Würde gerne Eure Meinungen/Einschätzungen dazu hören.
Bei tödlichen oder sehr schweren Unfällen sollte die Berufsgenossenschaft zusätzlich telefonisch informiert werden.
Meist steht da am Bsp. der BGHM
„Tödliche Unfälle, Massenunfälle und schwere Unfälle sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger und bei Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht oder der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen, auch der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde bzw. der unteren Bergbehörde zu melden“
Tödliche und Massenunfälle sind unstrittig. Aber ab wann ist die BG telefonisch zu informieren bei schweren bzw. sehr schweren Unfällen.
Wie kann ich diese erkennen? Was meint ihr?
Habt ihr den Sachverhalt im direkten Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger schon mal geklärt?
Wer hat schon mal anrufen müssen?