Ventilator für Büronutzung

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  • Guten Tag zusammen,

    Vorliegender Fall, es wurden seitens des Arbeitgebers 50 Ventilatoren für die Büronutzung in Verwaltungsgebäuden beschafft.
    Nun steht in der Betriebsanleitung " Nur für den Hausgebrauch".
    Unsere hiesige Fachkraft für Elektro ist nun der Meinung das auf Grund dieser Deklaration diese Geräte nicht in Betrieb genommen werden dürfen und verweigert die vorgeschriebene Prüfung für ortsveränderliche Elektrogeräte.

    Ich würde nun gerne Wissen wie das geregelt ist. Ist Bürogebrauch gleich Hausgebrauch oder Industriegebrauch?

    LG Patrick

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  • Moin,

    ich meine mal irgendwo von einer BG gelesen zu haben, dass auch Elektrogeräte, die für den Hausgebrauch gefertig wurden, in Unternehmen benutzt werden dürfen. Bedingung ist der gleiche Einsatz (Zweck und Dauer) wie im privaten Haushalt und der sicherheitskonforme Zustand.

    Gruß Roland

  • Es wäre natürlich nun günstig etwas Handfestes zu finden anhand dem Ich nun widerlegen kann das seine Meinung bzw Interpretation haltlos ist.

    Ich bin in einer JVA tätig, also definitiv keine Industrie, hier sitzen die Kollegen in 7-10 qm großen Büros und schwitzen sich schlank da die nette "Fachkraft" etwas zu sehen scheint das nicht der Realität entspricht.
    Zumindest also ist er der Meinung das wir hier ein Industrieller Betrieb sind !?

    Ich hingegen behaupte das wir ein Standard Verwaltungsbetrieb sind, für mich gleichzusetzen wie mit einem normalen Bürogebäude.

  • Moin Patrick,

    wäre Dir die BAuA handfest genug? ;)BAuA - Klick

    Fazit: Daraus ergibt sich, dass Haushaltsgeräte auch im gewerblichen Bereich eingesetzt werden dürfen, entscheidend ist, dass die Gefährdungsbeurteilung deren Eignung für den konkreten Einsatzfall nachweist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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