Hat jemand Erfahrung darin, ob eine Elektrofachkraft eine EuP ausbilden darf. Ich finde das dies in der DGUV V 3 und der DGUV I 203-002 ein wenig schwammig drin steht.
Wir wollen diese Ausbildung in unseren Unternehmen selber durchführen und nicht durch Externe wie TÜV, die sich die Ausbildung teuer bezahlen lassen wollen.
So wie ich das lese und verstehe darf eine Elektrofachkraft die eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und nachweislich diesen Job auch ausübt, die Ausbildung zur EuP schulen. Sie muss lediglich zu einer verantwortliche Elektrofachkraft schriftlich vom Unternehmen benannt sein.
Ist das korrekt?
Gruß
Gerald (_)?