Hallo Community,
die Gesetzgebung verlangt vom Arbeitgeber u.a. die Beschäftigten ausreichen und angemessen ferner für die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.
Es sollte dann aber auch vom Gesetzgeber verlangt werden, Gesetze und Verordnungen für Unternehmer (und SiFa's) in verständlicher Form zu schreiben.
Seit längerem beschäftige ich mich mit dem Thema Unterweisung. Mein Ziel ist es, in verständlicher Form eine Systematik aufzubauen, nachdem ich das Thema Unterweisung strukturieren kann. Beispielsweise die Unterscheidung zwischen physikalisch-technischer Unterweisung (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge etc.) und psychologischer Unterweisung (Mobbing, Sicherheitsgerechtes Verhalten, innerbetriebliche Verkehrsregelung). Nach dieser Systematik entstehen dann in etwa 20-30 verschiedene Unterweisungen.
Nun schreibt die
- ArbStättV § 6 zu (4): "Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen.
- ArbSchG §12 zu (1): "Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden".
- BetrSichV § 12: "Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen".
Wir möchten gerne unsere Systematik nach Grundunterweisung und spezifische Unterweisung unterteilen. Eine Grundunterweisung ist bspw. Organisation des Arbeitsschutzes, BGen, wichtige Personen im Arbeitsschutz, Allgmeine Pflichten und Rechte im Bezug auf Arbeitsschutz, Brandschutz, Notfall, Rettungswege etc... Diese Unterweisung soll lediglich einmal bei Einstellung stattfinden, aber nicht jährlich wiederholt werden (es sei denn, es ändert sich etwas gravierendes wie bspw. das Brandschutzkonzept, Evakuierungsplan, Rettungswege, Sammelplätze etc.).
Wie würdet Ihr das Bewerten? Schließlich sagt die BetrSichV ja "weitere Unterweisungen durchzuführen", aber eben nicht die selbe jedes Jahr !? Und das ArbSchG sagt "erforderlichenfalls", die Forderung mache ich ja in der Gefährdungsbeurteilung fest. Das würde bedeuten, dass ich in der Gefährdungbeurteilung angeben muss ob eine bestimmte Unterweisung lediglich bei Einstellung oder aber mind. jährlich wiederholt werden muss.
Lieben Gruß
Ismail