Tödliche oder sehr schwere Unfälle – Info BG telefonisch

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  • Würde gerne Eure Meinungen/Einschätzungen dazu hören.


    Bei tödlichen oder sehr schweren Unfällen sollte die Berufsgenossenschaft zusätzlich telefonisch informiert werden.


    Meist steht da am Bsp. der BGHM


    „Tödliche Unfälle, Massenunfälle und schwere Unfälle sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger und bei Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht oder der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen, auch der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde bzw. der unteren Bergbehörde zu melden“
    Tödliche und Massenunfälle sind unstrittig. Aber ab wann ist die BG telefonisch zu informieren bei schweren bzw. sehr schweren Unfällen.
    Wie kann ich diese erkennen? Was meint ihr?
    Habt ihr den Sachverhalt im direkten Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger schon mal geklärt?
    Wer hat schon mal anrufen müssen?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Sobald nach einem Unfall die verunglückte Person stationär im Krankenhaus aufgenommen wird, ist dieser als ein schwerer Unfall anzusehen und der BG zu melden.


    So wurde uns das im Rahmen der SiFa Ausbildung bei der BGHM gelehrt.


    Gruß Achim