In 3.4 der ASR A1.5/1,2 "Fußböden" gelten "unter ebenen Bedingungen in Räumen bereits Höhenunterschiede von 4 mm als Stolperstelle."
Ist die auch zwischen 2 Räumen anzuwenden? Also konkret, wenn es sich um einen Zugang zu einem Nachbarraum handelt und am Übergang das Niveau des anderen Fußbodens um 30mm höherliegt? Dann ist das m.E. nicht "im Raum", sondern ein Niveauunterschied zwischen 2 Räumen. Dass die 30mm dennoch eine Stolperstelle darstellen, ist mir klar. Ich möchte aber sichergehen, dass ich in diesem Fall Abschnitt 3.4 der ASR A1.5/1,2 nicht heranziehen kann.
Danke
Tom