Schönen guten Morgen zusammen,
könnt ihr mir sagen ob es eine Vorschrift gibt auf die ich mich berufen kann wenn ein verantwortlicher Mitarbeiter seine Mitarbeiter anweist die Einrichterschlüssel auf den Maschinen stecken zu lassen durch deren Betätigung man wirklich "gefahrbringende Funktionen" erzeugen kann die aber bei der Einrichtung nicht vermeidbar sind. .
Der Menschenverstand reicht da nicht aus obwohl wir genügend Schlüssel haben um jeden Bediener einen zu geben.
Vielleicht hat jemand eine Info für mich außer GBU .
Grüße aus Aachen
Stephan