Für Schiebetüre in Flucht- und Rettungswegen gibt es ja eine Richtlinie AutSchR.
Wie sieht es für Brandschutztüren (Drehflügel) aus, die mit automatischen Türöffnern versehen sind? Bei Annäherung oder über Seilzug öffnet die Tür.
Gibt es da Vorschriften?
Fragen, die ich mir stelle:
Ist die überhaupt zulässig?
War das Anbringen der Türöffner an die Brandschutztür überhaupt zulässig? Einrichtungen zu Offenhalten (Feststellanlagen) müssen ja zur Tür passen. (Zulassung)
Bei Stromausfall müsste sich die Tür ohne besonderen Kraftaufwand öffnen lassen.
Grüße
Ajot