Frage zur Brauchbarkeit BGW-Online-Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo,


    hat schon jemand Erfahrungen mit der BGW-Online-Gefährdungsbeurteilung?
    Meine Geschäftsleitung möchte unbedingt, dass ich Programm einsetzte. Wird sind ein grosser Pflegedienst, der auch einen Fahrdienst, Kitas und betreutes wohnen umfasst.
    In meinen Augen ist das Programm jedoch zu sehr vereinfacht. Es fehlt z.B. schon eine Möglichkeit um Gefährdungsfaktoren anzulegen.
    Es gibt Vorlagen z.B. speziell für ambulante Pflegedienste oder Wohnheime. Die lassen sich auch gut erweitern.
    Aber "irgendwie" gefällt mir der Aufbau nicht. Ich halte das Programm für nicht ausreichend.


    Was haltet ihr von dem Programm?


    Gruss, BerndTest 1GefBU BGW.jpg

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  • Hallo Kelte,
    danke!


    Ich habe so etwas in der Art von der für uns zuständigen UKBW. Darf´s nur nicht benützten. Ist ja viiiel zu aufwändig. Wie die gesamte Arbeitssicherheit auch...;-((
    Das Teil von der BGW tut´s ja auch. Ein paar Kreuzchen gemacht und schon ist die GefBU für 500 Mitarbeiter erledigt.
    Dauert nicht mal ´ne Stunde...
    Soviel zur Einstellung meines Arbeitgebers.

  • Darf´s nur nicht benützten.

    Sagt wer? Bzw. schreibt Dir wer vor?


    Zeige dem mal §8 Abs. 1 ASiG, da steht "(1) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    ich denke die Vorlagen taugen bei fast keine BG etwas... sie sind viel zu einfach um gerade komplexere Themen zu bearbeiten oder sie sinnvoll
    in ein AMS zu integrieren...
    Für den Anfang okay.... aber am Ende sollte man schauen wie man es für sich am besten Handhabt. Eine Alibi-Sifa mag es Glücklich machen...
    auch das Excel Dokument aus dem Forum denkt nicht alles ab, z. Bsp. in Punkto DIN ISO 45001. Aber immer noch flexibel genug.


    Gruß


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Vorteil bei einem Programm der jeweils zugehörigen BG ist die Rechtssicherheit. Nachteil, besonders wenn die Ergebnisse in einer Cloud liegen, ist die Abhängigkeit.
    Ich für meinen Teil bevorzuge eine Word-Vorlage.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ein Programm kann keine Rechtssicherheit per se haben bzw. bringen.
    Es ist ein Werkzeug als Hilfsmittel zur Unterstützung. Rechtssicherheit erlangt man dadurch die Anforderungen aus den Vorschriften umzusetzen.
    Persönliche Meinung.


    Gruß

  • Hallo Zusammen,


    Über schlägt unter! Wenn Chefe sagt Du sollst diese GFB der BG nutzen dann musst Du wohl oder übel sie nutzen. Chefe trägt die Verantwortung und zahlt das Gehalt!
    Wenn Du Zweifel hast kannst Du ja für Dich selber eine passendere erstellen.


    Einigen GF mit Rechtvorschriften wie Axel es vorgeschlagen hat zu kommen kann ganz schön in die Hose gehen. Es gibt welche die lachen Dich aus. Diese Erfahrung musste ich am Anfang meiner FaSi Tätigkeiten bitter Böse erfahren. Seit dem arbeite ich eigentlich nie mit Rechtsvorschriften ich schlage Lösungen vor.


    Versuch Chefe zu überzeugen z. B. mit einer Beispiel GFB stelle die Vorteile dieser GFB heraus.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Bei Kunden habe ich schon mal GBU aus der BGHW-Handlungshilfe gesehen, die über 80 Seiten hatten. Eine Seite, eine Gefährdung. Das ist schön viel Papier aber lesen oder gar sich daran halten tut keiner. Bei mir tut es noch Excel, werde aber wohl zu HNC Auditor übergehen.

  • Wie sagte schon ein altgedienter Kanzler unserer Republik: Entscheidend ist, was hinten raus kommt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo zusammen,


    lies mal hier was die BGW dazu sagt: Was kann die Gfb der BGW leisten und was nicht


    Auszug: "
    2. Das Instrument kann nicht alle Tätigkeiten und alle Gefährdungen abdecken. Diese müssen anhand der konkreten betrieblichen Situation ergänzt werden. Ebenso müssen alle Maßnahmen auf die besonderen betrieblichen Bedingungen abgestimmt sein, kontrolliert und dokumentiert werden. Das Instrument ersetzt auch nicht gesetzlich geforderte Fachkenntnis der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin.
    ......
    3. ....
    Bestimmte Gefährdungen erfordern eine umfangreichere Dokumentation, die im Vorschriften- und Regelwerk beschrieben wird (zum Beispiel Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung). Legen Sie diese Anforderungen in "mitgeltenden Dokumenten" ab."


    Du könntest also zuerst die BGW-Online-Gefährdungsbeurteilung benutzen und so dem Wunsch der Obrigkeit entsprechen und hälst dich dabei strikt an die Gebrauchsanweisung.


    Denn anschliessend benutzt du deine "geforderte Fachkenntnis" um die notwendigen Ergänzungen in den "mitgeltenden Dokumenten" zu deiner Zufriedenheit in einer von dir festgelegten Methode zu erstellen.


    Sollte dieser Weg letztlich aufwendiger sein oder zu einem unübersichtlichen Ergebnis führen hat die Unternehmensführung dies zu verantworten.


    Vielleicht hilft dir eine solche Argumentation sie davon abzubringen.



    Gruß Li

    Arbeite klug, nicht hart (Dr. Gregory House)