Ab wann Sicherheitsschuhe tragen?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Tag,



    Ich arbeite zu 90% im Büro und 10% als Regalprüfer in unserer Firma. Muss ich bei Rundgängen und zur Regalprüfung in den einzelnen Logistikhallen Sicherheitsschuhe tragen? ich kamme dabei nicht mit Staplertechnik ect. in Berührung.

  • ANZEIGE
  • Ich arbeite zu 90% im Büro und 10% als Regalprüfer in unserer Firma. Muss ich bei Rundgängen und zur Regalprüfung in den einzelnen Logistikhallen Sicherheitsschuhe tragen? ich kamme dabei nicht mit Staplertechnik ect. in Berührung.

    ganz einfach mach Deine Gefährdungsbeurteilung als Hilfsmittel dient die DGUV R 112 991


    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-191.pdf

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo.


    Hast Du bereits Sicherheitsschuhe oder suchst Du ein Argument, um welche beschaffen zu dürfen?


    Ich würde so oder so immer in diesen Bereichen Sicherheitsschuhe tragen, auch wenn ich sie für die Rundgänge extra einmal die Woche anziehen müsste. Wenn die Beschäftigten in den Hallen ihre Schuhe tragen und ausgerechnet der Regalprüfer nicht, macht das keinen guten Eindruck (Vorbildfunktion).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,


    ich würde auch erst einmal eine GB erstellen.
    Wir haben es bei uns so geregelt, das die Beschäftigten die im Büro arbeiten, wenn Sie denn nur sporadisch im Betrieb sind, keine Sicherheitsschuhe tragen müssen. Beschäftigte die häufiger in die Produktionsstätte gehen und dabei den Gehweg verlassen müssen Sicherheitsschuhe tragen.
    Erlaubt sind bei uns auch nur festes Schuhwerk, keine Highhills und keine Schuhe die höher 3cm Absätze haben. Der Absatz hat mindesten einen Stand von 3 cm Durchmesser an den Fersen. Flip Flops sind gänzlich verboten. Ansonsten ist bei uns das Tragen von Sicherheitsschuhen verpflichtend.

  • Ich gehe davon aus dass es für den Bereich schon eine Gefährdungsbeurteilung gibt. Dort sind dann auch die PSA Regeln sicherlich schon festgelegt. Wenn dort Sicherheitsschuhe Pflicht sind, so gibt es kein Wenn und Aber, dann hat jeder der den Bereich betreten will Sicherheitsschuhe zu tragen.


    Hier in dem Betrieb in dem ich tätig bin hat jeder Büromitarbeiter der auch in Produktion und Lager hin muss Sicherheitsschuhe zur Verfügung. Egal wie oft er die Bereiche betreten muss.


    Gefahren entstehen in einem Lager nicht nur durch Gabelstapler. Nur mal so nebenbei bemerkt. Dass mir ein Stapler über die Füße fährt erwarte ich am wenigsten. Aber eher herabfallende Lasten die falsch gelagert wurden, herumliegende kaputte Paletten mit herausragenden Nägel usw.
    Klar, sollte nicht sein, ist aber dennoch oftmals so.

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    Sicherheitsschuhe haben viele Eigenschaften, da geht es von den bekannten Schutzstufen über ESD, Hitze, etc. zu vielen Dingen um den Fuss zu schützen. Nebenbei gibt es auch etwas wie Rutschfestigkeit und Halt für den Fuss.


    Aber egal.
    Im Arbeitsleben regelt das der AG über die GB. Vielleicht kommt dabei ja ein sehr leichter Sandalenschuh heraus?
    Das solltet ihr also selber regeln.


    Aber nicht egal.
    Im Bereich der Logistik und Lagerei könnte immer etwas herunterfallen. Das wäre dann schon ein weiteres Argument, neben einer Fürsorgepflicht.


    Ich kenne euer Umfeld nicht,
    pauschal deshalb: Sicherheitsschuhe tragen: Ja, Klasse: ??

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Sicher kann ich nicht immer alles pauschalisieren, aber: Wenn, wie in unserem Falle, Bereiche definiert sind, dann gilt das für alle - sogar Besucher. Im Detail sieht das bei uns so aus, dass in Produktionsbereichen, dazu gehören auch Läger, gem. GB eine Schutzschuhtragepflicht besteht. Und zwar ausnahmslos. Selbst wenn ich also nur einmal imn Jahr in diesen Bereich müsste hieße dass: Schuhe an!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,


    Vorbildlich!!!!!!


    Gilt das auch für Kundenbesuche mit oder ohne eigenen Vertrieblern o. der Geschäftsführung? In der Regel hört es da auf! Oder?

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • Hans-Jürgen,


    ...natürlich!!! Manchmal kann das Leben nur schwarz/weiß sein. In diesem Fall kann, oder will, ich:


    1. gem. GB eine Gefährdung für Personen nicht 100%ig ausschließen (auch wenn diese "nur" als gering eingestuft wurde),
    2. meine Bereiche nicht in Planquadrate aufteilen, so nach dem Motto: "Hier auf dem Besucherweg gilt die Tragepflicht nicht."
    3. meinen Beschäftigten solche Ausnahmen nicht verkaufen und
    4. mich mit der Erstellung und Überwachung von 1000 Ausnahmen nicht aufhalten.


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: ...und mit einer klaren Regelung, die genau 1 Satz lang ist und die wirklich jeder verstehen kann, fährt man erfahrungsgemäß besser als mit einer 3 seitigen Verfahrens- oder Arbeitsanweisung, in der solche Ausnahmen haarklein beschrieben sind. Dies fördert i.d.R. auch die Akzeptanz aller Beteiligten.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE