selbst verdünnte Salzsäure in Kataster aufnehmen?

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  • Hallo Kollegen,

    wir haben bei uns Ätzbäder, in denen mit verdünnter Salzsäure gearbeitet wird. Zum Ansetzen des Bades lassen wir uns 31-prozentige Salzsäure liefern und verdünnen diese auf 4-6 Prozent für das fertige Bad.
    Für die 31%-ige Säure haben wir natürlich eine Betriebsanweisung, Sicherheitsdatenblatt und einen Katastereintrag. Nun kam die Frage auf, ob diese Unterlagen / Einträge für das im Bad vorhandene fertige Gemisch auch notwendig ist. Ich bin mir da aktuell gerade nicht so sicher und stelle daher das Thema mal zur Diskussion.

    Viele Grüße

    EHS Mann

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  • 1. Frage: Warum Bescahddt Ihr nicht gleich Salzsäure mit der passenden Konzentration?
    2. Frage: Würdest Du die dann mit ins Verzeichnis aufnehmen?
    Vielleicht hilft Dir das als Entscheidungshilfe.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Für Salzsäure gibt es ja

    Spezifische Konzentrationsgrenzen
    Hautätz. 1B; H314: C >= 25 %
    Hautreiz. 2; H315: 10 % <= C < 25 %
    Augenreiz. 2; H319: 10 % <= C < 25 %
    STOT einm. 3; H335: C >= 10 %
    Met. Corr. 1: C >= 0,1 %s

    Somit bleibt "nur" die Metallkorrosivität übrig. => Kennzeichnung mit GHS05, Achtung, H290. Dann aber den Hinweis nach 1.3.6 der CLP Verordnung beachten, der lautet: "Stoffe oder Gemische, die als korrosiv gegenüber Metallen, aber nicht als haut- und/oder augenätzend eingestuft wurden. Bei Stoffen oder Gemischen, die als korrosiv gegenüber Metallen, aber nicht als haut- und/oder augenätzend eingestuft wurden und als für den Endverbraucher verpackte Fertigerzeugnisse vorliegen, muss das Gefahrenpiktogramm GHS05 nicht auf dem Kennzeichnungsetikett angebracht werden. "

    Sofern über die Gefährdungsbeurteilung nicht geringe Gefährdung heraus kommt ist ein Verzeichniseintrag erforderlich. Ich gehe einmal davon aus, dass das Bad mehr als nur einige ml enthält, somit würde ich es im Verzeichnis führen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    danke für die Antworten.
    @A_B zu Frage 1: weil dann die Liefer- und Lagermengen viel größer wären zu Frage 2: Stoffe für die ich ein SDB habe / die Gefahrstoffe sind kommen in sKataster also ja.

    Anmerkung allgemein:
    Ich kann die selbst verdünnte Salzsäure ins Kataster aufnehmen, aber mindestens ein SDB fehlt mir ja :/
    Das Bad selbt hat ca. 80 Liter.

    Gruss
    EHS Mann

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  • aber mindestens ein SDB fehlt mir ja

    Nein, denn als Hersteller der Mischung bist Du verpflichtet ein entsprechende SDB zu erstellen. 8o
    Siehe Artikel 31 in Verbindung mit Artikel Artikel 3, Nr. 32 der REACH Verordnung.
    Ich würde bei ausschließlich interner Verwendung allerdings nur die Kennzeichnung ermitteln und fertig. Dazu kannst Du ja obige Auflistung verwenden. Somit Met. Corr. 1; GHS05, Achtung; H290.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn ich aus einer konzentrierten Säure eine Verdünnung erstelle, diese aber nicht veräußere muss ich kein offizielles SDB erstellen. REACH hat etwas mit Verkauf und Veräußerung zu tun.

    Wenn ein offizielles Sicherheitsdatenblatt fehlt und Du bei der korrekten Einstufung unsicher bist, kannst Du es dir hier bei Gestis link oder auch GisChem link, Link Salzsäure ansehen.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo,

    ich greife das Thema noch mal auf, weil ich eine dazu passende Frage zu unserem nächsten Ätzbad habe.
    Das Bad um das es heute geht enthält Natriumhydroxislösung mit 0,4%. Bei GISChem finde ich eine Einstufung ab 0,5%.
    Wenn es für geringere Konzentrationen keine Einstufung gibt - ist es dann kein Gefahrstoff mehr?
    Ich will für das Bad in jedem Fall eine Gefahrstoffbetriebsanweisung erstellen, aber die Einstufung ist mir derzeit unklar :/ .
    Gibt es noch andere Quellen, aus denen ich mir für verdünnte Chemikalien die Einstufung ableiten kann?

    Danke schon mal für Eure Hinweise.

    Gruss
    EHS Mann

  • Ich will für das Bad in jedem Fall eine Gefahrstoffbetriebsanweisung erstellen, aber die Einstufung ist mir derzeit unklar .

    Warum unbedingt eine Betriebsanweisung? Dein Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig, da unter 0,5% NaOH.

    Wenn es für geringere Konzentrationen keine Einstufung gibt - ist es dann kein Gefahrstoff mehr?

    Schau Dir mal die Begriffsdefinition in §2 Abs. 1 GefStoffV an. Meiner Meinung nach trifft keiner der Punkte zu, außer vielleicht Punkt 4. Wird das Bad evt. erwärmt? Oder wird die Lösung versprüht? Hat man oft Hautkontakt mit der Lösung?
    Ich gehe davon aus, dass man beim Umgang in der Regel keinen Kontakt mit der Lösung hat und auch keine Aerosole in relevanten Mengen freigesetzt werden. Somit wäre für mich hier keine chemische Gefährdung vorhanden. Dies ist allerdings eine Ferndiagnose, es kommt hier auf die konkreten Bedingungen vor Ort an. Das müsste eigentlich über die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo zusammen,

    auch ich möchte das Thema hier erneut aufnehmen:

    Wir betreiben für verschiedene Bodenmechanische Untersuchungen ein Labor. Dort wird für die Bestimmung des Kalkgehalts Salzsäure verwendet, die nach DIN Vorgabe in einer Konzentration von 2 Mol/L (ca. 8%) vorliegen muss.

    Jetzt liegt 8%ige Salzsäure ja unter dem Schwellenwert von 10% und die Gefährdung ist nur die Korrosivität gegenüber Metallen. Die Verdünnung ist demnach trotzdem als Gefahrstoff einzustufen, oder? Aber in der Gefährdungsbeurteilung muss ich ihn nur eingeschränkt berücksichtigen?

    Jetzt wird aber (leider) aus diversen Gründen diese Verdünnung einmal im Jahr durch den Laborleiter selbst hergestellt. Dazu benutzt er 30%ige Salzsäure und mischt knapp 30 Liter 8%ige Verdünnung ab. Die 30%ige hat eine Reiz- und Ätzwirkung auf Haut und Augen und muss natürlich in der Gefährdungsbeurteilung anders behandelt werden.

    Das heißt ich habe zwei unterschiedliche Gefahrstoffe, zwei Gefährdungsbeurteilungen, zwei Betriebsanweisungen?

    bin noch mitten in der Ausbildung als SiFa und bin mir stellenweise noch unsicher bei der Einordnung, daher würde ich mich über eure Meinungen freuen.

    Danke und Gruß

    Alex

  • Wenn ihr ein Labor habt, arbeitet ihr unter den Vorgaben der TRGS 526?

    Wenn man das tut, darf man quasi alles machen, ohne detaillierte Beurteilungen durchführen zu müssen. Ihr braucht dann an Papierkram nur eine allgemeine "Laborordnung" und Sammelbetriebsanweisungen, z.B eine für alle Säuren

  • Ha!!! Da hänge ich mich doch gleich mal rein. Wir diskutieren ja in einem anderen Thread über SiDABlas.

    So jetzt stellt der Laborleiter einen neuen Stoff her. dieser wird von Mitarbeitern in den Laboren bzw. vor Ort

    bei Bodenproben eingesetzt. Muss der "Hersteller" jetzt ein SiDaBla erstellen? Dann wüsste der Kollege auch wie er das einzustufen hat.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ehrlich gesagt hätte ich nichts dagegen, wenn es so wäre, weil dass wahrscheinlich dazu führen würde, dass wir direkt und ausschließlich die benötigte Konzentration bestellen würden. So hätte ich ein schlagkräftiges Argument gegen das Mischen. ;)

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  • So jetzt stellt der Laborleiter einen neuen Stoff her

    Nein tut er nicht.

    Ein Stoff ist folgendes:

    "Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;"

    Wenn er Salzsäure herstellt: Ja

    wenn er Salzsäure verdünnt: Nein

  • Nein tut er nicht.

    Ein Stoff ist folgendes:

    "Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;"

    Wenn er Salzsäure herstellt: Ja

    wenn er Salzsäure verdünnt: Nein

    Einverstanden, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ganz klar.

    Aber er mischt zwei Stoffe - zu einem Gemisch mit *neuen* Eigenschaften.

    Aus meiner Sicht muss er ein neues Sidabla erstellen. Auch wenn er dieses nur zur Eigennutzung herstellt.

    Wie sollte er sonst das Gebinde korrekt kennzeichnen?

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  • Ist der Fachkräftemangel inzwischen schon so groß, dass nur der Laborleiter eine 8%ige HCl herstellen kann?

    Wo ist das Problem, HCl in einem breiten Konzentrationsbereich in der GBU zusammenzufassen? Für mich ist ja eine Betriebsanweisung das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung. Allerdings dokumentiere ich die GBU hier nicht noch zusätzlich.

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  • Aber er mischt zwei Stoffe - zu einem Gemisch mit *neuen* Eigenschaften.

    Immer noch nicht, weil Wasser kein "Stoff " im Sinne von REACH ist, er mischt einen Stoff mit einem Lösemittel ohne gefährliche chemische Eigenschaften. Wasser ist bei der ECHA nicht registriert und muss das auch nicht sein.

    Ein Gemisch erfordert zwei Stoffe nach der Definition von "Stoff" aus REACH.

    Die Eigenschaften ändern sich auch nicht wirklich: die für die Wirkung von Salzsäure verantwortlichen Teilchen, machen genau dasselbe wie vorher, nur eben weniger stark, weil es weniger Teilchen sind. Wenn man immer weiter verdünnt tritt irgendwann keine merkliche Wirkung mehr ein.

    Ansonsten bin ich voll bei Axel: 8%ige Salzsäure (da liegen wir bei der Konzentration von HCl in der Magensäure) herzustellen, erfordert kein Geheimwissen, das können eigentlich alle die Hände haben.

    Also: Betriebsanweisung (als Ergebnis einer Gefährdungesbeurteilung) erstellen und gut ist. Wenn in dem Labor sonst nichts mit Chemikalien gemacht wird, braucht man die TRGS 526 auch nicht.

    30% HCl als Ausgangsprodukt gibt auch keine nennenswerten gasförmigen Emissionen ab (HCl ist ja in Reinform gasförmig) insofern braucht man vermutlich noch nicht einmal einen Abzug. Das sollte aber die Gefährdungsbeurteilung zeigen.

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  • Ich bemerke, dass ich be uns im ÖD einfach zu wenig Kontkt mit gefährlichen Dinge habe.

    Das schlimmste, was wir benutzen sind Entkalker für WC. Wenn du nicht täglich mit

    Chemikalien zu tun hast....

    Im Vorletzten Job war ich Strahenschutzbeauftragter. Da brauch ich heute gar nicht mehr reingucken.Wäre völlig hilflos.

    Naja, vier bis 5 Jahre noch. Gefahrgut gebe ich auch bald ab. Sollen sich andere drum kümmern

    @Schmandhoff Danke fürs gerade rücken

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  • Hallo ihr alle,

    Das Bad um das es heute geht enthält Natriumhydroxislösung mit 0,4%. Bei GISChem finde ich eine Einstufung ab 0,5%.
    Wenn es für geringere Konzentrationen keine Einstufung gibt - ist es dann kein Gefahrstoff mehr?
    Ich will für das Bad in jedem Fall eine Gefahrstoffbetriebsanweisung erstellen,

    Wenn eine Gefahr für den Anwender davon ausgeht, würde ich es auch eine BA erstellen.

    Warum unbedingt eine Betriebsanweisung? Dein Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig, da unter 0,5% NaOH.

    Augenreiz. 2; H319: 0,5 % <= C < 2 % Bedeutung Augenreizung bei "kleiner / gleich 0,5% NaOH) Nur weil es nicht als Ätzend kennzeichnungspflichtig ist, also wenn ich den Stoff herstelle und dann veräußere also auf die Straße bringe, lasse ich Deiner Meinung nach meine Mitarbeitenden im Unklaren, ob sie sich gegen Wasser oder stark verdünnte NaOH eine Schutzbrille aufsetzen? NaOH im Auge ist kein Spaß! Also auf jeden Fall eine Betriebsanweisung erstellen!

    Jetzt liegt 8%ige Salzsäure ja unter dem Schwellenwert von 10% und die Gefährdung ist nur die Korrosivität gegenüber Metallen. Die Verdünnung ist demnach trotzdem als Gefahrstoff einzustufen, oder? Aber in der Gefährdungsbeurteilung muss ich ihn nur eingeschränkt berücksichtigen?

    Augenreiz. 2; H319: 10 % <= C < 25 % ... bedeutet doch dass die Gefahr der Augenreizung bei "Kleiner gleich 10%" besteht. Da gibt es keine Grenze, aber der Salzsäure für Augen ungefährlich wird! [Ich wage nicht Dir vorzuschlagen, es doch mal selbst auszuprobieren, um Deinen Beweis anzutreten.]

    Ein SDB für intern brauchst Du ja nicht, aber eine Gefahrstoff-Betriebsanweisung auf jeden Fall!

    Man muss doch auch mal selbst überlegen, ob ich selbst mit dem Stoff dieser Konzentration in Kontakt kommen möchte. Immer


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Wenn du einen hochkonzentrierten Stoff verdünnst erhälst du weniger schlimme Auswirkungen. Verdünnung heißt nicht neuer Stoff,da schon mit der höheren Konzentration erledigt)

    Anders sieht es aus,wenn du einen Stoff reagieren läßt und damit herumspielst. Sofern der Stoff dann weiter reagieren gelassen wird brauchst du nur ein SDB (auch verkürzt für den internen Gebrauch) für den Stoff, der die Apparatur verläßt um ihn zu untersuchen. Dies wird bei den verschiedenen Stufen der Arzneimittelherstellung so gemacht. Da hast du dann ein Blatt, das ungefähr (ist ja noch nicht sicher) abschätzt, was der Stoff für eine Gefährlichkeit besitzt.

    Noch Fragen?

    Ohne Kaffee, ohne mich.  :49::D