Moin,
da ich neu hier bin, hoffe ich, dass ich das Thema nicht überlesen habe. Bei gefühlten 500 Themen zum MuSchG mit x-Seiten an Kommentaren verliert man irgendwann den Überblick. Daher mache ich es kurz:
Aufgrund des MuSchG wurden/werden im Unternehmen alle tätigkeitsbezogenen GFA in ihrer Maßnahmenanalyse zusätzlich unter dem Aspekt des Mutterschutzes erweitert. Bei einer gemeldeten Schwangerschaft anhand der üblichen Checklisten, die man bei jeder BG erhält, wird die vertiefende GFA für den individuellen Arbeitsplatz der betreffenden Mitarbeiterin durchgeführt.
In den letzten Monaten hat die Praxis gezeigt, dass dies recht sinnfrei ist. Ich kann auch beim besten Willen nirgendswo herauslesen, dass dies explizit gefordert ist und bin der Ansicht, dass ich mit der Erweiterung der tätigkeitsbezogenen (anlassunabhängigen) GFA dem §10 MuSchG ausreichend Rechnung getragen habe.
Wie steht ihr dazu?