Mitteilung gemäß §14 (2) Mutterschutzgesetz

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  • @Mick1204


    unsere Hausjuristen sehen den Anwendungsbereich klar definiert und weder sie noch ich teilen die Ansicht im Haufe Beitrag. Das geht schlicht an der Realität vorbei. Und nach meinen bisherigen Erfahrungen mit aufsichtsführenden Stellen gehe ich davon aus, dass es gar nicht erst als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, wenn die GFB nach MuSchG fehlt und sich das MuSchG nicht auf den Betrieb anwenden lässt mangels Personen, die unter den Anwendungsbereich des MuSchG fallen. Sollte es wider Erwarten anders kommen sehen wir einem Ordnungswidrigkeitsverfahren mehr als gelassen entgegen und rechnen im unserer Ansicht nach unwahrscheinlichen Fall damit, dass auch das Gericht unsere Rechtsauffassung bezüglich Geltungsbereich des MuSchG teilt.


    Würde die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von den Beschäftigten für alle Arbeitsplätze gefordert werden, müsste z.B. der Anwendungsbereich des Gesetzes anders definiert oder die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung im ArbSchG (hier wird auf die Beschäftigten verwiesen und das impliziert, dass ich die GFB nach MuSchG nur benötige, wenn ich entsprechende Beschäftigte auch beschäftige oder beschäftigen will) ausdrücklich für alle Beschäftigte gefordert werden.


    schöne Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von MrH ()

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  • ...aber: Die LASI 56 (Bußgeldkatalog) soll in Überarbeitung sein...soll...


    https://lasi-info.com/publikat…lasi-veroeffentlichungen/


    Es wird wie immer mit unterschiedlichen Maßen gemessen werden...


    Vorsorglich und gründlichst sind nun nach der GB alle Bereiche die für schwangere etc. Sperrzonen sind, gekennzeichnet worden.
    Dabei viel nun auf, das es nach ISO noch kein Schild für stillende Mütter gibt.


    Einzig bis jetzt: https://www.istockphoto.com/at…ion-gm921368042-253051300


    Weibliche MA sollen dazu nun unterwiesen werden, (wenn ich die BA fertig habe) und als nächstes kommt die Betriebsvereinbarung zur Schwangerschaft. ( Das wird noch spannend!!!)

  • @Mick1204


    unsere Hausjuristen sehen den Anwendungsbereich klar definiert ......

    Frag vier Juristen und du hast fünf verschiedene Aussagen.
    Am ende wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    so die Antwort der BG ist auch da.

    Zitat von BG

    in Hessen sind die Regierungspräsidien für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der werdenden Mütter zuständig.

    Wahnsinn, da wäre ich ja niiiiieemals darauf gekommen. :whistling:


    Zitat von BG

    Auf den folgenden Internetseiten sind das Servicetelefon bzw. die Ansprechpartnerin beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration genannt.


    https://rp-darmstadt.hessen.de…nehmerschutz/mutterschutz
    http://www.arbeitswelt.hessen.…assnahmen-am-arbeitsplatz

    Ja, ich kann eine Suchmaschine bedienen. :whistling:

    Zitat von BG

    In den dort aufgeführten Informationsbroschüren und Checklisten wird tatsächlich gefordert, die werdenden (bzw. stillenden) Mütter sowie alle übrigen Beschäftigten des Arbeitgebers über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu unterrichten.

    Ja, ich kann lesen und habe genau diese Info beim Regierungspräsidium bereits abgefragt. Wie meine BG jetzt zu dem Sachverhalt steht, weiß ich immer noch nicht. ;(


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi Frank,


    da hattest du sogar noch Glück mit deiner ausführlichen Antwort ;) .


    Hab auf eine Anfrage zur Auslegung des MuSchG an die BG schon mal nur nen Einzeiler als Antwort erhalten: Ihre Anfrage fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich, bitte wenden Sie sich an die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde für Mutterschutz (Link zur Auflistung der Aufsichtsbehörden auf der Website der BMFSFJ).


    schöne Grüße

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  • Was heißt eigentlich informieren? Wir haben unsere präventiven GBU'en im hauseigenen Intranet (AMS) veröffentlicht. Die konkreten, mit persönlichen Angaben zur Schwangeren (im Schwangerschaftsfall), natürlich nicht.
    Wir machen ja wie gesetzlich gefordert eine präventive GBU und dann im konkreten Schwangerschaftsfall zusammen mit der Schwangeren eine Zweite. Da gehen wir dann natürlich auch auf die persönlichen Befindlichkeiten derjenigen ein.


    Ist das jetzt eine ausreichende Information oder muss ich dies so veröffentlichen, dass jeder das auch gelesen hat...?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 () aus folgendem Grund: Ergänzungen