Lehrgang DGUV 3 Prüfung für nicht-Elektriker

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  • Ihr seit mit einigen Beiträgen sehr von der eigentlichen Frage abgekommen.


    Ich gebe jetzt zu der auch mal meinen Senf ab:


    Wenn es um die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel geht, sind diese nach der Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen.


    Auch wenn es überall "DGUV 3" Prüfung genannt wird.


    Und nach Betriebssicherheitsverordnung müssen die Prüfer Befähigte Personen nach TRBS 1203 sein.


    In der TRBS 1203 wird genau beschrieben was eine Befähigte Person ist.


    Da steht unter anderem: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.


    Und die ganzen Kurse die auch von den großen Prüforganisationen angeboten werden sind zwar schön und vielleicht auch noch im besten Fall gut, aber die wollen damit auch nur Geld verdienen und denen ist es egal ob die Teilnehmer dann die Voraussetzungen für das rechtlich richtige Prüfen erfüllen.

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  • Hallo Botulin,



    zu Punkt zwei ein Beispiel wenn die Summer aller Datenleitungsschirme im Netzwerkschrank größer ist als der 10² PEN oder PE,TN-C /TN C-S Systen wo fliest dann der Fehlerstrom,
    auch vagabundierende Ströme genannt. ( nicht DGUV sondern Stand der Technik VDE) auch Datenschränke und Ihre Komponenten sind zu prüfen und zu bewerten.


    Gruß
    Kurt

  • Hallo Botulin,



    zu Punkt zwei ein Beispiel wenn die Summer aller Datenleitungsschirme im Netzwerkschrank größer ist als der 10² PEN oder PE,TN-C /TN C-S Systen wo fliest dann der Fehlerstrom,
    auch vagabundierende Ströme genannt. ( nicht DGUV sondern Stand der Technik VDE) auch Datenschränke und Ihre Komponenten sind zu prüfen und zu bewerten.

    Datenschrank-->Ortsfest-->nicht teil des Problems.


    Wir sind bei ortsveränderlichen Geräten.

  • Hi @ all,


    da ich mich vor kurzem auch mit dem Thema befasst habe, will ich mich dazu auch noch mal kurz äußern. Bei mir hat sich das Thema erledigt, nachdem ich in unsere Brandschutzversicherung geschaut habe. Da ist ganz genau geregelt wer die Prüfung machen darf.
    Es muss eine unabhängige Person sein und er muss in so einer schönen Liste aufgeführt sein. Hier der Auszug:


    "Die elektrischen Anlagen sind jährlich durch eine vom Verband der Schadenversicherer e.V.
    anerkannte Überwachungsstelle revidieren zu lassen. Der Versicherer verzichtet auf die n ä c h s t
    fällige Revision, sofern bei der letzten Revision keine oder nur unwesentliche Mängel
    (also k e i n e Mängel mit Brandgefahr) festgestellt wurden. Prüfberichte/Befundscheine müssen
    auf Verlangen vorgelegt werden."


    Vielleicht konnte ich damit einigen hier helfen, schaut einfach mal in eure Versicherung rein. Wenn ich das zuerst gemacht hätte, hätte ich mir sehr viel Arbeit erspart.


    Viele Grüße

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."


    Werner v. Siemens, Berlin 1880

    Einmal editiert, zuletzt von Michael H. ()

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  • Moin,


    bitte nicht die DGUV V3 Prüfung mit der Elektro-Prüfung nach VdS verwechseln!
    Das sind zwei Paar Schuhe.


    Bei der einen Sache geht es um Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt und die i.O. sein müssen.
    Das andere sind Auflagen der Versicherung, die das Brandrisiko runtersetzen möchten!
    Dies darf dann bspw. auch nur ein Sachverständiger machen, der in der Liste des VdS steht. (Eine Lizenz zum Gelddrucken.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Mein Wissensstand bzgl. der Lehrgänge, den mir auch die großen "Prüf"Gesellschaften mit 5 und 3(6) Buchstaben im Namen so (telefonisch) bestätigt haben (keine Garantie auf Richtigkeit, ich weis) ist aktuell: Als ersten Schritt den 10 Tageskurs mit Zertifikat (IHK) zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, und darauf aufbauend dann ein 2 Tägiger Kurs "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen" zur Qualifizierung zur befähigten Person. Ob das wirklich wasserdicht ist kann ich leider bisher auch nicht beurteilen,...

    Genauso habe ich es auch gemacht und mir vom Lehrgangsanbieter schriftlich bestätigen lassen.