

    Mir scheissegal wer Dein Vater ist! Wenn ich hier angel dann läuft keiner übers Wasser!
    :rock2: