Neue Richtlinien VdS 3438-3 für Rauchwarnmelder
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SimonSchmeisser -
22. Juli 2018 um 15:28 -
Erledigt
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Hallo Kollegen,
in dem anhängenden Dokument ist von "geistigen Scharfschalten"die Rede?
Wer hilft mir "auf die Sprünge"?
Unbenannt.PNGVG Reinhard
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Geistiger Verschluss: Unter einem "geistigen Verschluss" versteht man die Möglichkeit, das Unscharfschalten einer Einbruchmeldeanlage von der Eingabe eines Zahlencodes, dem Auslesen einer Magnetkarte usw., abhängig zu machen. Nur wenn der richtige Code vorliegt, kann die Anlage unscharf geschaltet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Zentrale auf "mit Schlossfreigabe" programmiert ist.
Guck mal hier Sicherheit