Wechsel zu Überbetrieblichem Dienstleister während Ausbildung

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  • Hallo zusammen,


    erstmal möchte ich mich kurz vorstellen
    Ich bin der Thomas und absolviere seit letztem Jahr meine Sifa Ausbildung bei der BGHM.
    Ansässig bin ich in Nürnberg, also a waschechter Franggge


    Ich hab zur Zeit folgendes Problem und hoffe, dass ihr mir den ein oder anderen nützlichen Tipp geben könnt:


    Ich könnte von meinem jetzigen Arbeitgeber zu einem überbetrieblichen Dienstleister (ÜBD) wechseln. Motivation hierfür ist, dass ich höchstwahrscheinlich nach der Ausbildung in der derzeitigen Anstellung trotz interner Absprache nicht als Sifa tätig werden darf. Der Wechsel müsste spätestens im Oktober diesen Jahres erfolgen.
    Im Oktober wäre auch die Präsenzphase IV und dann im November die Nummer V.
    Da mein Arbeitgeber bei der BGHM versichert ist und das neue Unternehmen bei der BGW müsste ich also bei dem Wechsel auch die BG tauschen.
    Das wäre prinzipiell von der Ausbildung her laut Aussagen beider BGs überhaupt kein Problem. Ich könnte diese beim ÜBD weiterführen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ich beim ÜBD selbst als Sifa angestellt werde und nicht für deren Kundenunternehmen.
    Laut Sachbearbeiter der BGHM kann ich die Ausbildung nur unter der Fahne einer BG beenden. Da ich aber technisch gesehen beim BGW Unternehmen nicht als Sifa tätig werden, sondern als Sifa für deren Kunde arbeite will die BGW die Ausbildung nicht übernehmen.


    Hier wären wir auch dann schon bei meiner Frage:
    Kennt Ihr eine Möglichkeit , wie ich die Ausbildung trotzdem bei der BGHM beenden kann ohne bei dieser versichert zu sein? Eine Kostenübernahme durch den ÜBD scheidet laut BGHM aus.
    Es müssten doch auch Regelungen für die Leute geben, die während der Ausbildung unverschuldet arbeitslos werden? Immerhin handelt es sich nur noch um die letzten zwei Präsenzphasen.
    Ich meine ein Dozent hätte mal erwähnt, dass es möglich wäre, die Ausbildung nach Abgabe der Praktikumsarbeit auf eigene Kosten zu beenden? Wisst ihr dazu mehr?


    Viele Grüße,


    Th0mas ;)

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  • Moin Th0mas,


    willkommen im Forum!


    Ich mache die Ausbildung bei der BG ETEM. Da hat man mir erklärt, dass die Ausbildung im Falle von Arbeitslosigkeit kostenlos bleibt, mit Ausnahme der Fahrtkosten, die die BG dann nicht mehr übernehmen darf. Diese Kosten müsste man selbst tragen. Rein formal ist nur ein Nachweis der Arbeitsagentur nötig, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.


    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Warum machst Du die Ausbildung nicht erst bei der BGHM fertig?
    Wechselst dann die Firma und machst nur die Präsenzphase bei der BGW. Als ich von BGRCI zur BGW wechselte musste ich sogar nur die P V anhand der CD zu Hause am Rechner durchlaufen und habe den Test am Rechner gemacht. Das war allerding vor gut 10 Jahren.
    Soweit ich das jetzt verstanden habe übernimmt dann aber die BGW die Kosten für deinen neuen Arbeitgeber nicht. Kannst Du nicht mit Deinem neuen Arbeitgeber verhandeln, dass der die Kosten übernimmt?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ich würde auch zumindest den Ausbildungsabschnitt 2 bei der BGHM fertig machen. Dann kannst Du problemlos den fachspezifischen Teil bei der BGW über die CD ausführen. Kostet wenig und ist schnell erledigt. Damit hast Du dann alle 3 Teile der Fachkunde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum machst Du die Ausbildung nicht erst bei der BGHM fertig?
    Wechselst dann die Firma und machst nur die Präsenzphase bei der BGW. Als ich von BGRCI zur BGW wechselte musste ich sogar nur die P V anhand der CD zu Hause am Rechner durchlaufen und habe den Test am Rechner gemacht. Das war allerding vor gut 10 Jahren.
    Soweit ich das jetzt verstanden habe übernimmt dann aber die BGW die Kosten für deinen neuen Arbeitgeber nicht. Kannst Du nicht mit Deinem neuen Arbeitgeber verhandeln, dass der die Kosten übernimmt?

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Ich würde auch zumindest den Ausbildungsabschnitt 2 bei der BGHM fertig machen. Dann kannst Du problemlos den fachspezifischen Teil bei der BGW über die CD ausführen. Kostet wenig und ist schnell erledigt. Damit hast Du dann alle 3 Teile der Fachkunde.

    Nur zur Info die CD ist Geschichte. Die BGW hat inzwischen ein anderes Verfahren.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • oha ..... wie macht es die BGW jetzt?

    Tonbänder oder Kassette :Lach::44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo,
    laut Internetseite BGW ist die Ausbildungsstufe 3 immer noch Selbstlernphase und Lernerfolgskontrolle.
    Hab ich vor 2 Jahren auch so gemacht. Zertifikate von Ausbildungsstufe 2 eingereicht, dann bekam ich einen Stick zugeschickt und anschließend hab ich die Prüfungsfragen angefordert, ausgefüllt und Zack fertig. Das ganze hat knapp 70 Euro gekostet.


    Grüße und schönes Wochenende

  • Na also doch keine CD mehr

    Stick gibt es auch nicht. DIe Fragen sind inzwischen online zu beantworten. Ob das Zertifikat bei Bestehen selber ausgedruckt werden kann oder per Post kommt entzieht sich meiner Kenntnis.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Na also doch keine CD mehr

    Stick gibt es auch nicht. DIe Fragen sind inzwischen online zu beantworten. Ob das Zertifikat bei Bestehen selber ausgedruckt werden kann oder per Post kommt entzieht sich meiner Kenntnis.

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  • Nabend miteinander,


    erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten |?
    caterpilar: Weißt du ob das auch für die BgHM gilt? Die Dame von der Hotline meinte, sollte man arbeitslos werden, ist man komplett raus. Kann ich nur schwer nachvollziehen ?(


    @AxelS, Mick1204: Da habt ihr beide Recht. Die Möglichkeit bei der BGW zu beenden besteht immer. Die Kosten würde der ÜBD auch übernehmen. Die Fragestellung rührt daraus, dass der ÜBD gerne einen Wechsel zum 01.10 hätte. Zur Not nehmen die mich sicherlich auch noch nachher, aber fragen kostet ja nix.


    kelte: Ja schee, ein Nachbar! :rock2:


    Beste Grüße,


    Thomas

  • Moin Th0mas,


    für andere BGen kann ich nicht sprechen. Das Verfahren sollte aber einheitlich sein. Wundert mich, dass die BGHM anders verfahren will.
    Bei der ETEM habe ich direkt im Schulungsbüro in der Bildungsstätte in Bad Münstereifel nachgefragt. Da weiß man es ganz genau.


    Neben der Fortführung der Ausbildung in Arbeitslosigkeit geht auch die Fortsetzung der Ausbildung bei Arbeitgeberwechsel. Ist der neue Arbeitgeber auch bei der ETEM, tauscht das Schulungsbüro nur die Stammdaten aus. Ist der neue Arbeitgeber bei einer anderen BG, kann man die Ausbildung bei der anderen BG fortsetzen und muss die neue Branchenpezifik extra machen.
    Flexibler geht's nicht.


    Gruß,
    Thomas.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich könnte von meinem jetzigen Arbeitgeber zu einem überbetrieblichen Dienstleister (ÜBD) wechseln. [...] Da mein Arbeitgeber bei der BGHM versichert ist und das neue Unternehmen bei der BGW müsste ich also bei dem Wechsel auch die BG tauschen.

    Moin,


    ich hatte damals meine Ausbildung zur Sifa im Studium entsprechend VBG gemacht. Danach war ich bei einem ÜBD, der selbst bei der BGW versichert war. Für meinen damaligen Kundenstamm haben die Aufsichtspersonen aber teilweise die fachspezifischen Teile der verschiedenen Berufsgenossenschaften gefordert.


    Gesundheitswesen -> BGW (wurde auch von der UK anerkannt)
    Industrie -> BGTEM


    Es kommt also auch darauf an, welche Kategorie Kunden du nachher betreust. Ich würde versuchen die Ausbildung bei der BGHM zu beenden. Die Fachkunde der BGW war nicht wirklich schwierig, wenn man die Themenfelder bearbeitet hatte, und war in 1,5 Tagen erledigt.


    Gruß Roland

    Gruß Roland