Hallo zusammen,
mich beschäftigt die Definition des Gefahrstoffes.
Ich mache dies mal an einem konkreten Fall klar: Schmierstoff FUCHS TITAN ZH 5364 B
Gemäß SDB Kap. 2.1 ist dieser nach EG Nr. 1272/2008 (CLP) NICHT als gefährlich eingestuft.
Lagerklasse laut SDB: 10, brennbare Flüssigkeiten
Da das Gemisch unter Kap. 2.1 nicht eingestuft ist, führe ich den Stoff nicht in unserem Gefahrstoffkataster.
Nun bekomme ich aber die Rückfrage: Wieso ist ein Stoff mit LGK 10 (brennbare Flüssigkeiten) nicht als Gefahrstoff deklariert?
Wie handhabt ihr das?