Tod durch Beamer?

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  • Hallo Kollegen,


    was haltet Ihr von so einer Betriebsanweisung? klick
    Ich halte es für überzogen.

    Gesundheitliche Folgen: Verletzungen, Erkrankungen, Tod.


    Da müsste schon einer mit dem Beamer werfen oder die Kabel vorsätzlich ab isolieren.


    Was haltet Ihr davon, macht das Sinn, ist das überzogen?


    VG Reinhard

    Einmal editiert, zuletzt von reinhard.bock () aus folgendem Grund: Fehler berichtigt

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  • was haltet Ihr von so einer Betriebsanweisung? klick
    Ich halte es für überzogen.
    Gesundheitliche Folgen: Verletzungen, Erkrankungen, Tod.

    Hallo,


    zum Theman Tod geht es bestimmt um die Gefährdungen Strom und Brand.....


    Ja, ich finde diese Betriebsanweisung übertrieben und unnötig

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ursache für den Satz: Wird mit einem Programm erstellt, welches an dieser Stelle nur diesen Satz anbietet.


    Aber: Doch möglich! Durch Strom und: (Was ich bereits schon erlebt habe!) Absturz des Beamers von der Decke!!! (Halterung war mehr als diletantisch an der abgehängten Decke mit befestigt worden.

    Gruß Canislupus

  • Übertrieben. Ich hab auch schon BA für einen Kopierer oder einen Drucker vorgefunden.
    Hat jemand von euch eine BA für einen PC? Irgendwann hört es (für mich) mit den BA auf.


    Es gibt bei den Betrieben die ich betreue eine BA für das Betreiben von Elektrischen Betriebsmitteln im Büro. Das wars dann aber auch.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Die Punkte unter "Nutzung des Beamer" stehen vermutlich wörtlich so in der Betriebsanleitung des Gerätes, ebenso wie der Hinweis auf heiße Bauteile.
    Das muss genügen. Ich halte es auch für übertrieben.


    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • @reinhard.bock


    Ist das so ok für Dich?


    Ich habe gelernt, das bei einem bestimmungsgemäßem Umgang --> Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn, regelmäßige DGUV V3 Prüfung, Einsatz entsprechend der Herstellervorgaben <-- für den Nutzer keinerlei Gefährdungen bestehen.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    3 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

  • Wenn die Software nur diesen Spruch zulässt ist die Software großer Mist. Solche inhaltlich falschen(*) Betriebsanweisungen senken die Akzeptanz von BAs, die Mitarbeiter betrachten diese dann ganz schnell als reine Witzblätter. Manchmal ist weniger mehr.


    Zu den tatsächlichen Gefahren die eben nicht jedem klar sind gehört das bei nicht fest installierten Modellen vorgesehene manuelle Schließen der Linse für den Transport. Die Linse ist auch kurz nach dem Betrieb richtig warm, da besteht definitiv Verletzungsgefahr. Eine BA macht also grundsätzlich schon Sinn, sollte sich aber auf die spezifische Gefahr beschränken.



    Gruß Michael



    (*) Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch eines intakten Beamers gibt es keine besondere elektrische Gefährdung. Wofür haben wir die DGUV Vorschrift 3?

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo allerseits...


    Ich habe gelernt, das bei einem bestimmungsgemäßem Umgang --> Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn, regelmäßige DGUV V3 Prüfung, Einsatz entsprechend der Herstellervorgaben <-- für den Nutzer keinerlei Gefährdungen bestehen.

    ... Und jetzt komme ich mit der Betriebssicherheitsverordnung um die Ecke, die da sagt, dass neben dem bestimmungsgemäßen Gebrauch auch die "vernünftigerweise anzunehmende Fehlbedienung" in die Ermittlung von Schutzmaßnahmen einbezogen werden muss...


    Das heißt aber auch immer noch nicht, dass man das anschneiden irgendwelcher Kabel o.ä. in beinahe "suizidaler" Absicht auch noch berücksichtigen muss. Zum Glück dürfen wir die Risikobewertung noch unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstand vornehmen.

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo zusammen,


    interessant ist bzw. ein Defizit, dass in der BA nicht auf optische Gefährdungen eingegangen wird;
    an der Formulierung "Schutzeinrichtungen dürfen nicht . . . " sieht man die Copy/Paste-Technik
    aus Maschinenbetriebsanweisungen.
    Meine Erfahrungen mit fertigen (käuflichen) Betriebsanweisungen waren überwiegend mit denen aus dem 4-Buchstaben-Verlag;
    der ...sum-Verlag scheint sich auf ähnlichem Niveau zu bewegen.


    @reinhard.bock Tipp: Lösche vor Veröffentlichungen die "Dateieigenschaften"


    mfg

    Uwe

  • Hallo Mike, stell sie doch mal hier ein.
    VG Reinhard

    Sorry; grade erste gesehen. Aber du hast ja eine von Mick. Bei mir steht das gleiche drin.


    Hingugge, denge, uffbasse...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • Betriebsanweisung "Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, Elektrogeräten_2.doc"


    Scheint schon älter zu sein - der Bezug zum §9 BetrSichV bestand z. B. in 2007, heute aber nicht mehr.
    Tipp: Einfach den § weglassen - ist auch auf Gefahrstoff-BA übertragbar.


    Die BA soll wohl für ortveränderliche, elektrische Betriebsmittel gelten, dann bitte auch beschreiben.
    Es scheint sich mit dem Hinweis auf den "diensthabenden Arzt" um Medizingeräte zu handeln, die wohl
    auch drehend o. ä. sind, da diese erst nach Stillstand abgelegt werden sollen.


    Die ersten drei Punkte in der Rubrik "Gefahren für Mensch und Umwelt" können wegfallen, außerdem
    scheint es keine mechanischen Gefährdungen zu geben.


    Selbst erstellte Betriebsanweisungen sollten bessere Qualitäten hervorbringen, wobei man sich durchaus
    an Vorlagen orientieren kann - aber: Vor Übernahme auf Plausibilität prüfen!


    mfg

    Uwe

  • Ich halte es für überzogen.
    Gesundheitliche Folgen: Verletzungen, Erkrankungen, Tod.


    Da müsste schon einer mit dem Beamer werfen oder die vorsätzlich Kabel ab isolieren.


    Was haltet Ihr davon, macht das Sinn, ist das überzogen?

    Ich würde den Satz mit den gesundheitlichen folgen entweder richtig ausformulieren, also welche Verletzungen drohen? Erkrankungen kann ich mir momentan keine vorstellen, die kennt vielleicht der Verfasser.


    Insgesamt finde ich die BA nicht so schlecht, auch wenn es einiges an Verbesserungspotential gibt. Zunächst sollte allerdings erst einmal abgeklärt werden für welche Geräte und welchen Anwendungsbedarf wird eine solche BA erstellt? Das ist Sache der innerbetrieblichen Praxis. Dann kann man entsprechend den obigen Vorgaben eine BA erstellen, eine allgemeine für mehrere Geräte oder auch auf die BA verzichten.


    In der Veranstaltungstechnik werden z.B. aufgehängte Lautsprecherboxen zusätzlich mit Kabeln oder Ketten gesichert, warum nicht auch der Beamer?


    Zumindest früher wurden in Beamern auch hochdruck Halogenlampen eingesetzt. Werden diese beschädigt, können Glassplitter durch die Luft fliegen. Das dürfte beim Lampenwechsel kritisch sein, ansonsten müsste das Gehäuse die Splitter so weit "auffangen".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Danke @Kiter
    werde deine Anregungen gleich dem Arbeitsschutz übermitteln. Ist mir aber auch so nicht aufgefallen.

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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Moin Zusammen,


    ehrlich gesagt frage ich mich manchmal ob Begriffe wie "allgemeine im Verkehr erforderliche Sorgfalt" oder "allgemeines Lebensrisiko" im betrieblichen Arbeitsschutz noch eine Rolle spielen.


    Wenn ich zuhause Monitor (Fernseher), PC, Handyladegerät, Mehrfachsteckdose und Kaffemaschine unfallfrei bedienen kann, muss ich das im Büro auch können, ohne dass mich mein Arbeitgeber darüber im Detail unterweisen muss.


    Aber selbst wenn mein Chef bzw. die meinen Chef beratende Sifa meint, dass eine Betriebsanweisung (und natürlich die zugehörige Unterweisung) sein sein muss, dann doch bitte nicht mit solchen Schutzmaßnahmen:


    "Die Betriebssicherheit muss in jedem Betriebszustand gewährleistet werden."


    Welche Betriebszustände denn? Rüstbetrieb? Verschrottung?


    Und wie soll ich die Betriebssicherheit gewährleisten (was immer diese Betriebssicherheit sein mag)?



    "Beim Lampenwechsel möglichst Handschuhe tragen"


    das heißt jetzt: ich muss Handschuhe tragen aber eventuell auch nicht?



    "Betriebsanleitung und Unfallverhütungsvorschriften einhalten."
    Steht die Betriebsanleitung denn den Mitarbeitern zur Verfügung?
    Welche UVV denn bitte schön? Bauarbeiten? Elektromagnetische Felder? Hängt die neben der Betriebsanweisung oder muss ich das selber im Internet recherchieren?


    "Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung benutzen."
    Ja was ist denn da vorgeschrieben? Und von wem? In der BA steht dazu jedenfalls nichts


    "Vor Benutzung betriebssicheren Zustand des Gerätes und des Anschlusses prüfen."
    Nach DIN VDE? Konformität mit der MaschRL? Mit welchem Equipment?


    Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man auch in Verwaltungsbereichen mit eher geringem Unfallrisiko irgendetwas machen will, gerade wenn man als externer seinen Wert für das Unternehmen irgendwie belegen muss, trotzdem geht das am Sinn von Betriebsanweisungen ziemlich vorbei.


    Betriebsanweisungen sollen auf erhöhte Gefährdungen hinweisen und orts- und adressatenbezogene, konkrete, unmittelbar in Handeln umsetzbare Anweisungen geben.
    Allgemeine Schutzziele und unbestimmte Begriffe haben darin nichts zu suchen.


    Bei uns gibt es in Bürobereichen inklusive Teeküchen genau null Betriebsanweisungen.


    Dafür wird in Bereichen mit erhöhter Gefährdung (z.B. in den kleinen "Druckereien" (Laserdrucker, einige 1000 Seiten pro Tag) genau erklärt, wie ich denn erkennen kann ob der Feinstaubfilter an den Druckern noch wirksam ist oder was man machen muss, wenn die Kontrollampe der Fensterlüfter aus ist.


    Deshalb (nebenaller Polemik) mein Appell: Soviel BAs wie nötig, sowenig wie möglich und immer konkret auf den Anwender und die betriebliche Situation abgestimmt. Vorlagen aus dem Netz sind nur in den wenigsten Fällen wirklich brauchbar.
    "Viel hilft Viel" ist hier schlicht falsch.


    VG
    Schmandhoff

  • Also das war jetzt nicht die neueste Betriebsanweisung. Die von 2016 sieht auch anders aus und hat auch genauere Angaben und Hinweise. Diese kann ich hier aber nicht veröffentlichen.
    Wir erstellen unsere BA mit XXXX aus dem Süddeutschen. Die Texte verfassen wir sebst.

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    Gruß Mick

  • haltet Ihr von so einer Betriebsanweisung

    Schließe mich den Kollegen an die Tod als Folge völlig überzogen halten.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hi,


    meiner bisherigen Erfahrung nach gibt es zu viele und darunter auch viel zu viele unsinnige sowie unbrauchbare Betriebsanweisungen.


    Sowohl eine unnötig große Anzahl, als auch unsinnige oder unbrauchbare Inhalte schaden der Akzeptanz ungemein. Persönliche Highlights waren Betriebsanweisungen für Kochsalz, Wasserkocher, Kaffeemaschine oder den Einsatz von Messern in Küchen und eine Betriebsanweisung fürs Treppen steigen in einer Verwaltung (hing tatsächlich am Treppenaufgang öffentlich aus).


    Ich wäre auch nie auf die Idee gekommen, eine Betriebsanweisung für einen Beamer zu erstellen. Aus meiner Sicht sind keine besonderen Schutzmaßnahmen beim Einsatz des Beamers und somit auch keine Betriebsanweisung erforderlich. Ich finde den Inhalt auch unbrauchbar (unnötige Informationen und zu unkonkrete Vorgaben wie Schmandhoff schon schön ausgeführt hat) und wenn ich so was lese wie "möglichst Schutzhandschuhe tragen" könnte ich ausflippen. In die Betriebsanweisung müssen auf die konkrete Tätigkeit im Betrieb angepasste Anweisungen, d.h. Schutzhandschuhe ja oder nein und wenn ja, die Bezeichnung des Handschuhs oder der Handschuhart (damit jeder im Betrieb weiß, welcher Handschuh getragen werden muss).


    schöne Grüße

  • und eine Betriebsanweisung fürs Treppen steigen in einer Verwaltung (hing tatsächlich am Treppenaufgang öffentlich aus).

    Schon mal was von Vision Zero gehört? Vor ein paar Jahren war ja Stürzen und Stolpern ein Fokus in der Prävention und aus der Zeit dürfte auch die BA stammen. In vielen Betrieben wird man darauf hingewiesen, beim Treppensteigen den Handlauf zu verwenden. Das muss man nicht mit einer BA machen, kann es aber durchaus.

    In die Betriebsanweisung müssen auf die konkrete Tätigkeit im Betrieb angepasste Anweisungen, d.h. Schutzhandschuhe ja oder nein und wenn ja, die Bezeichnung des Handschuhs oder der Handschuhart (damit jeder im Betrieb weiß, welcher Handschuh getragen werden muss).

    Da stimme ich durchaus zu. Allerdings sollte man in eine BA auch nicht versuchen alles rein zu packen. Wenn man schon der Meinung ist, eine BA für einen Beamer zu erstellen, dann sollte man klar zwischen der Anwendung, also normaler Nutzung und der Wartung z.B. Lampenwechsel unterscheiden und dann konkrete Vorgaben machen.
    Die Vorgabe der Handschuhe dürfte dem Produktschutz dienen, denn Hautfett brennt wunderbar in den Glaskolben der Lampe ein und führt zu vorzeitigem Ableben selbiger.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,


    was hlatet ihr davon, wenn der Beamer in der Gefährdungsbeurteilung mit aufgenommen wird und das Thema so auch regelmäßig unterwiesen wird. Müsste doch ausreichend sein, oder`?


    Gruß macht.nix