Hallo,
ich hab mal eine ganz neue Frage zu einem uralten Thema.
Wir im Betrieb arbeiten viel mit Aluprofilen zur Herstellung individuell gestalteter Arbeitsplätze.
Daraus entstehen Lagerregale für Kleinteile welche in Kunststoffbehälter gelagert und für die Produktion/Montage verwendet werden. Aber auch Montagetische wo auch schon mal eine kleine Presse mit ca. 300kg Eigengewicht drauf installiert wird.
Hersteller und Inverkehrbringer ist der hauseigene Werkzeugbau, dort ist nicht immer der letztendliche Verwendungszweck bekannt bzw. wird eine Arbeitstisch beim Nutzer umfunktioniert und wie bereits erwähnt eine Maschine darauf abgestellt.
Ein Belastungstest oder dgl. wird natürlich nicht gemacht, wie auch. Es handelt sich meist um Einzelstücke. In der Regel werden die Regale und Tische sicherlich nicht an ihre Belastungsgrenzen gebracht.
Meine Frage nun;
Reicht es aus, wenn der Hersteller (Werkzeugbau) den Verwender dazu auffordert eine entsprechende GBU zu erstellen?
Soll der Hersteller sich absichern und eine Belastungsgrenze selber festlegen welcher der Verwender wieder neu festlegen kann?
Ich bereite soeben eine GBU für einen Anwender vor, Regal für Kleinteile in Rakobehälter.
Max. 5 kg je Rakobehälter, keine spitze oder scharfkantige Lagerware, wenn dann nur in sicherer Verpackung, schwere Teile möglichst unten einlagern, nur mit Schutzschuhe bedienen.
Das sollte ausreichen.
Bleibt mir aber immer noch der Tisch mit der Presse. Wie gesagt, der Inverkehrbringer weiss nix davon.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruss, Emil