Arbeitsschutzausschusssitzung, ASA Sitzung

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  • Hallo Liebe Community,


    aktuell steht bei uns eine Thema an, welches ich sehr interessant finde und gerne mit Euch teilen bzw. diskutieren möchte.


    Der Gesetzgeber hat mit § 11 ASiG Arbeitsschutzausschuß lediglich die Rahmenbedingungen zu, wann ASA Sitzungen stattfinden soll (nach Anzahl der Beschätigten) und wer alles daran teilnehmen soll, fest gelegt. Darüber hinaus herrscht zum Thema ASA Gestaltungsfreiheit. Nun sind wir ein Unternehmen, was Bundesweit tätig ist und es existieren "nicht selbstständige" Standorte mit unterschiedlicher Anzahl von Mitarbeitenden (mindestens jedoch zu 90 Prozent immer 20 MA je Standort). Gelebte Praxis ist, dass 4 Mal im Jahr die ASA Sitzung in der Zentrale stattfindet, hierzu reisen die Beschäftigten Bundesweit aus allen Standorten zur Zentrale, um an der ASA Sitzung teilzunehmen. An- und Abfahrt, sowie Verpflegungskosten wie Übernachtung sind recht hoch. Wenn jeder Standort seine eigene ASA durchführt, ist das ein hoher organisatorischer Aufwand und von Synergien kann nicht profitiert werden.


    Jetzt steht die Idee im Raum. Eine VirtuASA (Virtuelle ASA) ins leben zu rufen.
    Das Konzept: Virtuelle ASA mittels Videokonferenz dafür monatlich stattfindend. Im Vorfeld werden Themen gesammelt und auf die Agenda gesetzt. In der Zentrale gibt es den Moderator (SIFA) und jemanden der Online stille Fragen und Anregungen entgegen nimmt und dem Moderator mitteilt oder eben selbst beantwortet. Die Teilnehmerzahl soll ca. auf 15 Personen pro Sitzung begrenzt werden, damit jeder auch die Möglichkeit hat seine Themen mitzuteilen.


    Ein Videokonferenzsystem ist bereits im Einsatz. Ein Regelwerk wie eine Videokonferenz stattzufinden hat (Verhaltensregeln, Moderator etc.), damit eine Videokonferenz geordnet ablaufen kann, besteht bereits. Zum Jahresabschluss gibt es ein persönliches Treffen, wie üblich, in der Zentrale.


    Bleibt die Frage, unterliegt die Gestaltung der ASA Sitzung der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates. Erfahrungsgemäß nehmen an der ASA Sitzung leider Personen teil, die wenig bis gar nichts beitragen und lediglich zur Freizeit hier sind und sich daran bereichern möchten. Jetzt sei denen das auch mal gegönnt, aber der Unternehmer soll ja schließlich auch etwas davon haben.


    Was haltet Ihr von dem Vorhaben? Vielleicht existiert bei Euch bereits eine Virtuelle ASA Sitzung und ihr könnt von Euren Erfahrungen berichten. Auch andere Konzepte sind herzlich willkommen.


    Bitte um zahlreiche Meinungen.

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  • Da kann ich Martin nur beipflichten. Wenn ich millionenschwere Entscheidungen in Videokonferenzen treffen kann, dann kann ich auch eine ASA so durchführen. Bei uns auch gang und gäbe...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Frage war aber nicht, ob der Betriebsrat bei der ASA-Sitzung teilnehmen muss/darf. Es ging um die Frage, ob die Gestaltung der ASA Sitzung der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates unterliegt?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Mahlzeit, dies wurde mal von Sifa News 2015 bezüglich der Fragestellung in einem Newsletter veröffentlicht.



    Quelle BBCodeQuelle:

    Quelle BBCodeQuelle:


    Vielleicht hilft dieses einigen.


    Gruß Mattes

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  • Der Betriebsrat ist ja "nur" teilnahmeberechtigt an der ASA. Die ASA ist Forderung aus dem ASIG und die Art und Weise wird dort nicht festgelegt. Wenn sie nun aber "online" durchgeführt werden soll, kann es sein, dass aus betrieblichen Gründen Einwände des Betriebsrates bestehen. Man sollte ihn dann lieber bei der Planung mit ins Boot holen....
    Man könnte dementsprechend einen ASA-Beschluss fassen, der die "Online-ASA" beschließt (nicht beschießt), dann ist der BR automatisch dabei.


    Es gibt Unternehmen, die eine Geschäftsordnung für die ASA gemacht haben, in der festgelegt ist, dass auch Schwerbehindertenvertreter, Datenschutzbeauftragte, Hygienebeauftragte oder sonstige Fachleute teilnehmen können, sollen oder müsssen. In diesem Fall geht so etwas häufig vom Betriebstrat aus.


    Edit: lebensrettenden Buchstaben eingefügt :rolleyes:

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    Einmal editiert, zuletzt von harmi ()

  • Man könnte dementsprechend einen ASA-Beschluss fassen, der die "Online-ASA" beschießt, dann ist der BR automatisch dabei.

    Mord ist keine Lösung :D


    Dass eine Videokonferenz möglich ist, wurde bereits mehrfach erläutert. Für mich stellt sich die Frage der Mitbestimmungspflicht gar nicht. Der Betriebsrat ist Teil des ASA. Der ASA beschließt, die Sitzungen als Videokonferenz abzuhalten. Damit ist für mich der Betriebsrat ausreichend beiteiligt. Ich beteilige sowieso lieber einmal mehr den Betriebsrat als einmal weniger. Ein gutes Verhältnis zum Betriebsrat ist immer von Vorteil.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • "Online-ASA" beschießt

    Mord ist keine Lösung

    Ist ja Online, somit virtuell. Wie im Computerspiel, somit durchaus zulässig. ;) Eventuell müsste man dann eine Altersbeschränkung beachten und überprüfen.


    Ich halte die online ASA Sitzung für durchführbar. Im Vorfeld sollte man da versuchen Einigkeit zwischen allen Beteiligten herzustellen. Der Zeit- und Kostenfaktor ist ja ein gewichtiges Argument und über das Konferenzsystem dürfte jeder in der Lage sein, sich entsprechend zu beteiligen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ist ja Online, somit virtuell. Wie im Computerspiel, somit durchaus zulässig. ;) Eventuell müsste man dann eine Altersbeschränkung beachten und überprüfen.
    ...


    Oh Mann, Rechtschreibung kann Leben retten :D


    Es muss wohl am Wetter liegen, ab nach Hause und :138:

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Mahlzeit, dies wurde mal von Sifa News 2015 bezüglich der Fragestellung in einem Newsletter veröffentlicht.



    Gruß Mattes

    Vielen Dank für deine Antwort Mattes, Du bist der Hammer!!! :). Das ist genau das was ich gesucht habe bzw. meine Vermutung bestätigt. Das heißt, dass wir um eine Mitbestimmung im Betriebsrat nicht rum kommen. Bin was Betriebsrat angeht noch etwas unerfahren. Aber muss die Mitbestimmung und ggf. Ablehnung begründet werden? Ich kenne bspw. keinen plausiblen Grund, warum das nicht so umgesetzt werden soll. Im Gegenteil, nicht selten entstehen dadurch 4 x im Jahr unbesetzte Posten bzw. trägt die Betriebsstätte die Abwesenheit der zwei Betriebsratsmitglieder in Form von Überstunden, extra Schichten etc. (ein Unding). Meistens sind die für die ASA Sitzung drei Tage abwesend (Anreise 1Tag, ASA Sitzung 1 Tag, Abreise 1 Tag). So ziemlich das ineffizienteste Konzept was ich jed erlebt habe.


    Also, losgelöst von der Tatsache, dass ich Guudsje mal wieder beifpflichten muss, hab ich wir was für die "Paragraphenreiter" unter euch:


    https://www.hensche.de/Mitbest…schuss_BAG_1ABR82-12.html


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Vielen Dank Michael, auch dein Beitrag hat mir sehr weiter geholfen.



    Auch ich bin stets für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Nun spielt hier Vertrauen eine ganz große Rolle. In unserem Unternehmen ist der BR ein gebranntes Kind und bei jedem noch so "kleinen" Vorhaben, hegt der BR (teilweise zurecht) Zweifel.
    Daher werde ich das Thema ASA mit dem BR gemeinsam erarbeiten und aktiv einbinden, in der Hoffnung damit eine Brücke des Vertrauens aufzubauen.


    Den Diskutanten vielen Dank :)