Lichtstärke im Labor

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  • Hey Leute,


    ich brauche mal eure Meinung zum Thema Lichtstärke. Die ASR A3.4 sagen ja, dass in einem Labor eine Lichtstärke von 500 lx sein soll. In wie weit kann ich diesen Wert mit einer Gefährdungsbeurteilung umgehen?


    Das Problem ist folgendes:
    Ich habe verschiedene Arbeitsplätze mit Durchlicht-Mikroskopen. Mit dem Präparat können die Mitarbeiter nur bei einer bestimmten Helligkeit der Mikroskop-Beleuchtung arbeiten. Jetzt gibt es zwei Fraktionen von Mitarbeitern. Die einen sagen, dass die nur dann arbeiten können, wenn das Umgebungslicht schwächer ist, als die Beleuchtung des Mikroskops. Und die anderen sagen, dass die Helligkeit genauso sein muss. Aber in jedem Fall unter den 500 lx aus der ASR A3.4. Bei einer größeren Helligkeit bekommen die Leute sofort Kopfschmerzen.


    Kann ich die 500 lx in einer Gefährdungsbeurteilung "drücken"?

    Gott seit Dank bin ich Atheist

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  • Ja kannst Du. Du stellst die Beleuchtungsstärke zur Verfügung. Ob es sie genutzt wird überläßt Du den Mitarbeitern.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Moin!


    Die ASR konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, aber die Schutzziele gehen vor.


    Wenn die Beschäftigten von einer Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4 bei ihrer speziellen Tätigkeit Kopfschmerzen bekommen, besteht Handlungsbedarf. Das kann man in der Gefährdungsbeurteilung konkret beschreiben und mit dieser Begündung das Licht dimmen.


    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Guten Morgem
    Allgemeinbeleuchtung in der Beleuchtungsstärke herabsetzen aber dafür zusätzliche Arbeitsplatzleuchten zur Verfügung stellen. Alles sauber in der GB dokumentieren. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, den mit ins Boot holen. Hat Mitbestimmungsrecht hierbei.
    Gruß Martin