Regalprüfungen Prüfkoffer

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  • Hallo,


    mir wurde gerade ein Frage herangetragen:
    Was muss alles in einen Prüfkoffer zur Regalprüfung?


    Die Dekra bietet wohl einen an (wurde dem Mitarbeiter bei der Schulung angeboten), aber es wurde auch gesagt, das man sich die Sachen auch selber kaufen kann.


    Ich bin ja der Meinung, das müsste der Mitarbeiter selber wissen, wenn er die entsprechende Ausbildung/Schulung hat.
    Oder er bekommt das mit, wenn er demnächst begleitend mit dem Regalhersteller unterwegs ist.


    Was haben die Regalprüfer unter Euch so dabei? Außer Wasserwaage, Zollstock, Lot.


    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • in der Regel auch noch Papier und Stift auf Klemmbrett.... :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Nein,


    da hat er nen Tablet, da ist er auf dem neuesten Stand. Ich würde auch die Klemmbrett/Papier/Stift Variante wählen.


    Aber nicht wissen was er zum Prüfen braucht, hmm. :(

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Wasserwaage, Laser-Entfernungsmesser, Zollstock, Schreibmaterial, Prüfplaketten, Gesperrt-Band, kleinen Schaber für alte Plaketten.


    Das müsstes es grob gewesen sein.

  • .........Schablone für Prüfabstände und Kenntnisse des Vorschriftenwerkes (DIN) und eine gute Taschenlampe ......................

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi,


    was man zum Prüfen braucht dürfte davon abhängen, wo und bei wem man seinen Lehrgang zum Regalprüfer gemacht hat. Bundesweit einheitliche Vorgaben sind mir hier nicht bekannt.


    Einigkeit herrscht bei Zollstock, Wasserwaage und Hilfsmitteln zur Dokumentation. Ich bevorzuge die 1 m lange Waage mit 5 mm "Erhebung" auf einer Seite (selbst gebastelt, weiß nicht, obs das auch fertig zu kaufen gibt).


    Ich für meinen Teil hab zusätzlich einfach eine Schnur (als Hilfsmittel zur Überprüfung der Durchbiegung sowie als Lot bei Bedarf), auszugsweise die ausgedruckte DIN und eine Taschenlampe dabei. Im Moment bin ich am überlegen, ob ich noch ein Endoskop (als eigenständige Kamera oder Zubehör fürs Handy) anschaffe, um gewisse Ecken besser sehen zu können.
    Auf die Idee, ein Spray zur Rissprüfung mitzunehmen, bin ich noch nicht gekommen und ist mir auch noch nicht als Lehraussage oder Empfehlung bei Lehrgängen im Bereich Regalprüfung begegnet.


    schöne Grüße

  • ...... der Wolf, der ein Fuchs ist. :D


    Doch zurück zum Beitrag.
    Jeder hat doch so "sein" Handwerkszeug. Kleine Dinge, die das Leben leichter machen. Was für mich jetzt persönlich topp ist, geht vielleicht für einen anderen gar nicht?


    Letztlich kommt es auf den Job an. Wie könnt ihr prüfen, was zu prüfen wäre?


    Irgendwelche Kurse sind nur die Umsetzung zum Geldmachen. Es gibt nicht "DEN" Regalprüfer. Es gibt höchsten den Checker, der schaut ob gewisse Toleranzen im Einklang sind mit der Norm. Der schaut auch die Ganzheit an!!! Regale stehen zwischen Staplern und Menschen und tragen viele Tonnen. Da gibt es doch vielleicht auch noch so etwas wie eine GB, eine BA, Unterweisungen, etc. Und der kann aus dem Schatz seiner Erfahrung beraten, damit sich Schäden nicht wiederholen.


    Das hat vielleicht etwas mit Arbeitsschutz zu tun. War nicht ein Regal auch ein Arbeitsmittel und gibt es da neben der Norm auch noch eine BetrSichV?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Also ich habe einen Gliedermaßstab, Wasserwaage, Prüfprotokoll, Schreibgerät und einen Haufen Ideale dabei.
    Rissspray habe ich nicht. Ich wüsste jetzt auch garnicht, wo genau ich das hinsprühen sollte. Einfach mal so auf Verdacht an einer Fachbodenhalterung oder ähnliches, ist mir zu wenig.
    Ein Lot habe ich auch nicht, dafür die Wasserwaage und noch ein gutes Auge.


    Ich prüfe gerade Regale, die händisch mit Kleinteilen beladen werden. Eine Werkstatt. Die Regale sind vorneweg 20 Jahre (eher älter) alt. Die Fachböden sind demontiert. Dafür hat man
    Dielenbödenbretter eingelegt. Tragfähigkeit ist natürlich nicht bekannt. Stellt sich bei Kleinteilen auch die Frage, ob dass hier entscheidend ist. Die Holme sehen alle noch gut und stabil aus.
    Die Feldlast wird nicht überschritten. Das kann man aus der Hüfte heraus so sagen.
    Das selbstgezimmerte Regal (aus Holz)n für die Stahl- und Alufelgen werde ich nicht prüfen bzw. da werde ich dem Unternehmer empfehlen, ein geeigneteres Regal zu beschaffen.
    Die Chefin erklärte mir daraufhin, dass das Regal doch recht stabil aussieht. Sie hat ein altes Fachwerkhaus, dass steht schließlich auch schon ein paar hundert Jahre.
    Ich muss sagen, ein interessanter Gesichtspunkt. :44::Lach:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ...Winkel oder Lot, Rissspray.
    Meine App vom Trialog. :-}}


    Schönes WE


    Reinhard


    Sollen mit dem Rissspray eine ZfP gemäß DIN EN ISO 9712 durchgeführt werden? Wie interpretierst Du die Ergebnisse? :whistling:

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Sollen mit dem Rissspray eine ZfP gemäß DIN EN ISO 9712 durchgeführt werden? Wie interpretierst Du die Ergebnisse? :whistling:

    Sehprüfung?

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

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  • Hallo zusammen,


    leider habe ich erst heute die Beiträge zum Regal-Prüfkoffer gelesen. Anmerken möchte ich hierzu Folgendes: In dem Fachbuch „Regalprüfung nach DIN EN 15635“ ist in Kapitel 5.3 „Ausrüstung des Regalprüfers“ alles Wissenswerte zum Prüfkoffer beschrieben. Für diejenigen, die sich das Buch nicht kaufen möchten, habe ich das Kapitel 5.3 kopiert und hier beigefügt.


    Um kritischen Stimmen vorzubeugen (Eigenwerbung ...) möchte ich es nicht verheimlichen: das Buch wurde von mir verfasst.
    Aber ich denke, eine bessere Information zum Thema Regal-Prüfkoffer gibt es nicht, zumindest ist mit nichts Besseres bekannt.


    Viele Grüße Maurus

  • Auszug S. 68:


    "...Wenn der Lagerverantwortliche allwöchentlich..." ?!?!?!?



    Maurus: Verstehe ich da jetzt was nicht richtig oder willst Du mich da irgendwie foppen????


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Jaha, DAS habe ich schon verstanden. Aber mal ehrlich: In einem Hochregallager mit 60.000 m2 Lagerfläche führe ich wöchentlich eine Sichtprüfung durch?!?!?!?!



    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: ...aber ich überlege jetzt wirklich, ob ich das nicht hauptberuflich mache. Ich benötige ja nur 5 Kunden und jede Woche im Jahr ist mit schweißtreibender Arbeit gesättigt...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Sorry, ich habe die Zeitspanne "wöchentlich" nicht erfunden. Dies ist in Ziffer 9.4.2.2 der DIN EN 15635 so festlegt. Dort heißt es: "SICHTKONTROLLEN Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzubewahren."


    Wichtig zu wissen:
    Bei der in der Norm als Sicherheitsbeauftagte bezeichnete Person handelt es sich nicht um den in Deutschland nach § 22 SGBVII zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten. Nach der in Ziffer 3.18 der DIN EN 15635 gegebenen Definition soll es sich hierbei um eine "von der Lagerleitung beauftragte Person, verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Lagersystems" handeln.
    Und dies kann nicht der Sicherheitsbeauftragte sein, wie wir in ihn Deutschland seit den frühen 70er Jahren kennen. Daher wird die für die Sichtkontrollen zuständige Person bei mir als "Lagerverantwortlicher" bezeichnet. Dies kann z. B. der Lagerleiter, Betriebsleiter oder auch der Unternehmer selbst sein.


    Viele Grüße
    Maurus

    Einmal editiert, zuletzt von Maurus ()

  • Moin,

    dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen.

    ... und warum gibst Du das in Deinem Buch nicht komplett wieder? :cursing:
    Die "Risikoanalyse", gemeint ist "Gefährdungsbeurteilung", lässt also auch zu, dass die Inspektionen quartärlich oder halbjährlich oder jährlich durchgeführt werden.
    Dass Du als Dienstleister für Regalprüfungen ausschließlich die "allwöchentliche" Variante nennst, hinterlässt bei mir ein "Gschmäckle".

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)