Bei uns ist das mit den Fremdfirmen wie folgt geregelt.
Jeder MA einer Fremdfirma muss vor seiner ersten Tätigkeiten eine Sicherheitsunterweisung erhalten, anschließend muss ein Verständnistest ausgefüllt werden. Anschließend ist der Unterweisungsnachweis auszufüllen.
Die Unterweisung muss jedes Jahr wiederholt werden.
Die Fremdfirmen MA melden sich anschließend bei dem Fremdfirmenkoordinator und sprechen die Arbeit durch und schreiben sich ins Meldebuch ein und erhalten einen Besucherausweis. Es wird vorab genau geklärt, ob die Arbeit erlaubnisscheinpflichtig ist und dieser dann ggf. erstellt, dann kann gestartet werden.
Am Ende der Arbeit wird sich aus dem Meldebuch ausgetragen.