Mobile Bühnen

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  • Hallo zusammen,


    bräuchte für folgendes Thema dringend eine Info:


    Wir haben bei uns verschiedene mobile Bühnenteile. Diese werden, je nach Veranstaltung, entsprechend aufgebaut.


    Nun die Frage:
    Muss nach jedem Aufbau die Standfestigkeit bzw. der Aufbau von einem Sachkundigen überprüft werden?
    Ich gehe davon aus, dass auch die Bühnenteile einmal jährlich überprüft werden müssen, gibt es da eine Vorschrift?


    Gibt es da Grundlagen? Die DGUV-G 912 ist da etwas "schwammig".....


    Thema ist, dass der Hausmeister sagt, dass ist alles quatsch. Der Hersteller der Bühnenteile sagt gar nichts. Mir glaubt man nichts.. ;)


    Vielleicht kann mir da jemand Tips geben.


    Danke im Voraus.


    GRuß
    dwein112

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  • Hallo dwein112,


    meinst Du Podeste, wie z.B. von Bütec oder Nivtec? Die müssen nur nach Anleitung aufgebaut werden. Also, je nach System ordentlich klammern/verbinden, die SChrauben richtig anziehen und natürlich jährlich prüfen.


    Grundlagen in unserer Branche sind DGUV Vorschjrift 17, bzw. 18 und die dazugehörende Regel 115-002. Hilfreich für die Veranstaltungsbranche ist auch die DGUV Information 215-310. Alle INfos bei der VBG im Fachbereich Bühnen und Studios: http://www.vbg.de/DE/3_Praeven…nen_und_Studios_node.html


    Viele Grüße
    Falco

  • Hallo Falco,


    danke. Leider alles irgendwie nicht genau definiert. Bei uns handelt es sich um einzelne Bühnenteile (2mx1m) die vom Bauhof miteinander verbunden zu einer (fast unendlichen ;) ) Größe aufgebaut werden können.
    Ich bin persönlich geneigt, diese als "Podest" oder "Podium" einzustufen. Eine "wesentliche Änderung" stellt sich für mich durch den Auf- und Abbau an verschiedenen Stellen.
    Klar ist, wenn man nach der Aufbauanleitung arbeitet, ist der aufsichtsführende Mitarbeiter verantwortlich. Dieser kann dann den ordnungsgemäßen Aufbau bestätigen.
    Sehe ich das richtig?


    Gruß
    dwein112

  • Hallo dwein112,


    wenn Du streng nach Lehrbuch vorgehen möchtest, kann der aufsichtführende ein Papier unterschreiben, ein Bühnenfreigabe, ähnlich den Gerüstfreigaben. IN der praxis wird das selbst bei größten Bühnen nicht gemacht. Wichtig ist, dass die Aufbauanleitung bereit liegt und die Mitarbeiter nach der Anleitung aufbauen, sowie dass die Elemente regelmäßig geprüft werden. Welches Produkt habt ihr denn da?


    Viele Grüße
    Falco

  • Hallo Falco,


    wir haben Teile "Unistage Basis" wenn ich es richtig sehe. Unterlagen sind, nach meinem Kenntnisstand, keine da...
    Ich habe mir die Montageanleitung runtergeladen, aber da steht nichts von einer Überprüfung. Wie bereits geschrieben gibt es Diskussionenn bzgl. der Notwndigkeit einer Überprüfung. Allerdings wollen die Bauhofmmitarbeiter auch die Verantwortung nicht unbedingt tragen. Da wird gesagt: Es steht nicht drin, dass übreprüft werden muss, dann machen wir es nicht. Ich sehe dies als "fahrlässig" benötige deshalb eine rechtliche Grundlage um meine Argumentation zu untermauern. Leider sind DIN Normen nicht frei verfügbar, somit ist es etwas schwierig für mich.
    Die Vorschriften, Regeln usw. der DGUV sind diesbezüglich sehr schwammig. Da steht nirgendwo die "mobile Bühne". Da geht man immer von großen Bühnen mit Dach o.ä. aus....


    Gruß
    dwein112

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  • Hi dwein112,


    die Unterlage habe ich mir jetzt auch angesehen. Der Hersteller muss da nicht viel zu sagen, da der Anwender in der Pflicht ist. Und zwar nicht der Bauhofmitarbeiter, sondern ein Vorgesetzter, bzw. wenn das nicht geregelt ist, der Amtsleiter. Ganz nach Lehrbuch haben wir es hier mit einem Arbeitsmittel zu tun. Der Arbeitgeber muss Prüffristen festlegen. Mit einmal jährlich bist Du immer auf der sicheren Seite. Zu prüfen gibt es hier eine Menge: die Mechanik des Entriegelungshebels, die Bowdenzüge, die Verriegelungsbolzen, die Maßhaltigkeit der Schienen in die die Verbindungsstücke eingepasst werden usw. Grundlage auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes ist auf jeden Fall die BetrSichV und die schon genannten DGUV-Schriften. Da finde ich auch nichts schwammig. Der Arbeitgeber hat... Der Unternehmer hat... vor allem Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und Schutzmaßnahmen abzuleiten.

  • Hallo Falco,


    die Prüfung ist klar. Es geht um die Prüfung nach jedem Aufbau. Aber ich schreib da den entsprechenden Personen etwaas und gut ist.


    Danke für deine Unterstützung.


    Gruß
    dwein112