Es war nicht von einer To-Do-Liste für die Abarbeitung, sondern von einer Gefährdungsbeurteilung die Rede.......
Wieder nein. Wir haben zusätzlich über die Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei korrigierenden Maßnahmen zum Erreichen der Schutzziele gesprochen. Nenn es wie Du willst. Unter'm Strich
ist entweder als Zusammenfassende Auflistung der korrigierenden Maßnahmen) ein Maßnahmenkatalog oder eine To-do Liste oder die korrigierende Maßnahme innerhalb der Gefährdungsbeurteilung.