Wie sehen eure Gefährdungsbeurteilungen aus?

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  • Guten Morgen,


    mich würde einmal brennend interessieren, wie ihr eure Gefährdungsbeurteilung gestaltet, aufbaut und pflegt?
    Welche Software nutzt ihr? Word, Excel oder Spezialsoftware? Habt ihr eine große Gefährdungsbeurteilung oder besteht diese aus mehreren Dokumenten? Habt ihr die Gefährdungsbeurteilung (nach der Erstellung) in Papierform oder elektronisch vorliegen?
    Vielleicht möchte auch jemand eine Seite bespielhaft zur Anschauung hochladen.


    Durch den Jobwechsel und die Tatsache, dass die Arbeitssicherheit hier mehr oder weniger Neuland ist, habe ich natürlich die Möglichkeit den Großteil nach meinen Vorstellungen umzusetzen. Da meine bisherige und dienstleistergeprägte Art sicherlich nicht das Nonplusultra ist, erhoffe ich mir Anregungen und Verbesserungen für meine Dokumentation.


    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß Roland

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  • Hallo Roland!


    Wir nutzen dazu seit Jahren die Software der Firma HNC Datentechnik in Rheinberg. Wir sind damit sehr zufrieden und die BGHM ist es auch.


    Gruß
    Michael

  • Hallo Roland!


    wir nutzen das Programm ,, Praxisgerechte Lösungen" der BGETEM das jeder Mitarbeiter auf dem Intranet des Unternehmens anschauen kann oder bei mir in ausgedruckter Form lesen kann.
    Sehr empfehlen kann ich auch das EXCEL Programm ,,Gefährdungsbeurteilung in Excel" von Schnecke hier im Downloadbereich zum runterladen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

  • für Mitgliedsbetriebe der BGHW gibt es die Möglichkeit die "Gefährdungsbeurteilung Online" zu nutzen. Deckt so gut wie jeden Bereich des Unternehmens ab.

  • Selbstgebaute Access - Datenbank, die ich immer weiter verfeinere.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Selbstgebastelt in Excel, Ampelverfahren, Ablage im AMS (Lotus-Notes Datenbank)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Selbstgebaute Access - Datenbank, die ich immer weiter verfeinere.

    Mit Access arbeite ich erst seit kurzem. Klingt aber nach einen interessanten Ansatz. Können die Vorgesetzten selber ihre Gefährdungsbeurteilungen überarbeiten?



    Selbstgebastelt in Excel, Ampelverfahren, Ablage im AMS (Lotus-Notes Datenbank)

    Mit Ampelverfahren meinst du eine automatische Färbung (bedingte Formatierung) entsprechend der Dringlichkeit?

    Gruß Roland

  • yup

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Moin Roland,


    den Aufbau finde ich gut. |?


    Versuche immer möglichst konkret zu werden.


    "Der Abstand zur Absturzkante kann nicht immer eingehalten werden"


    Ist das jetzt auf ein Gebäude bezogen oder ausgehend von der Tätigkeit auf alle Gebäude? Man beurteilt ja die Tätigkeiten. Deshalb habe ich noch eine Spalte "Ort/Stelle/Betriebsbereich, damit man die Gefährdung auch lokal zuordnen kann. Bei Dir scheint es ja auch Bereiche zu geben, in denen die Abstände eingehalten werden. Die Personen, die sich um die Gefährdungen kümmern sollen, müssen wissen, an welchen Orten diese Gefährdungen auftreten.


    Dann kannst Du auch die Maßnahmen besser zuordnen.


    "Es sind weitere Maßnahmen gegen Absturz zu treffen"


    Welche Maßnahmen an welchen Orten konkret? Ich würde den Ort mit aufnehmen, denn dann kannst Du dediziert schreiben "Bei dem Funktionsgebäude ist eine technische Absturzsicherung erforderlich" "Bei Arbeiten auf dem Gebäude B ist PSAgA zu tragen, die Anschlagpunkte sind regelmäßig zu prüfen" usw.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Frank,


    vielen Dank für deine Anmerkungen. Ich kann noch nicht abschätzen, wie detailliert das ganze Gebilde am Ende werden soll. Sinnvoll sind natürlich möglichst genaue Angaben zu Gefährdungen und Maßnahmen.


    Welchen Umfang haben Gefährdungsbeurteilungen bei euch? Je nach Abteilung, z.B. Bauhof, könnten das ja dutzende Seiten werden. Wird dadurch nicht die Handhabbarkeit herabgesetzt?

    Gruß Roland

    Einmal editiert, zuletzt von RKKV ()

  • Den Unterschied von Euch @Guudsje und @RKKV zu mir ist, dass ich die verantwortlichen Personen für die korrigierenden Maßnahmen namentlich bennene.
    Auch wenn hinter Teamleitung jemand "steht", so ist es doch juristisch einfacher, eine Person namentlich direkt zu benennen. Sollte die Verantwortung wechseln,
    muss man diese Aufgabe natürlich weitergeben.
    Ich habe gelernt, dass vor Gericht die Funktion nicht gefragt ist, sonder eine namentlich genannte Person.


    Das geht dann auch analog in eine Lotus-Notes Datenbank für korrigierende Maßnahmen über (to-do). Dort kann ich nur Personen bennenen, ansonsten kann ich keine andere Mailadresse hinterlegen.

    Dateien

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: korrektur

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  • Den Unterschied von Euch @Guudsje und @RKKV zu mir ist, dass ich die verantwortlichen Personen für die korrigierenden Maßnahmen namentlich bennene.
    Auch wenn hinter Teamleitung jemand "steht", so ist es doch juristisch einfacher, eine Person namentlich direkt zu benennen.

    Moin Mick,


    so hatte ich es anfangs auch. Aber leider hatte ich stellvertrende Teamleitungen, die sich dann aus der Sache vollkommen herausgehalten haben, mit dem Hinweis, dass sie ja nicht benamt wären. Bei manchen Dingen kann ich es auch nicht benamen. Wenn unser technisches Gebäudemenagement etwas umsetzen soll, dann kenne ich nicht zwingend den Sachbearbeiter, der konkret für die Klimaanlage im Kindergarten XYZ zuständig ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Welchen Umfang haben Gefährdungsbeurteilungen bei euch?

    Moin Roland,


    unterschiedlich. Manche haben nur eine einzige Seite, andere wiederum eignen sich als Bettlektüre.

    Je nach Abteilung, z.B. Bauhof, könnten das ja dutzende Seiten werden. Wird dadruch nicht die Handhabbarkeit herabgesetzt?

    Ich gehe von den einzelnen Tätigkeiten aus. Eine allumfassende Gefährdungsbeurteilung Bauhof würde ich nicht machen, da die Tätigkeiten zu vielfältig sind und kein Mensch mehr den Überblick behalten würde. Bei mir gäbe es dann diverse Gefährdungsbeurteilungen.


    Beispiel:

    Baumpflege
    Da wären dann die Arbeiten mit der Motorsäge und den normalen Sägen drin
    Seilklettertechnik
    etc.


    Winterdienst
    Beladen der Fahrzeuge
    Arbeiten im Salzlager
    Fahren unter winterlichen Verhältnissen
    Handstreuen
    Umgang mit Streusalz und Lauge
    etc.


    Arbeiten mit Freischneidern


    Graupflege


    Da kämen dann alle Maschinen, mit denen ich Grauflächen von Unkraut befreie (Kehrmaschine, Abflammgerät, Wildkrautbürste etc.)



    Friedhofsarbeiten


    Da käme dann das Schaufeln, Bagger, Presslufthammer, Biostoffe, Tiere, Pflanzen etc.



    Schreinerei

    Sägen, Bohren, Schleifen, Hobeln, Streichen, Lasieren, Lackieren, Heben, Tragen, etc.



    Schlosserei

    KfZ-Werkstatt


    Kanalarbeiten


    Pflege Straßenbegleitgrün


    Arbeiten im Straßenverkehr


    usw. usw. usw.


    Wenn Du das alles in einer Gefährdungsbeurteilung abbilden willst, wird die dicker als "Krieg und Frieden". Das kann kein Mensch mehr handhaben bzw. wird es jemals lesen.


    Gruß Frank

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  • Mit Access arbeite ich erst seit kurzem. Klingt aber nach einen interessanten Ansatz. Können die Vorgesetzten selber ihre Gefährdungsbeurteilungen überarbeiten?

    Ja, können sie, sie bekommen dann eine Version, in der sie über ein Formblatt die notwendigen Eingaben machen und Berichte erstellen / ausdrucken können, aber die einzelnen Datenbanktabellen nicht bearbeiten / löschen können.


    Überall, wo in der Eingabemaske in den Eingabefeldern ein Pfeil rechts ist, greift die Datenbank dann auf schon mal eingegebene Texte zurück, es kann aber auch jederzeit eigener Text eingegeben werden, der dann auch in der Datenbank gespreichert wird.


    Wenn sich Dinge pro Abteilung wiederholen, setzt man oben ein Häkchen und sie erscheinen dann jeweils im betreffenden Bericht. Die Anzahl der Abteilungen muss ich derzeit bei neu zu erstellenden GFBs noch händisch erweitern, aber meine Muster-GFB hat jetzt 8 Felder, das reicht meistens.


    Wenn ich mit optimieren fertig bin, stelle ich mal ein Muster zur freien Nutzung hier ein.


    Der nächste Plan ist, Betriebsanweisungen auch im Access-Format zu erstellen und mit den GFBs zu verknüpfen. So kann man vereinfacht eine BA aus einer GFB mit gleichlautenden Texten erstellen. Aber das dauert noch.....



    Screen_Deckblatt.JPGScreen_GFB.JPG

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hier ist mal ein aktueller Entwurf von mir. Orientiert sich an verschiedenen Vorlagen aus dem Internet.
    Vielleicht hat ja noch jemand Anregungen zum Aufbau bzw. was macht ihr anders?


    GBU.JPG


    Ich habe es mir abgewöhnt, offene Maßnahmen in eine GFB zu übernehmen. Die schreibe ich in ein Begehungsprotokoll oder Mängelprotokoll. Ansonsten müsste die GFB ja alle drei Wochen wieder geändert werden, weil eine Maßnahme erledigt ist.


    Ein Kunde wollte auch gerne mal das Risiko vor und nach der Maßnahme mit in der GFB haben. Er hat dann irgendwann selbst gemerkt, dass weniger meistens mehr ist.....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Den Unterschied von Euch @Guudsje und @RKKV zu mir ist, dass ich die verantwortlichen Personen für die korrigierenden Maßnahmen namentlich bennene.

    Auf die Problematik bin ich auch schon von mehr als einem Juristen hingewiesen worden. Ebenfalls auf die Sache mit kurz-, mittel- und langfristig.


    In meinem Beispiel wird aber der Ausdruck "Abteilungsleitung" durch den Namen der Leitung und stellv. Leitung ausgetauscht.


    [...] Bei manchen Dingen kann ich es auch nicht benamen. Wenn unser technisches Gebäudemenagement etwas umsetzen soll, dann kenne ich nicht zwingend den Sachbearbeiter, der konkret für die Klimaanlage im Kindergarten XYZ zuständig ist.

    Bei mir ist immer die Abteilungsleitung für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich. Entweder sie kann die Maßnahme selber umsetzen (Unterweisung) oder muss die Umsetzung organisieren (DGUV Vorschrift 4 Prüfungen). Früher habe ich die Maßnahmen auch immer verteilt. Heute gebe ich nur noch Hinweise mit wem dies in Rücksprache zu erfolgen hat.

    Gruß Roland

  • Auf die Problematik bin ich auch schon von mehr als einem Juristen hingewiesen worden. Ebenfalls auf die Sache mit kurz-, mittel- und langfristig.
    In meinem Beispiel wird aber der Ausdruck "Abteilungsleitung" durch den Namen der Leitung und stellv. Leitung ausgetauscht.


    Bei mir ist immer die Abteilungsleitung für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich. Entweder sie kann die Maßnahme selber umsetzen (Unterweisung) oder muss die Umsetzung organisieren (DGUV Vorschrift 4 Prüfungen). Früher habe ich die Maßnahmen auch immer verteilt. Heute gebe ich nur noch Hinweise mit wem dies in Rücksprache zu erfolgen hat.

    Die Abteilungsleitung / Verantwortlichkeit wird namentlich durch das Organigramm festgelegt und nicht durch die GFB. Es gibt Firmen, da wechselt die Abteilungsleitung nahezu halbjährlich aufgrund von Unfähigkeit, Fluktuation oder anderen Dingen. Da wird dann gerne mal vergessen, das namentlich in der GFB zu ändern. Und wieviel Wert hat dann ein Name?


    Die "stellvertretende Leitung" ist wann verantwortlich? Immer? Nur wenn sie "stellvertritt"?


    Wann ist sie denn Stellvertreter? Wenn die Abteilungsleitung

    • Räumlich nicht in der Abteilung ist? (wie groß die auch immer ist, kann es auch schon eine Anlage / Maschine sein)
    • Räumlich nicht im Gebäude ist?
    • Räumlich nicht auf dem Werksgelände ist?
    • Immer?
    • Nie?

    Auch das ist im Organigramm festzulegen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Moin,


    also ich sehe jetzt das Problem mit der namentlichen Zuordnung nicht wirklich.


    Beispiel: Verantwortlich für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte ist irgendeine dafür qualifizierte Person im Gebäudemanagement. Entweder darf derjenige das selbst oder er bedient sich eines externen Dienstleisters. Die Verantwortung im Arbeitschutz für diese Tätigkeiten trägt die Person, der die Unternehmerpflichten für diesen Bereich übertragen wurden, sprich Maßnahmen treffen, Umsetzung veranlassen, Wirksamkeit prüfen.


    Wir haben nur knapp 400 Personen, aber wenn ich jede personelle Veränderung in den Gefährdungsbeurteilungen nachpflegen wollte, könnte ich mir ein Feldbett ins Büro stellen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.