Arbeitsplatzwechsel mit beruflicher Qualifikation notwendig - wer ist dafür zuständig?

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  • Ich hatte gemeint dass die Kernaufgabe ganz allgemein die Beratung des Unternehmers ist. Und die umfasst zwar Personendaten, aber streng formal keine persönlichen Daten der Mitarbeiter. In der Praxis ist die Arbeit der SiFa aber meiner Ansicht nach ohne die Kenntnis der persönlichen Daten oft gar nicht möglich, schließlich handelt es sich nicht selten um einzelne Personen an einzelnen Arbeitsplätzen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • In der Praxis ist die Arbeit der SiFa aber meiner Ansicht nach ohne die Kenntnis der persönlichen Daten oft gar nicht möglich, schließlich handelt es sich nicht selten um einzelne Personen an einzelnen Arbeitsplätzen.

    Stimmt. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es hier noch immer um Menschen geht.
    Was soll eine Sifa tun, wenn der Beschäftigte nach längerer Genesung in ein BEM kommt und auch mit der Sifa sprechen möchte? Natürlich hilft man da, wo es geht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • In BEM hat eine Fasi nix zu suchen (Datenschutz), wern zum BEM mitkommt bestimmt der AN. Das ist dann bestimmt nicht die Fasi.

    Das ist prinzipiell richtig. Aber wenn zum Beispiel der BEM-Beauftragte der Personalvertretung die Sifa vorschlägt, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Betroffene ablehnt, es sei denn es gibt persönliche Gründe.

    Die BGW sagt ganz klar, dass das BEM-Kern-Team bei Bedarf erweitert werden kann und da wir explizit die Sifa genannt. Wowereit.

    In unserer [TM] Dienstvereinbarung haben wir das auch so festgelegt.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • erwin: Sicher? Ich habe in solch einem Fall schon eng mit dem BA, dem betroffenen MA und der Geschäftsführung zusammengearbeitet und u. a. Kontakt mit der Krankenkasse wegen des Hamburger Modells gehabt. Und das eindeutig auch auf Wunsch und mit Billigung vom MA und der GF. Manchmal ignoriert man ja unwissend und in bester Absicht Vorgaben aus den zahlreichen Regelwerken. Erlaube mir daher die direkte Frage: Wo steht das? Dass die eigentliche Aufgabe einer SiFa eine andere ist ist klar, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, dass eine SiFa persönliche Daten erfährt wird allerdings so oft der Fall sein, dass es mich wundern würde wenn das eigentlich verboten wäre.


    Gruß Michael

    Wenn das BEM-Verfahren sicher gestaltet ist, enthebt der Betroffene das BEM-Kern-Team mittels schriftlicher Einverständniserklärung von der Schweigepflicht gegenüber dem neuen Mitglied. Das kann auch so im Protokoll festgehalten werden, dass der Betroffene einverstanden ist Person X hinzuzuziehen.

    Manchmal habe ich das Gefühl, dass ein BEM-Verfahren als kriegerische Auseinandersetzung gesehen wird. Und es ist genau das Gegenteil: Der Versuch des AG etwas für den AN zu tun, damit wenig weitere Krankheitszeiten anfallen. Das ist kein Krieg, das ist eine Win-Win-Situation.
    Und ich bin gerne Kriegsgewinnler.

    Hardy

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  • Hallo zusammen,

    wenn man seinen momentan ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber eine andere Tätigkleit beim gleichen Arbeitgeber möglich wäre, übernimmt die DRV die Qualifizierungsmaßnahmen. Der Weg über einen Rehaberater der DRV ist dann der Richtige. Die könne bei Umschulungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen bis 10.000,-€ (so war es bei mir) oft direkt entscheiden. Der AG muss dann ggf. bestätigen, dass der AN auch entsprechend eingesetzt wird. Es wird am Anfang zu einer Ablehnung kommen, da sollte mann aber degegen vorgehen.
    Ich habe das durchbekommen ohne größere Probleme. Einfach nicht locker lassen! (allerdings haben dann einige SB bei der DRV nicht mehr mit mir geredet.... ;) )

    Gruß
    dwein112

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  • Ich bin da ganz bei Hardy/elschwoabos. Die berufliche Wiedereingliederung soll letztlich allen helfen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der betroffene Mitareiter haben berechtigte Interessen, die gemeinsam viel besser als gegeneinander unter einen Hut zu bekommen sind wie man so sagt. Das ist aber immer auch eine Frage des Betriebsklimas und des üblichen Umgangs mit- oder gegeneinander.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin Michael,

    Deine Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Zuständigkeiten von vielen Faktoren abhängig sind. Zeitdauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung, schwerbehindert oder gleichgestellt, bereits erfolgte Reha-Leistungen usw. wie Mick ja auch bereits geschrieben hat.

    Im Grunde ist es aber egal. Wenn Du einen Antrag bei der DRV stellst und diese nicht zuständig sein sollte, findet das Formular seinen korrekten Empfänger, da man auch auf Sdeiten der Rehabilitationsträger zu der Erkenntnis gelangt ist, dass die Frage der Zuständigkeit für einen Laien manchmal etwas zu komplex ist.

    Zitat von DRV

    Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Rehabilitationsantrag an Ihren Rehabilitationsträger. Sollte dieser für IhrenRehabilitationsantrag nicht zuständig sein, wird die Frage der Zuständigkeit durch die Träger untereinander geklärt,
    wobei der Träger, bei dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, 2 Wochen Zeit für die Prüfung hat.Ist ein anderer
    Rehabilitationsträger für die beantragte Leistung zuständig, wird der Antrag zusammen mit den eingereichten Unterlagen an diesen weitergeleitet.

    Ein guter Ansprechpartner für solche Fragen ist oftmals die Personalabteilung, die Rehaberater der DRV und der Betriebsarzt. Wenn man ein BEM erfolgreich auf die Schiene setzen möchte, sollte man die Fachkompetenz dieser Einrichtungen und Personen nutzen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.