Hallo,
ich habe mein Gehirn überstrapaziert und kann jetzt nicht mehr denken oder komplizierte Sachen verstehen.
Deshalb brauche ich bitte eine einfache Antwort.
Die DIN 4124 erlaubt doch die Erstellung von Gruben und Gräben ohne Standsicherheitsnachweis, sofern keine Gebäude gefährdet werden.
In DIN 4123 sind ja die Voraussetzungen für Ausschachtungen neben Gebäuden geregelt. Die kapiere ich aber nicht.
Die Frage ist nun: Wann werden denn Gebäude gefährdet? Gibt es konkrete eine Entfernung, bei der ich einen Graben unverbaut lassen kann? Was ist mit Gerüsten, die vor dem Gebäude stehen, das gefährdet sein könnte etc. Ich bekomme es gerade nicht auf die Reihe. Kann mir das jemand in Maussprache erklären?
Danke schonmal und viele Grüße,
Klaus