Ihr seit mit einigen Beiträgen sehr von der eigentlichen Frage abgekommen.
Ich gebe jetzt zu der auch mal meinen Senf ab:
Wenn es um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel geht, sind diese nach der Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen.
Auch wenn es überall "DGUV 3" Prüfung genannt wird.
Und nach Betriebssicherheitsverordnung müssen die Prüfer Befähigte Personen nach TRBS 1203 sein.
In der TRBS 1203 wird genau beschrieben was eine Befähigte Person ist.
Da steht unter anderem: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Und die ganzen Kurse die auch von den großen Prüforganisationen angeboten werden sind zwar schön und vielleicht auch noch im besten Fall gut, aber die wollen damit auch nur Geld verdienen und denen ist es egal ob die Teilnehmer dann die Voraussetzungen für das rechtlich richtige Prüfen erfüllen.