Vorschriften für Bodenverdichtungmaschinen

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  • Moin,


    im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für unsere Sportstätten bin ich auf der Suche nach einem Regelwerk für Bodenverdichtungsmaschinen. Die DGUV-R 101-003 greift hier nicht, da diese den Bereich Straßenbau und Baustellen umfasst. Das Gerät, das ich gerade beurteile ist eine handgeführte Kleinmotorwalze zum Verdichten von Sportplätzen.
    :012:
    Die ZH 1/530 - Richtlinien für Straßenwalzen und Bodenverdichter (Verdichtungsgeräte) ist ja leider zurückgezogen. Auf die DIN EN 500-4 habe ich keinen Zugriff (sofern diese überhaupt für mein Gerät relevant wäre). Vielleicht kann mich jemand auf den rechten Pfad führen, an welcher Vorschrift ich mich orientieren kann? Die Bedienungsanleitung des Herstellers ist natürlich die erste Quelle, aus der ich mich bediene, sofern diese verfügbar ist (die Maschine ist Baujahr 1962), und der Hersteller existiert leider nicht mehr.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Vielleicht kannst du dich mit Hilfe der inqa bauen Praxishilfe da durch hangeln.


    inqa


    den Punkt Beschaffung kannst du natürlich übergehen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Bodenverdichtungsmaschinen

    Welche verwendet ihr ? In der DIN sind z. Bsp Walzen mit aufsitzendem Maschinenführer mit einer Bandagenbreite weniger als nominal 0,8 m ausgeschlossen worden.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Ich würde mich am Baustein der BG Bau orientieren.

    http://www.bgbau-medien.de/app…bausteine/b_185/b_185.htm


    Die BGR/GUV-R 118 / DGUV Regel 101-003 - Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen


    ist die Nachfolgeregel der ZH 1/530 - Richtlinien für Straßenwalzen und Bodenverdichter.


    Sollte für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit der Bedienungsanleitung des Herstellers und evt. schon vorhandener Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie ausreichen

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.