Auswertung des Verbandbuches als Abreißblock

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  • Moin,


    eigentlich bleibt alles wie es ist, aber irgendwie ändert es sich doch. Aus Datenschutzgründen und auch dem Schutz der eigenen Person gegenüber anderen "Mitlesern" soll in einem meiner zu betreuenden Betriebe nun das Verbandbuch als Abreißblock oder Loseblatt-Lösung eingeführt werden. Nun ist man sich leider noch nicht einig, wer den den Briefkasten, in den die Blätter eingeworden werden, regelmäßig leert und die Inhalte des Verbandbuchs anonymisiert / auswertet / irgendwie abheftet usw.


    Wie macht ihr es? Ich bin ca.sechs mal im Jahr dort, also scheide ich schon mal aus..... ;)

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Moin,


    das kann theoretisch jede Person machen, die zuverlässig ist.


    Irgend jemand hat ja auch den Schlüssel zum Schrank mit den Personalakten.
    Irgend jemand hat ja auch den Schlüssel zum Schrank mit der Vorsorgekartei.
    Irgend jemand hat ja auch den Schlüssel zum Schrank mit den Angeboten zur Suchtberatung.
    Irgend jemand hat ja auch den Schlüssel zum Schrank mit den Daten zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.


    Irgend jemand hat ja auch den Schlüssel zum Schrank mit den Akten, in denen die Krankmeldungen aufbewahrt werden.



    usw. usw.



    Ich glaube nicht, dass in der Mehrzahl der Betriebe der Datenschutzbeuftragte daran zu erkennen ist, dass es der Beschäftigte mit den meisten Schlüsseln am Schlüsselbund ist. :whistling:



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guten Morgen,


    bei uns wird es genauso gehandhabt wie ihr es vorhabt. Den Briefkasten leert unser Datenschutzbeauftragter. Weiterhin hat der Abteilungsleiter der Personalabteilung hierfür einen Schlüssel.


    Grüße,
    Mei

  • Den Briefkasten leert unser Datenschutzbeauftragter.

    Was hat er mit der weiteren Datenverarbeitung im konkreten Fall zu tun?
    Sofern er keine Doppelfunktion hat, halte ich diese Vorgehensweise für nicht korrekt. Das müsste eigentlich der Datenschutzbeauftragter erkennen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Grundsätzlich kann das (nahezu) jede Person machen - sie muß nur entsprechend auf den Datenschutz in diesem besonderen Bereich verpflichtet werden.


    Aber: WENN ich Verbandbucheinträge sinnvoll nutzen will um beispielsweise potenzielle Unfallschwerpunkte zu ermitteln und Präventionsarbeit daraus ableiten zu können, dann muß diese Auswertung schon jemand vornehmen, der auch Ahnung von der Materie hat. Da ist in meinen Augen die SiFa schon ganz vorne im Boot. Zumal die "Abteilungsverantwortlichen" selten den Blick fur's Ganze haben und nur mit einem solchen Blick macht eine präventionsorientierte Auswertung Sinn.


    Harmi: Wenn ich nur sechs mal im Jahr vor Ort bin, ist das vielleicht eine gute Idee nochmal über die Einsatzstunden zu reden ;)


    Allerdings stellt sich immer die Frage, OB eine solche Nutzung der Einträge den gewünscht oder sinnvoll ist. Wenn ich einen Verbandbucheintrag im Monat habe, dann muß ich hier nicht viel auswerten. Wenn ich aus evtl. vorliegenden Daten keine detaillierten Analysen erstelle und konkrete Maßnahmen ableit, auch nicht.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zumal die "Abteilungsverantwortlichen" selten den Blick fur's Ganze haben und nur mit einem solchen Blick macht eine präventionsorientierte Auswertung Sinn.

    Ja leider ist das oft so.... das sollte aber kein Standard sein.
    So bald Führungskräfte um ihre Aufgaben wissen und auch Interesse dafür haben sollten Sie diesen Blick haben und da sie Ihre Abteilung und ihre Mitarbeiter gut genug kennen sollte
    die Führungskraft mindestens genau so gut sein wie jede Sifa



    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • ich dachte eher an den Blick über die eigene Abteilung hinaus...

    Oh.....

    : WENN ich Verbandbucheinträge sinnvoll nutzen will um beispielsweise potenzielle Unfallschwerpunkte zu ermitteln und Präventionsarbeit daraus ableiten zu können,

    Hmmmmm.....



    Naja kann jeder sehen wie er will .... klar ist die Sifa da mit im Boot gerade bei Prävention.....
    Allerdings gebe ich zu bedenken, bei Einträgen im Verbandbuch ist erst mal nix mit Prävention .... hat nun die Sifa schlechte Arbeit geleistet?
    Meiner Meinung nach kann die Auswertung die Sifa machen, allerdings wäre es von Vorteil wenn die Führungskräfte die Auswertung übernehmen ....(in Zusammenarbeit mit der Sifa)

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Kelte,


    vielleicht mal so rum: Wenn ich einen MA auf dem Gelände ohne Brille antreffe, spreche ich ihn an, regele das ...fertich. Ein singuläres, individuelles Problem. Wenn an einem Tag 10 verschiedene Personen, unabhängig voneinander, 10 MA ohne Brille antreffen, ist dies für jeden von ihnen ebenso ein singulars, individuelles Problem.
    Beim Blick auf's Ganze aber, beispielsweise durch eine Auswertung reportierter, gefährlicher Situationen, kann man wahrscheinlich ein substanzielles, systemische Problem ableiten - mangelhafte Kommunikation Brillentragepflicht beispielsweise - und entsprechende Maßnahmen ableiten.


    Ähnlich verhält es sich für mich mit Verbandbucheinträgen. Hab ich in meiner Abteilung eine kleine Schnittverletzung ist das eine Sache. Habe ich im Zeitraum x über alle Abteilungen kleine Schnittverletzungen eine andere. Daher denke ich, dass eine systematische Auswertung von Verbandbucheinträgen sehr wohl Grundlage für Präventions- und Verbesserungsarbeit sein kann. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der bereits von mir angesprochenen Parameter.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Guten Morgen,


    Aber mal was anderes? Ab wann ist denn ein beinahe Unfall für euch meldepflichtig? Mir ist das nicht so klar. Habt ihr da irgendwelche Kriterien?

    es ist wichtig zu unterscheiden. Einmal Verbandbuch dort werden alle Verletzungen eingetragen, die ohne Arbeitsunfall einhergehen. Auch können dort Wegeunfälle dokumentiert werden. Es muss Dann gibt es Arbeitsunfälle die müssen offiziell an die zuständige BG/ UK und der staatlichen Arbeitsschutzaufsichtsbehörde, dies ist der Fall wenn ein Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen und ein Unfall während einer versicherten Tätigkeit passiert ist.


    Nun kommt es darauf an wie ein Unternehmen den Arbeitsschutz ansieht bzw. organisiert hat. Für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Meldungen von Beinaheunfällen bzw. auch unsicheren Situationen hilfreich sein für eine funktionierende Präventionskultur. Es muss dann nicht erst zu einem "richtigen Unfall" gekommen sein, sondern wenn man das Instrument einer Beinahunfallmeldung Unternehmensintern implementiert hat schon präventiv eventuelle Schutzmaßnahmen installieren.


    Also Beihnaheunfallmeldungen können Bestandteil eines internen Meldewesen des Unternehmens sein. Viele kennen solche Meldungen für Verbesserungen von Abläufen oder ähnliches im Bereich der Produktion.


    Hoffe meine Ausführung hat einwenig weitergeholfen.



    Gruß
    Mattes

    2 Mal editiert, zuletzt von Mattes14 ()

  • Einmal Verbandbuch dort werden alle Verletzungen eingetragen, die ohne Arbeitsunfall einhergehen.

    Was sollen das für Verletzungen sein, die man hier einträgt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mahlzeit,


    habe da wohl einen Teil verschluckt. Sollte bevor man auf absenden klickt doch nochmal lesen :D


    ohne Arbeitsausfall bzw. Arbeitsausfall kleiner 3 Tage.


    Verschriben sorry dafür.

  • ohne Arbeitsausfall bzw. Arbeitsausfall kleiner 3 Tage.

    Die anderen müssen auch dokumentiert werden und da man als Ersthelfer in der Regel nicht abschätzen kann wie schwer der "Schaden" ist, dürfte es üblich sein, alle Arbeitsunfälle mit Personenschaden im Verbandbuch zu dokumentieren. Für die mit Ausfall ab 3 Tagen gibt es dann zusätzlich noch die separaten Meldungen an die BG und Arbeitsschutzbehörden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.