Ausbilden von elektrisch unterwiesenen Personen

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  • :moin:


    Hat jemand Erfahrung darin, ob eine Elektrofachkraft eine EuP ausbilden darf. Ich finde das dies in der DGUV V 3 und der DGUV I 203-002 ein wenig schwammig drin steht.
    Wir wollen diese Ausbildung in unseren Unternehmen selber durchführen und nicht durch Externe wie TÜV, die sich die Ausbildung teuer bezahlen lassen wollen.
    So wie ich das lese und verstehe darf eine Elektrofachkraft die eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und nachweislich diesen Job auch ausübt, die Ausbildung zur EuP schulen. Sie muss lediglich zu einer verantwortliche Elektrofachkraft schriftlich vom Unternehmen benannt sein.
    Ist das korrekt?


    Gruß
    Gerald (_)?

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  • Schau mal was die BG ETEM dazu mitteilt.


    https://www.bgetem.de/arbeitss…unterwiesene-personen-eup

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Sie muss lediglich zu einer verantwortliche Elektrofachkraft schriftlich vom Unternehmen benannt sein.
    Ist das korrekt?

    Das ist definitiv nicht korrekt.


    Die Benennung einer verantwortlichen Elektrofachkraft nach VDE 1000 Teil 10 hat nichts damit zu tun ob die Person EuP´s ausbilden darf.


    Tipp von mir wenn ihr mehr wie 5 Personen gleichzeitig ausbilden wollt:
    Fragt nach einer Schulung bei euch im Hause von einem externen Anbieter
    Ist dann gar nicht so teuer

  • Tipp von mir wenn ihr mehr wie 5 Personen gleichzeitig ausbilden wollt:Fragt nach einer Schulung bei euch im Hause von einem externen Anbieter
    Ist dann gar nicht so teuer

    Nicht von den Preisen für externe Fortbildungen in den Katalogen von TÜV, DEKRA und Co blenden lassen.
    Wie JoVe schon schrieb können Inhouse-Seminare auf Anfrage deutlich günstiger sein.

    Gruß Roland

  • Das ist definitiv nicht korrekt.
    Die Benennung einer verantwortlichen Elektrofachkraft nach VDE 1000 Teil 10 hat nichts damit zu tun ob die Person EuP´s ausbilden darf.

    Das ist korrekt solange der Unternehmer seine Hausaufgaben richtig gemacht hat.


    Die vEFK ist in der Regel ein Elektromeister, -techniker oder -ingenieur.
    Damit kann mach schon davon ausgehen dass die Sachkunde vorhanden ist.
    Ob die vEFK in der Lage ist das benötigte Wissen weiterzugeben muss der Unternehmer Entscheiden.


    Von einer Ausbildung kann man bei der EuP nicht sprechen. Es ist eher eine Unterweisung.
    Sonst würde es nicht Eup (Elektrotechnisch unterwiesene Person) heißen sondern EaP (Elektrotechnisch ausgebildete Person)


    Von diesen ganzen Betriebsfremden EuP Seminaren halte ich grundsätzlich nicht viel.
    Das kann die betriebseigene vEFK um einiger besser.

    • weil eine EuP eh nur einen kleinen Bereich im Betrieb machen darf/kann
    • weil das zu vermittelte Wissen direkt am Objekt gezeigt werden kann
    • weil die vEFK eh zu jeder Tätigkeit unterweisen muss. Mit oder ohne Seminar.
    • für die EuP Arbeiten die vEFK die volle Verantwortung trägt.

    Gruß

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  • Das eine vEFK Elektromeister, -Techniker oder -Ingenieur sein soll, steht so nicht in der DGUV V3 nicht drin. Hier steht lediglich drin das es sich um eine Elektrofachkraft handeln muss. Eine Elektrofachkraft ist jemand der einen erlernten Elektroausbildung absolviert hat.
    Wir stellen Pflegebetten her, diese Pflegebetten durchlaufen vor jeder Auslieferung einer elektrischen Endprüfung. Um diese Messung durchführen zu dürfen bedarf es einer EuP. Diese sind entsprechend zu schulen oder wie geschrieben zu unterweisen. Was wir selbstverständlich auch machen. Die Frage ist wer darf schulen? Wir haben beides schon gemacht Extern und Intern. Es kommt aber immer wieder die Frage bei uns hoch, dürfen wir Intern schulen und wer darf schulen. Da dies aber nicht wirklich in den einschlägigen DGUVèn beschrieben wird, ist die Frage für mich einfach nicht zu beantworten.
    Unsere Servicetechniker machen ebenfalls elektrische Prüfungen allerdings vor Ort. Dürfen die überhaupt nur eine EuP sein, oder müssen diese zwingend eine Elektrofachkraft sein. Ist sie nur eine EuP dürfte die Überwachung durch die vEFK eher schwierig ausfallen.
    Ist ein Mechatroniker mit der Fachrichtung Betriebstechnik der z.B. Elektrostapler repariert eine Elektrofachkraft?

  • Definition vEFK nach VDE 1000 Teil 10:
    Da steht das eine verantwortliche Elektrofachkraft sollte eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder ein Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs vorweisen


    Definition Elektrofachkraft nach VDE 0105 Teil 100 (in die DGUV 3 übernommen):
    wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen
    Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann


    Mit einem abgeschlossenen Ausbildung bin ich noch lange nicht Elektrofachkraft!!!

  • Wie elektrische Pflegebetten von wem zu Prüfen sind solltet ihr als Hersteller eigentlich am besten wissen.


    Mir fällt dazu die VDE 0751-1 ein...


    Und wenn es um die geforderte wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer medizinischer Geräte geht taucht dann auch ganz schnell der Begriff der "Befähigten Person" auf...

  • "DIN VDE 0105-100
    Begriff EUP
    elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraftüber die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde "


    Ich lese das so das eine Elektrofachkraft (Ausbildung+Erfahrung+Kenntnisse der Normen und Vorschriften) eine EUP ausbilden darf. Persönlich würde ich mir auch jemanden ins Haus holen der das öfters macht. Zusammen mit der Schulung der Hausinternen Besonderheiten ergibt sich so eine solidere Basis.


    Allerdings sehe ich es grenzwertig eine EUP zum prüfen einzusetzen, es sei denn Ihr habt zur Bettenprüfung in der Produktion einen Prüfautomaten der die Prüfung und gut/schlecht Aussage vornimmt.
    Sobald Meßergebnisse bewertet werden müssen ist für mich die EUP außen vor, das geht über die Kenntnis der Gefahren und eine 8h Grundausbildung hinaus.


    Gruß,
    Carsten

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  • Bald haben wir alle Begriffe zusammen.


    Wie bereits beschrieben greift bei euch die VDE 0751.
    Diese Prüfung darf selbstverständlich eine EuP nach vorheriger Unterweisung und stetiger Kontrolle durch eine EFK durchführen.
    Spätestens wenn es darum geht die Messergebnisse auszuwerten braucht man eine EFK.
    Hinzu kommt:
    Sobald ein Betrieb einen elektrotechnischen Betriebsteil unterhält wird eine vEFK benötigt die allen EFK fachlich vorgesetzt ist.
    Eine EFK darf nie ohne fachliche Führung arbeiten. Und da das der Unternehmer selten selbst leisten kann muss eine bestellt werden.



    Definition vEFK nach VDE 1000 Teil 10:
    Da steht das eine verantwortliche Elektrofachkraft sollte eine Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder ein Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor des entsprechenden Fachbereichs vorweisen

    Genau so ist es.
    Und im Bereich der Elektrotechnik sind die VDE Normen mit Gesetzen gleichzusetzen. Das ist auch der Grund warum sich die DGUV Vorschriften oft aus den VDE Normen ergeben.

  • Wie elektrische Pflegebetten oder Krankenbetten geprüft werden müssen, das wissen wir. Das diese Person befähigt sein muss wissen wir auch. Ich hätte das mit den Mechatroniker vielleicht nicht schreiben sollen. :D


    Wenn wir die elektrische Endprüfung durchführen hat die EuP lediglich die Möglichkeit die Messung zu starten. Er bekommt am Ende eine i.O. oder n.i.O. Meldung. Bei einer n.i.O. Meldung weis er auch genau was er zu machen hat.


    Ich bin ja bei euch, bei dem was ihr schreibt.