Höhenrettung Pflicht?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    wir betreiben ein Hochregallager. Hier werden regelmäßig Wartungsarbeiten, Reparaturen etc. durchgeführt.

    Nun kam die Diskussion auf, ob es Pflicht ist Befähigte Personen zur Höhenrettung auszubilden und zu bestellen? Ist da etwas gesetzlich vorgeschrieben?
    "Reicht eine Unterweisung für die Nutzung von PSA gegen Absturz" und "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen"?

    Danke für die Hilfe

    LG :thumbup:

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    zur Nutzung der PSAgA gehört nach meiner Ansicht neben dem praktischen Training im Rahmen der Unterweisung auch immer ein Rettungskonzept für den konkreten Einsatzfall. Bei der Betrachtung des Einsatzfalles (Gefährdungsbeurteilung) kann evtl. rauskommen, dass zum Rettungskonzept auch Höhenretter gehören - das hängt aber von der konkreten Situation ab.
    Entscheidend ist, dass es eine Lösung gibt wie die Leute nach einem Sturz in die PSAgA in kurzer Zeit sicher auf den Boden geholt werden können.

    Viele Grüße
    EHS Mann

  • Hallo Abido92

    Wenn du einen Höhenarbeitsplatz hast und Personen PSA gegen Absturz tragen müssen, dann musst du ein Rettungsplan schreiben.
    In diesem Rettungsplan musst du schreiben:

    • Welchen Arbeitsplatz hast du.
    • Aus welcher Arbeitshöhe muss gerettet werden, wenn die Person stürzt.
    • Oder welche ist die ungünstigste Situation aus der Rettungssituation besteht.
    • Welche Maßnahmen müssen getroffen werden um die Person vor dem Absturz zu schützen. -> z. B. T: Bau eines Gerüstes oder eines Hubsteiger mit Arbeitsplattform und Geländer; O/P Einsatz eines Höhensicherungsgerätes; P Einsatz einer Prusig-Schlinge
    • Vorhalten eines Konzept damit der Mitarbeiter vielleicht durch eine T/O Maßnahme Selbstgerettet werden kann. -> Höhenrettungsgerät mit Rettungsfunktion und
    • Übung des Rettungskonzeptes in Theorie und Praxis mit den Mitarbeitern
    • Solltest du die FW den Höhenrettungskonzept mit einbinden, dann musst du diesen Trupp oder einen Verantwortlichen einladen zum Absprechen des Ablaufes.

    Du musst prüfen ob deine Geräte für die Aufnahme der auftretenden Kräfte der abstürzenden Person geeignet ist. Nicht das dir das Gerät umstürzt oder so etwas ähnlich.
    Die Geräte und die PSA gegen Absturz müssen aufeinander abgestimmt werden. Deine Mitarbeiter müssen im Umgang mit dem Gerät geschult werden, aber ich denke das ich hier nicht tiefer einsteigen muss.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Bitte daran denken, dass ein Mitarbeiter, der in seine PSAgA gefallen ist, nach ca. 15 Minuten sowieso tot ist aufgrund des Hängetraumas, das er erleiden wird.

    Einmal editiert, zuletzt von FalcoCGN (9. August 2018 um 18:01)

  • ANZEIGE