Erstunterweisung und Wiederholungsunterweisung

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  • Hallo Community,


    die Gesetzgebung verlangt vom Arbeitgeber u.a. die Beschäftigten ausreichen und angemessen ferner für die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.
    Es sollte dann aber auch vom Gesetzgeber verlangt werden, Gesetze und Verordnungen für Unternehmer (und SiFa's) in verständlicher Form zu schreiben.


    Seit längerem beschäftige ich mich mit dem Thema Unterweisung. Mein Ziel ist es, in verständlicher Form eine Systematik aufzubauen, nachdem ich das Thema Unterweisung strukturieren kann. Beispielsweise die Unterscheidung zwischen physikalisch-technischer Unterweisung (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge etc.) und psychologischer Unterweisung (Mobbing, Sicherheitsgerechtes Verhalten, innerbetriebliche Verkehrsregelung). Nach dieser Systematik entstehen dann in etwa 20-30 verschiedene Unterweisungen.


    Nun schreibt die


    - ArbStättV § 6 zu (4): "Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen.


    - ArbSchG §12 zu (1): "Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden".


    - BetrSichV § 12: "Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen".


    Wir möchten gerne unsere Systematik nach Grundunterweisung und spezifische Unterweisung unterteilen. Eine Grundunterweisung ist bspw. Organisation des Arbeitsschutzes, BGen, wichtige Personen im Arbeitsschutz, Allgmeine Pflichten und Rechte im Bezug auf Arbeitsschutz, Brandschutz, Notfall, Rettungswege etc... Diese Unterweisung soll lediglich einmal bei Einstellung stattfinden, aber nicht jährlich wiederholt werden (es sei denn, es ändert sich etwas gravierendes wie bspw. das Brandschutzkonzept, Evakuierungsplan, Rettungswege, Sammelplätze etc.).


    Wie würdet Ihr das Bewerten? Schließlich sagt die BetrSichV ja "weitere Unterweisungen durchzuführen", aber eben nicht die selbe jedes Jahr !? Und das ArbSchG sagt "erforderlichenfalls", die Forderung mache ich ja in der Gefährdungsbeurteilung fest. Das würde bedeuten, dass ich in der Gefährdungbeurteilung angeben muss ob eine bestimmte Unterweisung lediglich bei Einstellung oder aber mind. jährlich wiederholt werden muss.


    Lieben Gruß
    Ismail

    Einmal editiert, zuletzt von isoline ()

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  • Es sollte dann aber auch vom Gesetzgeber verlangt werden, Gesetze und Verordnungen für Unternehmer (und SiFa's) in verständlicher Form zu schreiben.

    Dafür gibt es doch extra eine Berufsgruppe, die Dich fachkundig beraten kann. Fällt unter den Oberbegriff Jurist.

    Diese Unterweisung soll lediglich einmal bei Einstellung stattfinden, aber nicht jährlich wiederholt werden

    Halte ich für gewagt. Klar kann man nicht alles jedes Jahr vollumfänglich unterweisen, aber man sollte zumindest die relevanten Dinge ansprechen und auch auf Ereignisse reagieren. Auch bei Regelungen bei denen lange kein Vorfall zu verzeichnen war, ist es durchaus sinnvoll diese wieder ins Gedächtnis zu führen. Bei den Gefahrstoffen z.B. unterweise ich nicht jede einzelne Betriebsanweisung, sondern einige als Muster (je nach Bereich und jedes Jahr andere) und verweise dann darauf, wo man die BA finden und sich selbst kundig machen kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen

    DGUV § 4 (1)
    Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.


    Das ist mindestens gefordert. Bei entsprechenden Ereignissen ( Unfällen etc) Grundvoraussetzung ansonsten mind. Organisationsverschulden der Führungsverantwortlichen


    Wie würdet Ihr das Bewerten? Schließlich sagt die BetrSichV ja "weitere Unterweisungen durchzuführen", aber eben nicht die selbe jedes Jahr !?

    Da gibt es so viele Themen . Wichtig dass die Mitarbeiter immer wieder sensibilisiert werden zu relevanten Themen. Natürlich muss eine Unterweisung auch ansprechend durchgeführt werden um was zu erreichen. Wenn es nur als Pflichtveranstaltung gesehen wird , kann dies nicht funktionieren.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Halte ich für gewagt. Klar kann man nicht alles jedes Jahr vollumfänglich unterweisen, aber man sollte zumindest die relevanten Dinge ansprechen und auch auf Ereignisse reagieren. Auch bei Regelungen bei denen lange kein Vorfall zu verzeichnen war, ist es durchaus sinnvoll diese wieder ins Gedächtnis zu führen. Bei den Gefahrstoffen z.B. unterweise ich nicht jede einzelne Betriebsanweisung, sondern einige als Muster (je nach Bereich und jedes Jahr andere) und verweise dann darauf, wo man die BA finden und sich selbst kundig machen kann.

    Das Thema Unterweisung lässt sich leider nicht so einfach regeln. Die "vollumfängliche" Unterweisung ist genau das, wovor es den meisten Führungskräften graut. Hier brauchen die Führungskräfte Unterstützung und Zeit.
    Ich halte es wie AxelS. Führungskräfte müssen z.B. nicht jede Betriebsanweisungen unterweisen, sondern den Sinn und Organisation vermitteln, sowie entprechend von Gefährdungen/Ereignissen bewerten.


    Weniger ist oft mehr! Außerdem werden außerhalb der dokumentierten Unterweisungen auch häufig belange des Arbeitsschutzes besprochen, sodass aufs Jahr gesehen deutlich mehr unterwiesen wird, als schriftlich nachweisbar ist.

    Gruß Roland

  • sodass aufs Jahr gesehen deutlich mehr unterwiesen wird, als schriftlich nachweisbar ist.

    Problem hierbei ist allerdings, dass z.B. nach einem Arbeitsunfall in der Regel immer 2 Fragen kommen:
    1. Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung und wurde da die Gefahr erkannt?
    2. Wurde entsprechend unterwiesen?


    Schlecht dran ist dann derjenige, der keine entsprechenden Nachweise erbringen kann. Wobei die ermittelnden Behörden durch Befragungen der Mitarbeiter durchaus mitbekommen ob eine "Sicherheitskultur" im Betrieb existiert oder nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,
    ich denke das Grundproblem ist oftmals, dass Unterweisung in vielen Köpfen noch als Frontalunterricht angesehen wird, der langweilig ist und lange dauert. Hier sollte eine der Hauptaufgaben der SiFa ansetzen.


    Beratung


    Auch bei uns läuft nicht alles rund. Manche Führungskräfte unterweisen im "Schweinsgalopp" alle Themen in einer Stunde, und man merkt ihnen an, dass sie sich dabei etwas blöd vorkommen und selbst keinen Sinn darin sehen.


    Andere nutzen regelmäßige Teambesprechungen, um in kleinen Portionen regelmäßig verschiedene Themen zu unterweisen. Die Unterweisungen der Flucht- und Rettungswege, der Stadnorte der Mittel zur Brandbekämpfung, die Einrichtungen der Ersten-Hilfe etc. lassen sich hervorragend bei einer Tasse Kaffee und ein paar Keksen jeweils in fünf Minuten abhandeln. Man muss einfach Systeme finden, mit denen man die Leute erreicht. Wir haben schon diverse Sachen ausprobiert. Manche haben im Team A funktioniert, während diese Methode für Team B vollkommen ungeeignet war. Wenn eine Führungskraft mal verstanden hat, dass eine Unterweisung keine Stunde dauern muss und durchaus auch Spaß machen kann, beginnt das Ganze zu laufen.


    Die Unterweisung der Flucht- und Rettungswege, der Stadnorte der Mittel zur Brandbekämpfung, die Einrichtungen der Ersten-Hilfe etc. haben wir in manchen Teams als Quiz gemacht. Anfang des Monats haben wir erstmals unser Unterweisungsspiel (ähnlich Monopoly) Sicher im Beruf - ein Spiel zur Unterweisung in der Praxis eingesetzt. Es war sehr lustig, und dann ist es auch egal, ob das Spiel eine Stunde oder eineinhalb Stunden dauert. Die Beschäftigten haben alle mitgemacht und waren Beteiligte und nicht nur Zuhörer. Mit dem Spiel haben wir die Bereiche



    Brandschutz


    Flucht- und Rettungswege


    Erste-Hilfe


    Stolpern, Stürzen, Ausrutschen


    Außendienst


    Leitern und Tritte


    Ansprechpartner im Arbeitsschutz


    Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Räumungshelfer


    Elektrische Betriebsmittel


    typische unsichere Verhaltensweisen



    in einem Rutsch abgefackelt, ohne dass einem der Beteiligten langweilig wurde. Im gegenteil durch das Spielen und die humoristisch gestalteten Texte auf den Spielkarten, scheinen wir das Wissen bei den Beschäftigten eher nachzuhalten, als bei einer Unterweisung mit Solovortrag. Diese Texte auf den Rückseiten der Karten haben für viel Erheiterung gesorgt, aber auch die eine oder andere zielführende Diskussion angestossen, da man sich in manchen Themen durchaus wiederfindet.



    Beispiele von Texten auf den Spielkarten:




    Elektrische Betriebsmittel
    Du versuchst mit Deinem handwerklichen Geschick eine defekte Steckdosenblende zu reparieren. Sekunden später gehen auf dem Stockwerk alle Lichter aus.
    Zahle einen Safety-Punkt an den Karteninhaber.


    Brandschutz
    In der Adventszeit verschönerst Du Dein Büro mit weihnachtlicher Dekoration und Kerzen. Gott sei Dank ist es nur der Adventskranz, der abbrennt. Aber peinlich ist es Dir schon,
    als Du erklärst, warum Du einen neuen Schreibtisch benötigst. Zahle zwei Safety-Punkte an den Karteninhaber.


    Der Sommer ist da und alles sehnt sich nach Abkühlung. Damit wenigstens etwas Durchzug herrscht, verkeilst Du die Brandschutztür mit einem Mülleimer, damit sie sich nicht andauernd schließt. Zahle zwei Safety-Punkte an den Karteninhaber.


    Außendienst
    Fahrradhelme sehen nicht wirklich modisch aus und ruinieren die Frisur. Nach Deinem Sturz ist die Frisur Dein geringstes Problem, denn der Friseur kommt im Krankenhaus einmal die Woche. Lege einen Safety-Punkt auf das Arbeitsschutzfeld.


    Du musst mehrere Briefe persönlich zustellen. Da Du andauernd ein- und aussteigen musst, schnallst Du Dich nicht an. Du fährst ja nicht schnell und kennst die Strecke in- und
    auswendig. Der freundliche Polizist nimmt die 30€ dankend entgegen. Lege einen Safety-Punkt auf das Arbeitsschutzfeld.


    Notfallmaßnahmen
    Als der Feueralarm ertönt, schaust Du kurz auf den Flur. Da kein Rauch zu sehen ist, begibst Du Dich wieder zügig an die Arbeit. Als die Feuerwehr Dich mit der Leiter über das Bürofenster rettet, kommst Du Dir etwas blöd vor, weil alle Kollegen dabei zuschauen. Lege einen Safety-Punkt
    auf das Arbeitsschutzfeld.


    Arbeitsmittel
    Dein Kollege ist sauer. "Nur" weil Du an der Maschine nicht eingewiesen bist, weigerst Du Dich, die Maschine zu bedienen. Er beschwert sich beim Chef. Der Chef gibt Dir absolut
    Recht und Du darfst heute früher nach Hause. Rücke vor bis auf Feierabend.


    Allgemeines
    Du entkalkst den Wasserkocher. Leider vergisst Du, einen dementsprechenden Hinweis zu hinterlassen. Als die Kollegen den Geschmack des Kaffees kritisieren, fällt es Dir wieder
    siedend heiß ein. Zahle jedem Mitspieler einen Safety-Punkt.


    Das sind jetzt nicht die Unterweisungstexte, sondern der Brückenschlag zur Realität, die wir leider so oder so ähnlich immer wieder erleben müssen. Die Führungskräfte haben ein kleines Handbuch, in dem neben den Spielregeln auch erläutert ist, welche Themen den beschäftigten vermittelt werden sollen, was in einem Thema angesprochen werden soll, dass die Unterweisung zu dkoumentieren ist, warum unterwiesen werden muss etc.


    Daneben gibt es dann gleich noch die Vordrucke für die Dokumenation udn fertig ist die Basisunterweisung. Natürlich gibt es auch Führungskräfte, die es lächerlich finden, während der Arbeitszeit zu spielen und natürlich auch die Führungskräfte, die für so etwas generell "keine Zeit" haben. Viele haben aber auch erkannt, dass sie mit diesem Spiel gerade bei unseren Scheibtischtätern die Unterweisung ohne große Langeweile und unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten problemlos durchführen können.


    Klappt aber auch nicht überall. Wir haben auch Bereiche und Beschäftigte, da muss man wie bei der Bundeswehr unterweisen - Befehl und Gehorsam. Wenn beide Seiten damit leben können - auch gut.


    Was ich zum Ausdruck bringen möchte: Es ist nicht immer so, dass Führungskräfte nicht unterweisen wollen, sondern dass eine große Portion Unsicherheit dahintersteht, was unterwiesen werden muss, wie unterwiesen werden muss usw.


    Stellt Euch vor, Ihr seid Führungskraft und bittet Eure Beschäftigten jährlich einmal zum Spaziergang, um die Flucht- und Rettungswege zu begehen, obwohl Ihr in einem einstöckigen Gebäude mit sieben Büros, einer Teeküche und zwei Toilettenräumen arbeitet. Da kämt Ihr Euch wahrscheinlich auch ziemlich bescheurt vor.


    Unterstützt die Führungskräfte mit Information und zeigt ihnen einen Weg, wie sie so unterweisen können, dass es sowohl für die Führungskraft als auch für die Beschäftigten nicht zur lästigen Pflichtaufgabe verkommt. Ihr werdet sehen, dass viele Führungskräfte die Hilfe gerne annehmen und sich dann auch an die Unterweisungen herantrauen. @bauco hat es in einem seiner letzten Beiträge sehr schön formuliert. Wenn etwas passiert, sind auf einmal alle bereit, etwas zu ändern. Wenn aber erst etwas geändert wird, passiert auch meistens nichts, auf das man reagieren müsste.


    So viel geschrieben - viel zu lesen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Guudsje,


    vielen Dank für deine ausführliche Erklärung und das Du uns einen Einblick in dein Konzept gewährt hast. Ganz toll! Nach deinen Ausführungen zu Urteilen, herrscht bei Euch wahrlich eine Sicherheitskultur (Wenn auch nicht bei jeder einzelnen Person). Dein Konzept gefällt mir wirklich sehr gut, allerdings hängt es ganz stark von der Unternehmenskultur ab, ob diese Form der Unterweisung überhaupt angenommen wird. Bei uns im Unternehmen würde mir die GF einen Vogel zeigen und etwas von "seriösität" etc. erzählen. Unser Unternehmen ist da noch ganz weit weg von und ich "kämpfe" seit langem damit unsere Unternehmensleitung vom Thema Arbeitssicherheit und der Tragweite zu überzeugen. Ziel ist es zunächst ein System auf die Beine zu stellen und allen Führungskräften eine Handlungsanleitung zum Thema Arbeitsschutz mitzugeben.

  • Nach deinen Ausführungen zu Urteilen, herrscht bei Euch wahrlich eine Sicherheitskultur (Wenn auch nicht bei jeder einzelnen Person).

    Es ist nicht alles Gold was glänzt.

    Bei uns im Unternehmen würde mir die GF einen Vogel zeigen und etwas von "seriösität" etc. erzählen.

    Genau das ist bei uns auch passiert. :D Schau mal in das verlinkte Thema. Wir sind hier auch nicht die Insel der Glückseeligen, aber wir knabbern uns vorwärts. Es gibt immer noch massive Vorbehalte gegen das Spiel, aber ich gebe nicht auf und versuche immer mehr Menschen von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich bin da ganz bei Guudsje.


    Wie häufig wird in Unternehmen bei Arbeitsvorbereitungsgesprächen, Schichtübergaben, Freigabescheinen etc.pp. über sicherheitsrelevante Themen jeglicher Art gesprochen?!?! Neben anderen Argumenten sehen wir nicht nur keinen Sinn darin, wir haben auch keine Lust Arbeit doppelt und dreifach zu machen, nur um einer Formalie Genüge zu tun.


    Ein Zauberwort bei solchen Verfahrensweisen ist, wie so häufig, Dokumentation. Beispiel: Ich spreche vor einem Pumpenwechsel mit der Arbeitsgruppe die Aufgabe durch. Dabei geht es immer auch um die zugehörige Gefährdungsbeurteilung, die sich in der Anlage befindlichen Gefahrstoffe usw. Ich rede über Maßnahmen, fülle evtl. einen Arbeitserlaubnisschein aus. Was läßt uns glauben, ein solches Gespräch ist keine Unterweisung zu den angesprochenen Themen?!?!


    Dokumentiert dies auf dem Freigabeschein, dem Schichtwechselprotokoll oder sonst wo... Wenn ihr hier explizite Systeme zur Unterweisungsdokumentation habt, wird es vielleicht einen Hauch komplizierter, aber am Ende des Tages (Jahres) werdet ihr feststellen, dass das Leben sehr viel einfacher wird.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Bei uns wird das im Schichtbericht erwähnt. Die Aufsicht führt dann eine Unterschriftenliste.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)