Moin,
ich hätte zwar nie gedacht, dass ich es mal erlebe, aber jetzt stehen wir kurz davor, dass wir tatsächlich von folgender Regelung der ASR 3.5 betroffen sind:
Zitat von ASR 3.5 Ziffer 4.4
(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne- technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
- persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.
Jetzt ist es aber tatsächlich so weit. In einem unserer Gebäude haben wir gestern in mehreren Räumen, in denen Beschäftigte arbeiten, 35°C erreicht. Heute soll es noch etwas wärmer werden.
Die Beschäftigten sind morgens früh vor Ort und lüften quer.
Wir haben Ventilatoren und Mineralwasser bereitgestellt.
Sonnenschutz an den Fenstern ist vorhanden, funktioniert aber nicht an allen Fenstern. Wir sind Mieter in dem Gebäude und haben bereits die Miete teilweise einbehalten, weil die Jalousien nicht instandgesetzt werden.
Nachtauskühlung geht nicht.
Mobile Klimageräte bekomme ich in ausreichender Zahl kurzfristig nicht (es handelt sich um eine Bibliothek mit sehr großen Räumlichkeiten und Büros).
Arbeitszeitverlagerung geht nicht, da es feste Öffnungszeiten gibt.
Kurzum, das was wir an Maßnahmen umsetzen können, haben wir gemacht. Wir haben uns jetzt dazu entschlossen, bei Erreichen der 35°C zu schließen. Wie wird das bei Euch gehandhabt?
Gruß Frank