Umgang mit Fremdfirmen

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  • Bei uns ist das mit den Fremdfirmen wie folgt geregelt.

    Jeder MA einer Fremdfirma muss vor seiner ersten Tätigkeiten eine Sicherheitsunterweisung erhalten, anschließend muss ein Verständnistest ausgefüllt werden. Anschließend ist der Unterweisungsnachweis auszufüllen.

    Die Unterweisung muss jedes Jahr wiederholt werden.

    Die Fremdfirmen MA melden sich anschließend bei dem Fremdfirmenkoordinator und sprechen die Arbeit durch und schreiben sich ins Meldebuch ein und erhalten einen Besucherausweis. Es wird vorab genau geklärt, ob die Arbeit erlaubnisscheinpflichtig ist und dieser dann ggf. erstellt, dann kann gestartet werden.

    Am Ende der Arbeit wird sich aus dem Meldebuch ausgetragen.

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  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Bin eine relativ frischgebackene SiFa, neu hier im Forum und habe im Rahmen meiner Tätigkeit es schwerpunktmäßig mit Fremdfirmen zu tun :) An der Stelle möchte ich erstmal meiner "großen Freude Ausdruck verleihen", dass es bereits einen entsprechenden Thread gibt, wo man doch wichtige Infos und Hinweise bekommen kann. Sagt mal, wie handhabt ihr bei euch das Thema Subsubs? Sprich Nachunternehmen von eigentlichen Fremdfirmen? Gelten für sie dieselben Anforderungen wie für die Hauptauftragnehmer oder überlässt ihr die Verantwortung eher den Hauptauftragnehmern? Falls mehrere Haupt- und Nachunternehmen eingesetzt sind, wer übernimmt die Koordination? Und die zweite Frage: wie geht ihr mit dem Thema AMS bei Fremdfirmen? Setzt ihr ausschließlich zertifizierte Firmen ein?

    Viele Grüße und danke im Voraus!

    Michael B.

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  • Michael,

    Ansprechpartner ist immer der AN. Wenn meine Regeln ihm gegenüber vertraglich vereinbart sind, gelten sie für alle Leute bzw. Unternehmen, die für ihn tätig sind - also SubSubSub....

    Kommunikation an die Subs und Verpflichtung auf diese Regeln liegt beim AN, ebenso die Kontrolle. Meine Kontrollpflichten und -rechte als AG bleiben unbenommen.

    Koordination mehrerer beauftragter Firmen ist immer AG Angelegenheit. Es sei denn, ich habe einen Generalunternehmer beauftragt.

    Erlaubnisscheine - siehe Ausführungen oben. Meine Regeln, meine Scheine. Hier gibt es keine "Extrawürste" für Dritte.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Namensvetter. Danke für die schnelle Antwort.

    Darf ich fragen WELCHE konkreten Erlaubnisscheine ihr generell einsetzt? Wir setzen jede Menge ein- Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, für beengte Räume, für wechselseitige Gefährdungen zwischen mehreren Partnerfirmen und und und! Sind aber auch ein sehr großer Betrieb :)

    Dieser Satz von dir ist sehr gut und entscheidend finde ich: "Kommunikation an die Subs und Verpflichtung auf diese Regeln liegt beim AN, ebenso die Kontrolle. Meine Kontrollpflichten und -rechte als AG bleiben unbenommen." Wie nimmt ihr diese Kontrollpflichten wahr? Lässt ihr euch z. B. Unterweisungsnachweise vom AN bezüglich der Subsubs zukommen oder kontrolliert ihr selber stichprobenartig vor Ort? Mit anderen Worten: wie kontrolliert ihr es, ob der AN seiner Verpflichtung die Regeln weiterzuleiten nachgekommen ist? Danke im Voraus für die Antwort.

  • Michael,

    Erlaubnisscheine bewegen sich, wie von dir erwähnt, im "üblichen" Rahmen.

    Unsere Fremdfirmen- und allgemeinen Verhaltensweisen sind vom AN an die Subs weiterzuleiten und zu unterweisen. Der Nachweis hierzu ist vor Arbeitsbeginn schriftlich einzureichen, mit Untetschriftenlisten. Ohne Nachweis (Abgleich erfolgt beim Werkszutritt) dürfen die AN nicht auf das Werksgelände. Evtl. Hierduch entstehende Kosten, zB. durch verzögerten Arbeitsbeginn, sind vom AN zu tragen.

    Arbeitsplatzbegehungen finden genauso statt wie bei unseren eigenen Leuten. Ebenso sind alle Führungskräfte der AN bei täglichen Arbeitsbesprechungen, Safety-Meetings etc.pp. dabei.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo zusammen. Eine weitere Frage an der Stelle. Beschäftigt ihr primär Partnerfirmen mit AMS oder nach welchen Arbeitssicherheitskriterien wählt ihr eure PFs aus?

  • Leider glaube viele als zertifiziertes Unternehmen hat man gar keine andere Wahl als auf ihrerseits zertifizierte AN zurückzugreifen - doch glücklicherweise ist dem nicht so.

    Beauftragte Grossunternehmen od. Generalunternehmer? Ja, ausschliesslich zertifizierte. Mit unseren meisten kleinen Partnern, die den Hauptteil der Kontraktorenarbeit übernehmen, verfahren wir anders.

    1. Wenn sie sich selbst zertifizieren wollen, bitte, sehr gern.

    2. Wollen (oder können) sie das nicht, führen wir eigene Kontraktoren"audits" durch.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    ich weiß nicht ob ich hier wirklich im richtigen Tread bin, habe aber nichts passenderes gefunden.

    Kann mir einer sagen was ich beachten muss wenn ich eine Unfallmeldung zu einer Person schreibe die als Leiharbeiter in meinem Betrieb ist.

    Welche Firma schreibt die Unfallanzeige, Wer muss auf dem Formular den Haken "Leiharbeiter" setzen.

    Grüße Matthias

  • ich weiß nicht ob ich hier wirklich im richtigen Tread bin, habe aber nichts passenderes gefunden.

    du kannst auch ein neues Thema eröffnen.....

    Kann mir einer sagen was ich beachten muss wenn ich eine Unfallmeldung zu einer Person schreibe die als Leiharbeiter in meinem Betrieb ist.

    Die Unfallmelldung von Zeitarbeitnehmer wird durch die Verleiher erstellt und an seine BG gemeldet.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Unfall Leiharbeitnehmer: Lies das.

    https://www.haufe.de/arbeitsschutz/…_HI2085816.html

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Unfall Leiharbeitnehmer: Lies das.

    https://www.haufe.de/arbeitsschutz/…_HI2085816.html

    Dort steht:

    Bei Arbeitsunfällen muss der Verleiher informiert werden, damit dieser seinen Pflichten als Arbeitgeber nachkommen kann (vgl. auch Abschn. 3.5.1). Unabhängig davon muss auch der Entleiher bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen eine Unfallanzeige an die für seinen Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft erstatten. Er kreuzt hierbei unter Ziffer 9 der Unfallanzeige das Feld "Leiharbeitnehmer" an.

    So handhaben wir es nicht und es hat auch noch nie jemand eine Unfallmeldung gefordert.

    Was wir auf jedenfall machen, ist den Arbeitsunfall zu bearbeiten soweit dies möglich ist.......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (3. März 2022 um 12:52)

  • Das man etwas nicht macht, heißt ja noch lange nicht, dass es nicht Vorgabe ist (bitte nicht falsch verstehen). Viele wissen z.B. ebenfalls nicht, dass die Unfallmeldung nicht nur an die BG sondern auch an die Aufsichtsbehörde geht....

    Ich kenne es vom Grundsatz her so wie es da oben steht.

    Ist ja eigentlich auch logisch... Da wo der Unfall passiert, wird er bearbeitet. Schlussendlich ist der Unfall ja im Betrieb mit den gleichen Arbeitsmitteln die auch die Arbeitnehmer des Entleihers nutzen passiert. Das kann denen ja uach passieren.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Das man etwas nicht macht, heißt ja noch lange nicht, dass es nicht Vorgabe ist (bitte nicht falsch verstehen). Viele wissen z.B. ebenfalls nicht, dass die Unfallmeldung nicht nur an die BG sondern auch an die Aufsichtsbehörde geht....

    Alles gut.....

    ich sehe es gerade ehr so Vorgaben (in der Theorie) und gelebte Praxis

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Ich greife die Frage auf und ergänze in folgende Richtung:

    Ein Arbeiter einer externen Elektrofirma (oder ein Servicemitarbeiter eines Maschinenherstellers) führt in unserem Betrieb eine beauftragte Tätigkeit aus, z.B. Montage und Anschluß einer CEE-Steckdose (oder Maschinenreparatur) aus und verunfallt dabei.

    Müssten wir dann ebenfalls eine Unfallmeldung schreiben? Hierbei handelt es sich ja nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG...

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Wenn Mitarbeiter von Fremdfirmen bei euch verunfallen müsst ihr bei meldepflichten Unfällen keine Unfallanzeige bei eurem gesetzlichen Unfallversicherungsträger erstatten. Für die Unfallanzeige ist allein der Arbeitgeber des Fremdfirmenmitarbeiters zuständig.

    Und für nicht meldepflichtige Unfälle hat ebenfalls der Arbeitgeber des Fremdfirmenmitarbeiters die Dokumentation zu organisieren. Da ist "euer" Verbandbuch der falsche Platz, da der Arbeitgeber z.B. nicht die Einhaltung der Aufbewahrungsfrist garantieren kann, wenn er die Dokumentation nicht selbst "in der Hand hat".