Trennschärfekorrelation "Arbeitssicherheit und Allgemeine Gleichbehandlung" :)

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  • Hallo Community,


    heute hat sich uns eine Frage gestellt, die wir im Rahmen unserer Arbeit als Sifa bisher nicht ausführlich berücksichtigt haben.
    Für mich persönlich liegt das Thema AGG z.T. in der Arbeitssicherheit. Zumindest was die Prävention etc. betrifft hinsichtlich Gef.Psych..


    Wie seht ihr das? Gibt es Überschneidungen mit der Arbeitssicherheit oder nicht? Wo liegen bei Euch die Schnittmengen?


    Lieben Gruß
    Isoline

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  • Für mich persönlich liegt das Thema AGG z.T. in der Arbeitssicherheit. Zumindest was die Prävention etc. betrifft hinsichtlich Gef.Psych..

    Wo siehst Du hier das AGG tangiert bei der Beurteilung psychischer Belastungen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi...



    Wo siehst Du hier das AGG tangiert bei der Beurteilung psychischer Belastungen?

    na... ich denke einmal anders herum wird ein Schuh draus...
    Wird gegen das AGG verstoßen, kann daraus eine psychische Belastung für die betroffenen Beschäftigten entstehen.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • @ martin s und Thorsten


    genau deshalb der Titel Trennschärfe :).


    Das AGG ist gesetzlich geregelt und die Inhalte sind weitestgehends vorgegeben. Nun soll der Unternehmer präventiv tätig werden, so dass es gar nicht erst zu so einer Situation kommt. Das AGG betrifft ja nicht nur Aspekte wie Einstellung, Stellenanzeigen, Bewerbungsverfahren, Entlassung etc., sondern ganz klar auch den Betrieb. Der soziale Umgang miteinander im täglichen Betrieb nach innen sowie nach außen. Diese Punkte sind i.d.R. in einem unternehmensweiten Verhaltenskodex von der Leitung bestimmt und werden entsprechend kommuniziert.
    Unser Leitbild ist leider nicht so ausgeprägt, deshalb sehe ich die notwendig, im Rahmen der Prävention aktiv zu werden. Hierzu wurde ein Merkblatt für die Mitarbeiter erstellt, Unterweisungshilfe für die Unterweiser und ein Dokument als "Nachweis der Unterweisung/Schulung".


    Welchen Stellenwert hat die AGG denn bei Euch und wo ist dieser Bereich angesiedelt?

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  • Hi...


    generell ist das Thema natürlich im Rahmen des "Compliance" und damit von der Wertigkeit recht hoch angesiedelt.
    Eingeordnet ist es bei uns jedoch nicht explizit beim Arbeitsschutz.


    Schlussendlich reden wir bei Verstößen gegen das AGG von Rechtsverstößen mit der Option auf entsprechende Arbeitsrechtliche Konsequenzen.
    Das kann dann naturgemäß nicht mehr bei einer beratenden Stabsstelle liegen.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Unser Leitbild ist leider nicht so ausgeprägt, deshalb sehe ich die notwendig, im Rahmen der Prävention aktiv zu werden.

    Wo siehst Du denn die Probleme? Ich kann irgendwie nicht folgen.

    Hierzu wurde ein Merkblatt für die Mitarbeiter erstellt, Unterweisungshilfe für die Unterweiser und ein Dokument als "Nachweis der Unterweisung/Schulung".

    Und was steht in dem Merkblatt jetzt zum AGG oder in der Unterweisungshilfe?

    Wird gegen das AGG verstoßen, kann daraus eine psychische Belastung für die betroffenen Beschäftigten entstehen.

    Ja könnte, ist für mich allerdings recht konstruiert, denn das AGG hat ja dazu schon Regelungen. Ansonsten müsste ich auch das Strafgesetzbuch im Arbeitsschutz vollumfänglich beachten, denn es könnte ja ein entsprechender Täter aktiv werden.
    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass da konstruiert werden soll, dass die SiFa für alles zuständig ist. Klar wird es immer irgend welche Randgebiete und Überschneidungen mit anderen Sachgebieten geben, aber als "Universalaufpasser" ist man ja trotzdem nicht da.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja könnte, ist für mich allerdings recht konstruiert, denn das AGG hat ja dazu schon Regelungen. Ansonsten müsste ich auch das Strafgesetzbuch im Arbeitsschutz vollumfänglich beachten, denn es könnte ja ein entsprechender Täter aktiv werden.


    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass da konstruiert werden soll, dass die SiFa für alles zuständig ist. Klar wird es immer irgend welche Randgebiete und Überschneidungen mit anderen Sachgebieten geben, aber als "Universalaufpasser" ist man ja trotzdem nicht da.

    Das sehe ich ganz genauso. Für mich ist dieses Thema entweder bei der Personalbetreuung bzw. bei uns in der Oranisation, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung aufgehängt. Das hat nichts mit den Gefährdungen, die durch unser täglich Broterwerb auftreten können, zu tun. Hier wird m. M. n. etwas konstruiert.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Das sehe ich ganz genauso. Für mich ist dieses Thema entweder bei der Personalbetreuung bzw. bei uns in der Oranisation, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung aufgehängt. Das hat nichts mit den Gefährdungen, die durch unser täglich Broterwerb auftreten können, zu tun. Hier wird m. M. n. etwas konstruiert.

    Nun ja, genau so sehe ich das auch. Bei uns existiert allerdings keine der von dir erwähnten Organisationseinheiten (kein Organisationsentwicklung, keine Personalentwicklung etc.).
    Was lediglich erfolgt ist ein formal juristisches "das hier ist die AGG, bitte durchlesen und unterschreiben" bei Vertragsunterzeichnung durch die Personalabteilung.



    Und was steht in dem Merkblatt jetzt zum AGG oder in der Unterweisungshilfe?


    Ja könnte, ist für mich allerdings recht konstruiert, denn das AGG hat ja dazu schon Regelungen. Ansonsten müsste ich auch das Strafgesetzbuch im Arbeitsschutz vollumfänglich beachten, denn es könnte ja ein entsprechender Täter aktiv werden.Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass da konstruiert werden soll, dass die SiFa für alles zuständig ist. Klar wird es immer irgend welche Randgebiete und Überschneidungen mit anderen Sachgebieten geben, aber als "Universalaufpasser" ist man ja trotzdem nicht da.


    In dem Merkblatt haben wir einige wesentliche Elemente wie Diskriminierung, formen der Diskriminierung, Diskriminierungsfolgen, Rechte und Pflichten für Beschäftigte und Arbeitgeber. Wie gehe ich damit um wenn ich Benachteiligung beobachte. Die Beschwerdestelle als Organ im Unternehmen etc.


    Es konstruiert keiner etwas, ich habe mich lediglich dem Thema freiwillig gewidmet, da es sonst in unserem Unternehmen schlichtweg keinen interessiert. Vielleicht hätte ich doch erwähnen sollen, dass ich auch die Beschwerdestelle leite und im letzten Jahr -in der überwiegenden Anzahl Beschwerden erhalten habe- die mit der Beschwerdestelle nach AGG rein gar nichts zu tun hatten. Die Belegschaft war nicht wirklich aufgeklärt/ informiert darüber, was die Beschwerdestelle ist und welches Ziel sie verfolgt.


    Gruß
    Isoline

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